Genealogische Quellen in Privatarchiven Teil 2 (von Werner Frese)

AssenG597_2Manche Gutsherrschaften waren gleichzeitig Inhaber von Gerichtsherrlichkeiten oder fungierten auch als Holz- oder Markenrichter. In den Protokollen der unterherrlichen Gerichtsbarkeiten werden überwiegend zivile Streitigkeiten abgehandelt, z. B. Schuldforderungen, die sehr langlebig sein können und deshalb nicht selten eine diesbezügliche Erb- und genealogische Abfolge darstellen, die für den Genealogen höchst aufschlussreich sind, besonders, wenn es um Erbstreitigkeiten, Kindesabfindungen und Brautschatz-, Unterhaltszahlungen geht. Viel häufiger sind Fälle der Strafgerichtsbarkeit, die nicht nur sehr genau die Beteiligten in Injurienklagen und bei tätlicher Gewalt angeben, sondern auch Zeugen mit ihrem Alter und ihrer Profession und häufig genug den Verwandtschaftsverhältnissen. Hier kommen natürlich nicht nur die Eigenhörigen vor, sondern es können theoretisch alle der Gerichtsbarkeit Unterworfenen und solche, die das Gericht als Kläger angerufen haben, namentlich vorkommen. Dasselbe gilt für die Markenprotokolle, wobei die Gegenstände sich natürlich stets auf die Markennutzung beziehen.

In allen Privatarchiven finden sich zahlreiche Prozesse, die die Gutsherrschaft mit den eigenbehörigen Bauern in Forderungssachen geführt hat. Auch diese greifen meist weiter zurück und geben Blicke auch auf  Zeiten frei, die lange vor dem eigentlichen Prozessbeginn liegen, und somit frühere Verhältnisse des Hofes und der aufsitzenden Menschen beleuchten.

 

Coe K_980_002_RegisterWenn die Gutsherrschaft mit mehreren Höfen in einem Kirchspiel begütert war, lassen sich in ihrem Archiv nicht selten Rechnungen des Kirchspiels finden und sogar Kirchspielsschatzungen (Steuerlisten), deren überwiegende Menge natürlich in der landesherrlichen Verwaltung anzutreffen ist. Hatten die Adelsherrschaften auch Kirchenpatronate, finden sich natürlich in ihrem Archiv auch die Kirchenrechnungen, die besonders für das gesamte kirchliche Personal bis zur Hebamme ergiebig sind. Man darf überhaupt davon ausgehen, dass die Rechnungsregister aller Art sehr viel auskunftsfreudiger als heute sind, die genauen Umstände und Leistungen für Zahlungen angeben und natürlich namentlich deren Empfänger oder Rechtsnachfolger. Lohnenswert, wenngleich mühseliger, ist daher auch die Durchsicht der Rechnungsbelege der Kaufleute, Handwerker, Apotheker, Ärzte, Künstler

Bei geistlichen Institutionen und Stiftern, deren Überlieferung durch die Säkularisation in die Archive der Standesherren geraten sind, ist aufmerksam zu machen auf die Kapitelsprotokolle. Diese erfassen, ganz anders als zunächst ihre Bezeichnung vermuten lässt, weniger geistliche Angelegenheiten als vielmehr fast alle Geschäfte der gutsherrlichen Verwaltung des Klosterbesitzes, wie sie bereits oben dargestellt worden sind. Ergiebig sind besonders die mancherorts darin verzeichneten Vergaben der Wortstätten, aus denen sich zuweilen lückenlose Hausgeschichten und Abfolgen ihrer Bewohner erstellen lassen.

Plettenberg_1Vom Gutsarchiv ist das Familienarchiv der adligen Familien zu unterscheiden. Hier wurden insbesondere Eheberedungen, Testamente und Abfindungen der nachgeborenen Kinder aus rechtlichen Gründen aufbewahrt. Zur Durchsetzung von Erbansprüchen waren nicht selten langwierige Prozesse nötig, in denen die Abstammungsverhältnisse durch graphische Schemata dargestellt, aber auch durch Urkunden belegt wurden. Adelsfamilien, deren Söhne Domherrenstellen besetzten oder Töchter in Stiftern untergebracht wurden, besitzen nicht selten die Aufschwörungstafeln der Probanden, die ihre adlige Herkunft über vier Generationen beweisen. Seit dem 19. Jahrhundert haben einige Archivare bei Neuordnungen des Archivs sogar Personalakten gebildet, in denen von der Taufurkunde bis zu Patenten und Bestallungsurkunden sogar bedeutsame Korrespondenzen der betreffenden Personen vereinigt liegen.

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/734

Weiterlesen