Rückblick: Juristische Kollisionen bei der Archivnutzung? Urheberrecht und Nutzerverhalten im Wissenschaftsarchiv

In der ersten Aprilhälfte fanden sich 49 Archivarinnen und Archivare aus Deutschland, Österreich und Italien in Bayreuth zu einem archivrechtlichen Workshop ein. Das Treffen, das unter dem in der Überschrift genannten Titel am 14. April im Tagungszentrum des Studentenwerks am Campus stattfand, führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ein Thema, mit dem sie in ihrer archivarischen Praxis häufig konfrontiert sind: Wie weit können Urheberrechte die Möglichkeiten der Archivaliennutzung beschränken, und wo bestehen Handlungs- und Ermessensspielräume für die Entscheidungen der Archivarinnen und Archivare über die Zugänglichmachung von Archivgut?

Vortrag von Prof. Dr. Michael Grünberger (Foto: Nicole Werner)

Vortrag von Prof. Dr. Michael Grünberger (Foto: Nicole Werner)

Organisiert wurde der Workshop vom Universitätsarchiv in Verbindung mit der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerbsrecht an der Universität Bayreuth und dem Archiv der Max-Planck-Gesellschaft.

Einführungsvortrag von Karsten Kühnel (Foto: Nicole Werner)

Einführungsvortrag von Karsten Kühnel (Foto: Nicole Werner)



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Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/1042

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Pressemitteilungen als Genre: Ein-Blick in die universitäre Aktenkunde der Neuzeit

Archivale des Monats (1): Die erste Pressemitteilung vom März 1972 (Akz. XV/1/1321)

In der neuen Serie „Archivale des Monats“ werden in unregelmäßiger Folge ausgewählte Archivalien des Universitätsarchivs präsentiert und erläutert.

Die jüngste Aktenaussonderung der Zentralregistratur führte dazu, dass die Sammlung der Pressemitteilungen der Universität nahezu vervollständigt wurde. In einer der neu übernommenen Akten befanden sich die Pressemitteilungen für den bislang mit solchem Schriftgut nicht dokumentierten Zeitraum von 1972 bis 1980. Aus Anlass dieser unerwarteten Komplettierung wird in diesem Beitrag die erste Pressemitteilung der Universität vorgestellt und aktenkundlich erläutert. Das Dokument weist zahlreiche Eigenheiten auf, die für amtliche Dokumente aus der Entstehungszeit einer neuen Einrichtung typisch sind.

I.

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Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/990

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Karsten Kühnel, Web 2.0-taugliche Erschließungssoftware (Workshop 5): Offene Archive 2.2 (Rückblick 3)

Die Annahme, die der Planung für den Workshop „Web 2.0-taugliche Erschließungssoftware“ zugrunde lag, war, dass Web 2.0 in Archiven und Archiv 2.0 weiterhin vorwiegend auf Inselerscheinungen und kurzlebige Projekte beschränkt bleiben könnten, wenn nicht eine technische Infrastruktur geschaffen würde, die die Archive in der Breite befähigte, Archiv 2.0 zu werden. Eine marktfähige Standard-Erschließungssoftware mit Web 2.0- und Web 3.0-fähigen Komponenten zu konzipieren und dazu gehörige Anforderungen aus Herstellersicht zu bewerten, war die den eingeladenen Referent(inn)en gestellte Aufgabe. Zur Unterstützung waren in den vorangegangenen Monaten Online-Erhebungen bei Archivarinnen und Archivaren und unter Historikerinnen und Historikern durchgeführt worden, um den Bedarf an entsprechenden Modulen zu eruieren und gegeneinander abwägbar zu machen.



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Quelle: http://archive20.hypotheses.org/2904

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Urheberrecht und Nutzerverhalten im Wissenschaftsarchiv

Creative Commons License
This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License.

Mit den folgenden Zeilen begibt sich der Autor auf Glatteis und nimmt in Kauf, eingefahrene Spuren zu verlassen und möglicherweise auch solche zu ziehen, die ins Leere oder gar zu einem kurzen Sturz führen. Sich als juristischer Laie mit rechtlicher Materie auseinanderzusetzen ist ein Wagnis. Wenn es aber dennoch geschieht, muss es wohl einer Not geschuldet sein, die keinen langen Aufschub duldet. Eine schier täglich wiederkehrende Not der Archivare[1] in kleineren und mittleren Archiven besteht in der Konfrontation mit den Klippen des Urheberrechts, das ihnen gleich in mehreren ihrer Aufgaben und bei einer Vielzahl der archivalischen Gattungen begegnet. Diese Herausforderung müssen die Archivare bestehen, und nicht immer genügt dabei nur eine fachliche Stellungnahme gegenüber einem eigenen kompetenten Justitiariat. Wenn somit einige der folgenden Gedanken Anstoß erregen oder den einen oder anderen Mainstream nicht treffen sollten, bittet der Verfasser um Nachsicht und lädt zum Diskurs ein. Der Beitrag möchte zugleich einen fachlichen Austausch eröffnen, der der Vorbereitung einer archivrechtlichen Fachtagung mit Fortbildungscharakter dienen kann, auf die am Ende des Textes noch näher hingewiesen wird.

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Quelle: https://unibloggt.hypotheses.org/912

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Zurück in die Zukunft: “Student im Jahr 2000″ – Rückblick auf Prognosen aus dem Jahr 1985

 von Nicole Werner

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(Abb. aus: Sonderveröffentlichung des Nordbayerischen Kurier “10 Jahre Universität Bayreuth”, 20.6.1985, S. 5)

Der spätere Universitätspräsident Professor Dr. Helmut Büttner wagte bereits vor 30 Jahren, damals als Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, zum 10-jährigen Bestehen der Universität Bayreuth im Jahr 1985, eine Prognose über das Dasein der Bayreuther Studierenden im Jahr 2000. Mittlerweile leben wir im Jahr 2015. Vor 40 Jahren wurde die Universität Bayreuth ins Leben gerufen.

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Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/642

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Das Universitätsarchiv: ein akademisches Archeion für Janus und Cardea


Vortrag des Universitätsarchivars Karsten Kühnel vor dem Universitätsforum Bayreuth (UFB) am 13. Mai 2015

Einleitung

Der vermutlich eigenartig anmutende Titel des Vortrags – „ein akademisches Archeion für Janus und Cardea – ist eine sehr komprimierende Metapher, die bei ihrer Entschlüsselung bereits viel über das Wesen von Archiven aussagen kann. Ich werde sie im Laufe des Vortrags auflösen.

Archeion ist im Griechischen eigentlich nur das Amtsgebäude. Es kommt vom Verb ἄρχω, das ‚herrschen‘ bedeutet. Archive sind Herrschaftsinstrumente. Das ist ihr historisch ursprünglicher Zweck. Nicht von ἀρχαῖος leiten sie sich her. Nicht sind sie primär mit dem Attribut des ‚Alten‘ konnotiert.

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Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/474

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Warum Archive alt sein müssen – Gedanken zum 2. Jahrestag unseres Universitätsarchivs

Was meinen Sie, geschätzter Leser, geschätzte Leserin, wenn Sie von „Ihrem Archiv“ sprechen? Meinen Sie damit vielleicht Ihre Fotoalben oder über die Jahre zusammengetragene Zeitungsausschnitte? Haben Sie vielleicht ein „Briefmarkenarchiv“, oder ist ein Archiv für Sie gar gleichbedeutend mit einer Sammlung? Dann meinen wir mit „Archiv“ etwas Grundverschiedenes. Archiv und Sammlung, das ist wie Tag und Nacht, wie Licht und Schatten. Beide gehören zwar irgendwie zusammen, unterscheiden sich aber in ganz wesentlichen Bereichen eklatant. Weisen Sammlungen eher in Richtung Museum, vielleicht als „Dokumentenmuseen“, bestehen legitim aus für sich selbständigen, quasi isolierten Einheiten, so richten Archive ihr Augenmerk auf die Bewahrung von Kontexten, von Information über Zusammenhänge, Vorgänge des Verwaltungshandelns, auf die Sicherung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Handlungen des Archivträgers. Sie sammeln nichts, sondern sie empfangen. Sie empfangen die kontinuierlichen Aussonderungen der Akteure ihres Trägers und bereiten sie für die öffentliche Nutzung vor. Ziel ist die Sicherung der Erforschbarkeit und die Rechtssicherung, die der Rechte des Trägers und der Rechte Dritter an den Träger. Dann, und nur dann, kann es sich um Archive im öffentlich-rechtlichen und im Sinn der Archivwissenschaft handeln. Dass diese Archivbestände zusätzlich durch Sammlungen ergänzt werden können, dient der weiteren Erhellung des Archivs und des Wirkens von dessen Träger. Diese Sammlungen müssen sich in eine sinnvolle Gesamtstruktur – Archivare sprechen hier von „Tektonik“ – einbauen lassen. Kurzum: Archive archivieren Kontexte. Dies sei dem Folgenden zum besseren Verständnis vorausgeschickt.

Das bayerische Archivgesetz legt eine so genannte „Schutzfrist“ von dreißig Jahren fest, die von der Entstehung eines Dokuments an vergangen sein müssen, damit es einem Archivbesucher vorgelegt werden darf. Ähnliche Fristenregelungen gibt es in den übrigen Bundesländern und beim Bund. Ursprünglich – und damit meine ich die Zeit des Aufkommens von Archivgesetzen in Deutschland, also die Jahre 1988 bis 1997 – wurde diese Zeitspanne mit dem Erfordernis zur Wahrung des Amtsgeheimnisses und der Unbefangenheit behördlichen Handelns gerechtfertigt. In der Begründung zum Bayerischen Archivgesetzt vom 18.zehn.1988 (Landtagsdrucksache 11/8185) heißt es dazu: „[…] Nach dreißig Jahren kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß eine Gefährdung öffentlicher und privater Belange weitgehend ausgeschlossen und eine Vorlage des Archivguts zur Benützung in der Regel unbedenklich ist. […]“. Mit dem Aufkommen der Informationsfreiheitsgesetze wurde (und wird) dem der Grundsatz der Öffentlichkeit von Verwaltungsinformation entgegengestellt. Sie treten in Konkurrenz mit den archivgesetzlichen Regelungen und scheinen dabei über kurz oder lang den Sieg davonzutragen und die Relevanz der so genannten „allgemeinen Schutzfrist“ aufzuheben. Immerhin enthalten einige Landesarchivgesetze längst nurmehr eine derartige Schutzfrist von zehn Jahren. Der Berliner Jurist Batholomäus Manegold forderte in seinem Vortrag über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland auf dem 81. Deutschen Archivtag 2011 in Bremen die Aufhebung dieser Schutzfrist. Sie sei verfassungsrechtlich problematisch und verletze als „prinzipielle Schranke und allgemeine Sperre ohne Ansehen des Archivgutes“ die Forschungsfreiheit. Wenn diese Fragen auch eher selten auf der hohen Ebene des Verfassungsrechts erörtert werden, so gibt die Konkurrenz mit den Informationsfreiheitsgesetzen den Archivträgern doch genügend Anlass, zumindest mittelfristig eine Anpassung an die zu beobachtende Rechtsentwicklung vorzunehmen.

Offen und spannend bleibt die Frage, im Rahmen welcher Nutzungsvorhaben und welcher Nutzungsarten in einer vielleicht nicht allzu fernen Zeit verminderter Zugangseinschränkungen auf die jüngsten archivalischen Unterlagen zugegriffen werden wird. Die Forderung nach Zugang und Unterstützung der Forschungsfreiheit sagt ja noch nichts darüber aus, mit welchen methodologischen Instrumentarien die Interpretation solch junger Quellen vorgenommen werden soll. Natürlich haben die Zeithistoriker ihre quellenkritischen Methoden, die der relativen Unabgeschlossenheit dokumentierter Prozesse gerecht werden können. Allerdings ist dieser Nutzerkreis und überhaupt die qualifizierte wissenschaftliche Nutzung in den meisten Archiven – von den Big Players abgesehen – eher in der Minderheit, der gegenüber die so genannten nicht wissenschaftlichen Nutzungsarten überwiegen. Die Möglichkeit, Quellen unzureichend kritisch zu interpretieren, eine Möglichkeit, die die Archivare als Gefahr ansehen, kann nun dadurch mitverursacht sein, dass die erforderliche Quellenkritik auf Grund der fehlenden zeitlichen Distanz nicht geübt werden kann. Was dann noch bleibt, sind Deutungsprognosen oder Faktenlistungen, wobei selbst die Auswahl der Fakten, die des Listens wert gehalten würden, objektiv fragwürdig bleiben dürfte. In der archivarischen Praxis gesellt sich diesem Problem das der fragmentarischen Überlieferung und das damit eng verbundene der oft eigenwilligen Aussonderungspraxis der Schriftgutbildner bei. Heute verhält es sich so, dass Entwicklungen, die noch nicht länger als dreißig bzw. zehn Jahre her sind, schon allein auf Grund der Quellenlage in den Archiven nur lückenhaft untersucht werden könnten, selbst wenn es keine Schutzfristen gäbe. Aus dieser jüngsten Zeit liegen vielfach zwar Ergänzungsüberlieferungen, etwa in Form von jüngst erworbenen Nachlässen, oder Dokumentationsbestände wie Pressedokumentationen vor. Das Herzstück der archivalischen Überlieferung aber, die Akten der Institutionen, für die das jeweilige Archiv als verantwortlich bestimmt ist, befinden sich noch in den Büros der Sachbearbeiter oder im günstigsten Fall in den Registraturen der Behörden. Warum? Weil die darin enthaltenen Vorgänge von den federführenden Stellen noch nicht als sicher abgeschlossen angesehen werden, oder weil zumindest ein Wiederaufgreifen eines Vorgangs noch nicht ausgeschlossen erscheint. Daraus folgt, dass ihrer historischen Interpretierbarkeit noch gewisse Grenzen gesetzt sind. Und das selbst dann, wenn mittels eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Einsicht Begehrenden der Weg bis hinein in die Amtsregistraturen gebahnt wäre, wie es ja in einigen Bundesländern durchaus bereits der Fall ist.

Viel bedeutsamer als die Unterstützung der Forschungsfreiheit könnte das Informationsrecht als bürgerliches Recht zur Kontrolle des Exekutivhandelns sein, das in der – wenn auch im Laufe der Zeit unterschiedlich motivierten – Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns bereits seit dem 19. Jahrhundert eine befähigende Grundlage vorfindet. Dies hat aber nichts mit wissenschaftlicher Forschung, sondern mit Justitiabilität bei gleichzeitigem Bezug zur jeweils aktuellen Gegenwart zu tun.

Kürzlich machte mich ein wissenschaftlicher Assistent vom hiesigen Lehrstuhl für Neueste Geschichte auf eine Pressemitteilung vom November 1983 aufmerksam, auf die er bei Archivrecherchen gestoßen war. In ihr kündigt die Universität mit viel vorgeschossenem Lob und großer Freude den Historiker Ernst Nolte als Referent in Bayreuth an. Darin findet sich eine zeitgenössische Wertung der wissenschaftlichen Bedeutung dieses Mannes, die in der akademischen Community und in der Gesellschaft nur wenige Jahre später aus einem völlig veränderten Licht heraus ganz anders ausfiel. Sprechen wir heute von bedeutsamen Gründungen und Events der jüngsten Vergangenheit, so kann doch erst die Zukunft zeigen, was an ihnen bleibend nennenswert sein wird, und welche Bedeutung sie im Kontext tatsächlich erlangten. Zeitgeschichtsschreibung in diesem Sinne muss sich im Besonderen dessen bewusst sein, dass sie mit ihren Darstellungen selbst Quellen erschafft, die von nachfolgenden Generationen als Ausdruck historisch-zeitgenössischer Wahrnehmung der historischen Gegenwart interpretiert werden.

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(Pressemitteilung der Universität Bayreuth vom 25.11.1983; zum Vergrößern auf das Bild klicken!)

Geschichtsdeutung auf der Basis interpretierbarer Quellen verlangt Zeugnisse abgrenzbarer Prozesse. Sie verlangt Knoten und Bänder von Ereignissen, Handlungen und Beziehungen. Die Archivare sprechen vom inneren „archival bond“, das einen Vorgang zu Akte macht. Erst dann lassen sich Handlungen überblicken, Zusammenhänge verstehen und Wirkungen deuten, wenn eine Sichtweise auf etwas in zu definierendem Maße Abgeschlossenes aus hinreichender Distanz möglich ist. Wenn auch nicht jede Beschäftigung mit Geschehnissen aus der Zeit nach der großen Pest des 14. Jahrhunderts in klischeegenerierter Mediävistenmanier als journalistische bezeichnet werden muss, so ist dennoch mit dieser Distanz freilich zuallererst eine zeitliche gemeint. Archiv kommt von αρχειν, nicht von αρχαιος, wie oft vermutet wird. Dennoch ist es das Alter, das die Archivreife mit sich bringt. Alter wird gemeinhin heute als etwas Relatives empfunden, und es geht die Redensart um, man sei (nur) so alt, wie man sich fühle. Unter der Prämisse, den Begriff des Alters in Relation zum jeweiligen Forschungsthema dehnbar zu halten, lässt sich nach dem Gesagten die in der Überschrift formulierte These, erst „alte“ Archive seien zur vollen Auswertbarkeit ausgereift, wohl bestätigen.

In fast allen Beständen des Universitätsarchivs befinden sich Unterlagen, die jünger als dreißig Jahre sind, viele jünger als zehn Jahre. Das Herzstück, die Akten der zentralen Verwaltung, der größte und systematischste Bestand, endet derzeit 1989 und wird vereinbarungsgemäß künftig im Fünfjahresrhythmus ergänzt. Zur Bildung weiterer zentraler Bestände fehlt es noch an Aussonderungen. Aus dem Wissenschaftsbereich liegen Inselbestände vor, die die Tätigkeit einzelner Stellen auch über längere Zeiträume belegen (z.B. Institut für Sportwissenschaft oder BayCEER-Abteilung Mikrometeorologie oder auch der Lehrstuhl Musikwissenschaft im Forschungsinstitut für Musiktheater). Die Dichte der Überlieferung hat demnach noch weithin die Struktur eines Schweizer Käses, was nach erst zwei Betriebsjahren allerdings auch kaum anders zu erwarten ist. Nichtsdestoweniger soll uns das ein Ansporn sein, den betretenen Weg weiterzugehen und so auch unserem dritten Jahrestag mit unvermindertem Eifer entgegenzuschreiten.

Das Universitätsarchiv hat am 1. März 2013 seinen Betrieb aufgenommen.
Übersicht über die Bestände im Universitätsarchiv Bayreuth: http://findbuch.uni-bayreuth.de/Akzessionsverzeichnis/index.htm

Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/389

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Das institutionelle Blog als kaleidoskopischer Zugang zur lebendigen Universität – Betrachtungen aus archivarischer Sicht


0. Einleitung

Da steht sie unerwartet und plötzlich in uns: die Frage, ob ein ansprechend formulierter journalistischer Beitrag über eine Karaoke-Party in ein Universitätsblog gehört. „Tja nun“, sagen wir hinhaltend, drücken Kerben in den sich unruhig in unseren Händen windenden Bleistift und schnappen nach einer Atempause verstohlen nach Luft. „Ja nun, das war doch eine Party von Studenten“, entfährt es uns ganz altakademisch latinophil und genderindifferent! Wir erinnern uns an das Hochschulgesetz, das vorsieht, dass eine Universität von jungen Leuten bevölkert ist, die dort studieren. „Ja, studieren! Nicht Party feiern!“, raunt uns unser innerer Advocatus Diaboli zu. „Schluss jetzt!“, raunen wir zurück! Ist ein Universitätsblog allein auf Output aus der universitären Forschung und auf Beiträge aus der Lehre beschränkt? Gehört zur Universität nicht mehr und zu einem lebendigen Abbild erst recht? Wir wollen daher unseren Standpunkt zu dem, was wir uns unter einem Universitätsblog zu verstehen erlauben, ein wenig erläutern. Dabei handelt es sich einzig und allein um die persönliche subjektive Ansicht des Verfassers, der – biographiebedingt – einige Betrachtungen aus einer archivarischen Perspektive einflechten wird.

Gliederung:

  1. Erwartungshaltung gegenüber institutionellen Blogs
  2. Mandatsgemäßer Output oder Gleichberechtigung der Funktionen?
  3. Funktionen einer Universität
  4. Zusammenfassung: der Blog - ein repräsentatives Kaleidoskop

1. Erwartungen an institutionelle Blogs

Längst sind Blogs nicht mehr die Domäne von Einzelpersonen für ihre eigenen Beiträge, wenngleich solche Ein-Autoren-Blogs in der Gesamtzahl der Blogs, die das Internet bietet, weitaus die größte Zahl ausmachen dürften und auch künftig ausmachen werden.[1] Institutionelle Blogs sind neben den themenbezogenen Mehrautorenblogs zu einer dritten Komponente in der Welt der „seriösen Blogosphäre“ geworden. Wer sich beispielsweise die Liste der Blogs ansieht, die vom im Blog-Aggregator „Planet History“ abgegriffen werden, also von einem Aggregator für Blogs, die sich mit Geschichte befassen, bemerkt, dass diese Blogs eher themenbezogen als institutionsbezogen betitelt sind. Dort, wo sie nach Institutionen benannt sind, sind es Einrichtungen der Geschichtsvermittlung (z.B. Archive), die ihre Schätze und Ergebnisse präsentieren.

Spezielle Blogs von Universitäten findet man in großer Zahl. Sie sind nicht die klassischen institutionellen Blogs, etwa wie die von Archiven oder Museen. Sie sind inhaltlich nicht wie jene auf ein institutionelles Mandat ausgerichtet, das von eng abgrenzbaren Inhalten erfüllt ist. Das universitäre Mandat ist zwar durch die Hochschulgesetze klar definiert. Die sich daraus ergebenden Inhalte sind aber so weit gefächert, dass die Schere zwischen der Beziehung eines Blogs zur Institution und zu den aus ihr heraus entstehenden Sachthemen scheinbar zur schier unübersehbaren Kluft wird. Diese vermeintliche Kluft kann leicht zu Unklarheiten darüber führen, worüber denn in einem Universitätsblog geschrieben werden soll, darf, kann. Diese Frage wurde in der Praxis ebenso vielmals wie vielfach beantwortet. Die Technische Universität München (TUM) betreibt ein Blog namens „Forschung und Lehre an der Technischen Universität München“. Konzept und Umsetzung oblagen unter anderem dem Hochschulreferat Studium und Lehre, dem Medienzentrum und dem Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Dieses Blog soll als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform zu Themen rund um Studium und Lehre dienen und damit eine erkannte Lücke füllen. Veröffentlichen dürfen Lehrende und Studierende. Thematisch „sind keine engen Grenzen gesetzt: alle Fragen rund um Studium und Lehre können hier diskutiert werden – von der Vorstellung innovativer Lehrkonzepte und Praxisprojekte über Vorschläge zur Verbesserung der Studien- und Lehrqualität bis hin zu aktuellen hochschulpolitischen Themen.“[2]Bye Bye Uni-Blog“ lautet die Überschrift des letzten Beitrags des Blogs der Universität Potsdam, das zu stark eventbezogen ausgerichtet war, um gegenüber einem erfolgten Relaunch der um neue redaktionelle Möglichkeiten erweiterten Universitätswebsite einen akzeptablen Mehrwert zu behalten.[3] Der „Campus Passau Blog“ dient zwar keineswegs nur, aber ausdrücklich als Sprachrohr für Studierende zur Universität: „Die Universität möchte vor allem den Studierenden mit dem Blog ein Forum geben, direkt mit der Uni in Kontakt zu treten und den offenen, konstruktiven Dialog miteinander aufzunehmen.“[4]

Eine eigene Gattung sind universitäre Blogportale, die die unterschiedlichen Blogs, die in einer Universität betrieben werden, sortieren und überschaubar zugänglich machen. Dies können echte Portale sein oder als Portale getarnte Blogs, die mit einem ausgeprägten Rubrikensystem arbeiten. Ein interessantes Beispiel ist das CEDIS-Portal für die Blogs an der Freien Universität Berlin. Hier wird jedem Mitarbeiter und Studierenden der FU die Möglichkeit zum Betrieb eines eigenen Blogs gegeben. Die Nutzerkompetenz und die daraus resultierenden Blogergebnisse erscheinen aber – trotz des guten Supportangebots von CEDIS – mehr als dürftig. Als gelungen darf wohl das Portal der Blogs von Mitarbeitern der University Oxford (http://www.ox.ac.uk/blogs.html) gelten, das auf Blogs von Einzelpersonen und auf kollaborative Blogs wie z.B. das der Voltaire Foundation führt. Beachtenswert ist die Gliederung des Oxforder Portals. Sie richtet sich nach den tatsächlich verlinkten Blogs und gibt kein starres Korsett vor. Das heißt, dass die einzelnen Blogbetreiber selbst bestimmen, was Inhalt eines universitären Blogs ist und somit sein darf. Über möglicherweise existierende Aufnahmevoraussetzungen für das Portal ist keine Information auf der Portalseite hinterlegt.

All diesen Beispielen ist gemein, dass der Bezug zu den Kernaufgaben Forschung und Lehre und die Beziehungen der Studierenden zur Institution Universität die roten Fäden sind, die den Beiträgern zur inhaltlichen Orientierung mehr oder weniger verbindlich vorgegeben werden. Weiterhin fällt auf, dass Veranstaltungen und insbesondere Veranstaltungsankündigungen große Akzeptanz eingeräumt wird; letzteren, obwohl sie eigentlich eher nicht in die Idee des Weblogs als nach Antwort suchendem „Logbuch“ für Reflexion und Betrachtung, als facettenreichem und keineswegs chronologisch gemeintem „Tagebuch“ passen.

Es drängt sich der Eindruck auf, als gebe es eine nebulöse Grauzone universitären Lebens, um deren Existenz man zwar weiß, bei der aber große Unsicherheit besteht, inwieweit sie in einen „seriösen“ Universitätsblog gehöre. Plakativ sei dafür nochmals die anfangs zitierte Karaoke-Party genannt.

2. Mandatsgebundener Output oder Gleichberechtigung der Funktionen?

Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/228

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Archivwissenschaft an der Unversität Bayreuth oder: Was machen Jugendämter mit Kaugummiautomaten?

„Nun ist euer Universitätsarchiv gerade einmal ein halbes Jahr alt und ihr habt es bereits geschafft, die Archivwissenschaft an der Universität Bayreuth in die Lehre zu bringen! Wie habt ihr das gemacht?“ Die Bewunderung, die in dieser Frage mitklingt, die mir seit dem Wintersemester 2013/14 von Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland hin und wieder gestellt wurde, konnte ich stets auf die Kulturwissenschaftliche Fakultät unser Universität Bayreuth und hier besonders auf die Facheinheit Geschichte hinlenken. Von hier ging es aus, das Fach in der Studienordnung des BA-Studiengangs „Europäische Geschichte“ (und neuerdings auch des interdisziplinären Studiengangs „Kultur und Gesellschaft“) unter der Kursbezeichnung „Historische Dokumentation und Archivierung“ als einsemestriges Pflichtmodul mit zwei Wochenstunden zu verankern.[1] Das wirklich Besondere daran ist, dass die Studierenden hier in die Arbeit des Archivars eingeführt werden, während ihre Befähigung, mit Archiven selbst als Nutzer umzugehen, nicht der zentrale Gegenstand dieses Studiengangmoduls sein soll. Wenn das Fach in Bayreuth nun auch älter ist als das Universitätsarchiv und keineswegs mit dessen Zutun eingerichtet worden ist, ist seine in den letzten beiden Jahren gestiegene überregionale Beachtung vor allem auf die Öffentlichkeitsarbeit des Archivs in den Social Media zurückzuführen.[2] Indem dort in unregelmäßigen Abständen auf einzelne Sitzungen und deren Themen hingewiesen wurde, zeigte das Archiv jedem an seinen Nachrichten Interessierten, dass sich der Unterricht am aktuellen Stand der internationalen archivwissenschaftlichen Fachdiskussion ausrichtet und Traditionen nicht ohne kritische Auseinandersetzung und Infragestellung weitergibt.

Um der Praxisbezogenheit, die die Studienordnung von der Übung fordert, gleichermaßen wie dem Ziel der Befähigung der Studierenden zur Reflexion archivischer Methoden gerecht zu werden, besteht die Lehrveranstaltung  insgesamt aus zwei Teilen. Während im Mittelpunkt des praktischen Teils die Archivalienerschließung mit Fachsoftware steht, wechselt der Schwerpunkt des theoretischen Teils von Semester zu Semester.


Slide aus der Lehrveranstaltung, Thema "Bewertung der Archivwürdigkeit"

So lag im Wintersemester 2013/14 die Betonung auf der Makrogenese von Verwaltungsschriftgut und Archivbeständen, also auf den Grundlagen von Schriftgutorganisation und auf der Bestimmung der sog. „Archivwürdigkeit“ von Akten und anderem Verwaltungsschriftgut. Im laufenden Semester liegt der Fokus auf dem Archivrecht und der Erschließungstheorie.


Slide aus der Lehrveranstaltung, Thema "Erschließungsstandards"

Für ein weiteres Semester käme beispielsweise ein intensivierter Blick auf das „Archiv 2.0“, auf die Rolle von Social Media und Web 2.0-Technologie für das archivarische Kerngeschäft in Frage.[3] Wie man sieht, wäre auch ein mehrmaliges Belegen des Kurses keineswegs nur Wiederholung.

Nicht zuletzt profitieren die Studierenden von der Einbindung des Universitätsarchivs in die archivwissenschaftliche Forschung. Das Archiv der Universität Bayreuth ist ein gefragter Ansprech- und Gesprächspartner vor allem in Fragen der Erschließungslehre. Es wirkte beratend am Fachkonzept für die Zugänglichmachung des rwandischen Gacaca-Archivs mit und beteiligt sich protagonistisch bei der Umsetzung internationaler Erschließungsstandards, unter anderem in engem Kontakt mit dem deutschen Team des „Archives Portal Europe Network of Excellence“ (APEx).

Mit der praxisorientierten Archivwissenschaft im Rahmen des Geschichtsstudiums bietet die Universität Bayreuth Studieninteressierten und den Studierenden eine echte Perle. Die  viel zitierte „Schwellenangst“ des Historikers vor dem Archiv wird hier beim Umgang mit originalen Archivalien in geradezu spielerischer Weise überwunden, archivarische Arbeitsweisen und deren Gründe lernen die Studierenden zu verstehen und in ihr eigenes Nutzerverhalten zu transferieren. Gerade das sind zwei wichtige Voraussetzungen für die angehenden Historikerinnen und Historiker, Forschung durch die Einbeziehung der Quellen fundiert zu betreiben und fundierte Forschungsergebnisse erzielen zu können.

Ach ja, da waren noch die Kaugummiautomaten! Was machen denn nun Jugendämter mit Kaugummiautomaten? Nichts! Hat das überhaupt etwas mit Archiv und Archivwissenschaft zu tun? Ja, durchaus! Jenes „nichts“ war die völlig richtige Antwort des Kurses auf jene Frage, die sich illustrierend im Zusammenhang mit der Untersuchung von Ursächlichkeiten für die Entstehung von Behördenakten stellte. Weitergehende Ausführungen würden diesen Beitrag aber in jeder Hinsicht sprengen. Wer dennoch mehr dazu erfahren will, der kann am nächsten Kurs im Wintersemester 2015/16 teilnehmen oder das Thema auf dem APEx-Blog vertiefen.[4]

Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/212

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Neue Findbücher im Universitätsarchiv Bayreuth

In den letzten beiden Wochen hat sich einiges im Universitätsarchiv Bayreuth getan. Dank der Tatkraft unserer studentischen Hilfskräfte beim Ordnen und Verzeichnen und dank der technischen Unterstützung durch die Archivschule Marburg bei vorübergehenden kleineren Schwierigkeiten bei der Konversion von Excel-Tabellen in ein nachnutzbares EAD-XML-Format konnten zwei neue Findbücher veröffentlicht und eines wesentlich erweitert werden. Auf diese Weise gelang es, kurzfristig etwa 1380 neue Findbuchdatensätze für die Online-Recherche bereitzustellen.

Das Gros machen die Datensätze aus der Erschließung der Senatsprotokolle von 1975, dem Jahr des Vorlesungsbeginns an der Universität Bayreuth, bis 1988 aus. Diese Serie ist nun, nach Sitzungen geordnet, auf der Grundlage der Tagesordnungen und einer inhaltlichen Durchsicht aller Niederschriften erschlossen.

„Der Tip“, eine Bayreuther Studentenzeitung von bemerkenswerter Kontinuität, erscheint seit November 1992 in meist wöchentlichem Turnus zur Vorlesungszeit. Dieses Zeitungsarchiv war dem Archiv von der Redaktion erst vor wenigen Wochen übergeben worden und ist bereits jetzt in einem eigenen Findbuch als Bestand SI 1 verzeichnet. “SI” bedeutet dabei die Bestandsgruppe “Studentische Initiativen”, die auf diese Weise begründet wurde.

Bei dem wesentlich erweiterten Findbuch handelt es sich um den Bestand „Zentrale Universitätsverwaltung“, einen Kernbestand des Archivs. Um die Unterlagen so schnell als möglich zugänglich zu machen, was nicht zuletzt wegen der Vorarbeiten zum 2015 bevorstehenden Universitätsjubiläum dringend nötig war, entschloss sich das Archiv zu einem Experiment. Dem bereits bestehenden Findbuch wurden 200 zusätzliche Einträge hinzugefügt, die das vorläufig übernommene und noch nicht endgültig bewertete Schriftgut aus der Registratur beschreiben. Diese „E-Akten“, wie sie im Universitätsarchiv heißen, weil sie erst nach „E“insichtnahme zu bewerten sind, fallen eigentlich erst bei der Enderschließung zur Bewertung an. Da jene aber zugunsten vorerst „flacher“ Verzeichnisse auf sich warten lässt, sollen die Nutzer nun die Gelegenheit haben, an der Bewertung selbst mitzuwirken. Das Nutzerverhalten bei der Bestellung und Auswertung von Akten wird die Bewertungsentscheidung im einen oder anderen Fall nun sicher beeinflussen; ein Experiment freilich. Das Universitätsarchiv ist auf die Ergebnisse gespannt.

Die Findbücher sind im eigenen Webauftritt des Universitätsarchivs und im Archivportal Europa zu finden:

http://www.uni-bayreuth.de/universitaetsarchiv/archivbeschreibung/Findmittel

http://www.archivesportaleurope.net/ead-display/-/ead/pl/aicode/DE-1981/type/fa/id/DE-1981_Akz-XV

Quelle: http://histbav.hypotheses.org/2592

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