wbs-law: ArbG Dessau – Kündigung wegen Betätigung des Like-Buttons

Nutzer von facebook haften für Aussagen, welche Sie mit dem Like-Button betätigen. Solche Aussagen werden als die Aussagen des Nutzers gewertet, der den Like-Button betätigte. Insbesondere durch das “liken” unwahrer Postings kann man sehr schnell juristisch haftbar gemacht werden. Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke unter http://www.wbs-law.tv

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/06/2923/

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