BGH-Urteil zu illegalem Filesharing im Internet: Eltern haften nach Belehrung nicht für ihre Kinder
http://www.sueddeutsche.de/digital/1.1524424 Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Eltern für illegale File-Sharing-Aktivitäten nicht haften, wenn Sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Als solche sehen die Richter eine ausreichende Belehrung der Kinder. Ein Urteil, welches nicht nur dem Verfolgungswahn der Musikindustrie gewisse Grenzen setzt, sondern auch ein Klima des Misstrauens innerhalb von Familien verhindert.
Zum ›Stellenwert‹ des Fernmeldegeheimnisses in unserem Rechtssystem. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012
http://www.tagesschau.de/inland/bghdownloads100.html Dass die nicht lizenzierte Bereitstellung von MP3´s im Internet illegal ist, bezweifelt heutzutage niemand mehr. Fraglich ist nur, wie hoch die Urheber- und Nutzungsrechte von Künstlern sowie Musikindustrie im Vergleich zu dem in Artikel 10 unserer Verfassung verbrieften Recht auf Fernmeldegeheimnis einzuordnen sind. Dass der Bundesgerichtshof in seinem jüngst veröffentlichten Urteil einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch [...]