Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

… so lautet der Titel eines Bielefelder Forschungsprojekts, das sich seit vielen Jahren mit dem Phänomen der Ideologie der Ungleichwertigkeit beschäftigt (www.uni-bielefeld.de/ikg). Heute morgen habe ich den Artikel “Von der Ungleichwertigkeit zur Ungleichheit: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit” von Eva Groß/Andreas Zick/Daniela Krause gelesen (Aus Politik und Zeitgeschichte 16-17/2012, 11-18). Sehr zu empfehlen als Hinführung zu einer Langzeituntersuchung, die komparativen Charakter hat und mehrere Staaten in den Blick nimmt.

Menschenfeindlichkeit markiert und legitimiert die Ungleichwertigkeit von Individuen und Gruppen, sodass deren Diskriminierung wahrscheinlicher wird. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit umfasst Stereotype, Vorurteile und Diskriminierungen gegen Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu schwachen Gruppen in unserer Gesellschaft.

Neben Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und der Abwertung von Menschen, die Asyl suchen oder Sinti und Roma angehören, umfasst das Konzept auch die Abwertung von Menschen mit religiösen Überzeugungen… Einbezogen ist auch die Herabsetzung von Menschen mit anderem Geschlecht oder einer anderen sexuellen Orientierung sowie von Menschen, die arbeitslos oder obdachlos sind. Daneben umfasst das Konzept auch ganz allgemein die Abwertung von allen, die neu hinzugekommen sind, also Etabliertenvorrechte als Prototyp des Vorurteils.

Womit wir also auch bei Migranten wären. Die Frage, die sich mir dazu stellt, lautet: Welchen Einfluss hat der Umstand, dass Migranten von jeher das Statusgefüge der Aufnahmegesellschaft herausgefordert haben und damit quasi automatisch Stereotypen, Vorurteilen und Abwertungen ausgesetzt waren und sind, haben, auf die Erinnerungspraktiken, die im Rahmen der jeweiligen Integrationsprozesse beobachtet werden können? Sind das mithin also “Wiedergutmachungserinnerungen”? Oder spielt da noch mehr mit?

Quelle: http://hoyerswerda.hypotheses.org/169

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