Für eine Verjährungsfrist bei Plagiatsvergehen — ein Kommentar von Wolfgang Löwer

http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/converis/artikel/1742 Für die Entziehung von Doktorgraden sieht weder das staatliche Recht noch das universitätsautonome bislang eine Verjährungsfrist vor. Der Autor stellt andere zeitabhängig gestaltete Rechtsverhältnisse und die Besonderheiten, die mit der Entziehung des Titels verbunden sind, vor. In seiner Argumentation für eine Verjährungsfrist führt Löwer, der Öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht lehrt und als Richter arbeitet, […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/05/4399/

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