Sind Verschwörungsgläubige Sektierer?

#Glaube

»Das Virus existiert gar nicht. Das Ganze ist eine riesige Verschwörung, um die Bevölkerung mit der 5G-Technologie und Mikrochips durch Zwangsimpfungen zu kontrollieren.«»Eine satanistische Elite fördert aus dem Blut gefolterter Kinder die Droge ›Adrenochom‹. Präsident Trump befreit sie nun.«
Dies ist nur eine kleine Auswahl an Aussagen, die im Jahr 2020 Gegenstand vieler Beratungsgespräche waren. Verschwörungstheorien sind oft Bestandteil von Gruppenideologien und gehören daher fest zum Themenbereich der weltanschaulichen Beratungsarbeit. Insbesondere eine gruppenspezifische Abgrenzung von der Gesellschaft begünstigt eine Verschwörungsmentalität. Einer feindlich gesinnten Außenwelt beziehungsweise böswilligen Agent*innen außerhalb der schützenden Glaubensgemeinschaft werden dabei finstere Machenschaften unterstellt. Der Glaube bietet die für den Schutz notwendigen Normen und Verhaltensweisen.

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Corona-Leugner*innen demonstrieren in Düsseldorf am 23. Mai 2020. @ Roland Geisheimer / attenzione


Krisenzeiten sind gute Zeiten für Verschwörungstheorien; sie kommen auch ohne religiöse Bezüge aus. Populistisch bieten sie »alternative« Erklärungen für die aktuellen Ereignisse an. Auf komplexe Problemstellungen werden einfache Antworten gesucht und angeboten. Es scheint schwer aushaltbar, dass »zufällige« Ursachen solche dramatischen Folgen haben können; es muss eine Absicht, ein böser Plan dahinter stecken. Sündenböcke werden benannt und so kann die eigene Sorge in Empörung über die Schuldigen gewandelt werden.
Verschwörungstheorien stellen sich nicht selbst als solche dar und sind für Unkundige nicht immer leicht zu erkennen. Es sei denn, es soll auf diese Weise eine Frontstellung zum unwissenden Mainstream betont werden. »Für die ›Schlafschafe‹ sind wir natürlich die ›Aluhutträger‹ – aber sie werden schon sehen!« Diese Argumentationsweise kennen wir auch von konfliktträchtigen weltanschaulichen Gemeinschaften, sogenannten »Sekten«: »In den Augen der verlorenen und von Satan verführten Welt sind wir eine Sekte. Die wahren Gläubigen werden immer Anfeindungen ausgesetzt!« Auch Umdeutungen werden gern vorgenommen: Wenn radikal bedeute, dass man sich auf die – wahlweise – christlichen, islamischen, germanischen oder andere Wurzeln beziehe, dann sei man gerne radikal. »Wenn unser festes Fundament uns zu Fundamentalisten macht …«. Diese Selbstbeschreibung hebt die Gläubigen einer Gemeinschaft und auch Anhänger*innen einer Verschwörungstheorie von der Masse ab. Mit der Sonderstellung können positiv – mit besonderem Wissen – und zugleich negativ – durch die Selbststilisierung zum ungerecht behandelten Opfer – verschiedene »Andockpunkte« präsentiert werden. Gerade auch mit einer Selbstviktimisierung können sich etwa Menschen mit vermeintlichen und tatsächlichen Opfererfahrungen identifizieren.

Religiös motivierte Gruppen
Bei den Demonstrationen im vergangenen Jahr gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beteiligten sich auch weltanschaulich geprägte Gruppen. Die »Christen im Widerstand« machten dabei mit Holzkreuzen auf sich aufmerksam. Ihr Selbstverständnis: »Als Christen sind wir explizit dazu berufen, den Plänen und dem Wirken Satans zu widerstehen (Epheserbrief 6,13): ›Deshalb ergreift die Waffenrüstung Gottes, damit ihr an dem bösen Tag Widerstand leisten und alles überwinden und das Feld behalten könnt.‹« Daneben wird Aufklärungsarbeit angeboten zum »Unsinn der PCR-Testungen und den Gefahren einer m-RNA Impfung«. Außerdem scheint der Rückbezug auf die wörtlich verstandene biblische Schöpfungsgeschichte wichtig zu sein: »Daher lehnen wir die Evolutionstheorie ab.«
Wichtigstes Mittel zum Verbreiten der Botschaften ist auch hier das Internet. Beispielhaft dafür steht die »Organische Christus Organisation«, die mit ihrer Internetplattform »Klagemauer-TV« enorme Reichweiten zur Verbreitung von Verschwörungstheorien hat.
Weltweit konnte beobachtet werden, dass insbesondere fundamentalistisch geprägte Glaubensgemeinschaften an der Infektionsdynamik Anteil hatten, indem – teils trotz Verbot – Gottesdienste stattfanden, bei denen die Hygienebestimmungen nicht eingehalten wurden. In Südkorea kam es durch die auch hierzulande stark missionierende »Shinchonji Gemeinschaft« zu einer massiven Verbreitung des Infektionsgeschehens. Sich selbst sahen die Anhänger*innen durch ihren Glauben geschützt. Die Infektion wurde von Vertreter*innen mehrerer religiöser Gemeinschaften als göttliche Strafe für gesellschaftliche »Fehlentwicklungen« wie zum Beispiel die »Homo-Ehe« angesehen.

»QAnon«
Vielfach war der Buchstabe »Q« zu sehen, Erkennungsmerkmal von »QAnon«. Der mysteriöse Informant »Q« nutzt in seinen kryptischen Botschaften fundamentalistisch-christlich geprägte Sprachbilder. Die kommende »große Erweckung« hat insbesondere konservative christliche Wähler von Donald Trump angesprochen. Trump kokettierte mit diesen Vorstellungen und verschaffte ihnen mit seinen Twitter-Botschaften enorme Reichweiten. Die in der Fan-Szene geglaubte Vorstellung, Regierungsmitglieder zapften Kindern durch satanistische Folterrituale eine Verjüngungsdroge ab, stellt eine modernisierte Form der Jahrhunderte alten antisemitischen Ritualmordlegende dar, derzufolge Juden Christenkinder für rituelle Zwecke getötet hätten.
Insbesondere »QAnon« wird oft als »Sekte« bezeichnet. Der Reli­gionswissenschaftler Michael Blume bezeichnet »QAnon« beispielsweise als »Digitalsekte«. Auch andere Weltanschauungsgemeinschaften sind in Umbruchzeiten im 19. Jahrhundert entstanden und existieren noch heute, wie die »Siebenten-Tags-Adventisten« oder Mormonen.
Bei »QAnon« hat sich eine Szene entwickelt, die neben einem Kanon an religiös aufgeladenen Verschwörungstheorien auch entsprechende Symbole und »Rituale«, wie die Auslegung von »QDrops« genannten kryptischen Botschaften, etabliert hat. Sofern diese die Selbstbeschreibung und das Alltagshandeln definieren, ist es nicht auszuschließen, dass sich auch nach einer Bewältigung der Corona-Krise eine kleine fanatisierte Rest-Anhänger*innenschaft zu einer sogenannten »Sekte« konsolidiert.
Bisweilen werden der »Querdenken«-Bewegung insgesamt und Verschwörungsgläubigen allgemein »sektiererische« Züge zugesprochen. Dies kann auf fanatisierte Verhaltensweisen einzelner Protagonist*innen und deren Anhänger*innen zutreffen. Die höchst heterogenen Gruppen innerhalb der Bewegung verbindet, vom gemeinsamen Misstrauen abgesehen, jedoch wenig. Und die breite öffentliche Beschäftigung mit diesem Thema zeigt, dass viele Verschwörungstheorien die Menschen auch unabhängig von religiösen und weltanschaulich ideologischen (sektiererischen) Gruppen beschäftigen.

Was bleibt
Nach einer Überwindung der Krise werden für viele Mitläufer*innen wieder andere Themen den Alltag dominieren, die Geschehnisse und die eigene Rolle dabei bleiben episodisch. Viele, die spezifische Themen in die heterogene Protestbewegung mitgebracht haben, werden sich wieder in ihre jeweiligen Gruppen zurückziehen. Das kurzzeitig verbindende Misstrauen gegenüber den Eliten ist als einzige Posi­tionsbeschreibung angesichts der ansonsten divergierenden ­Themen nicht tragfähig.

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Verschwörungstheorien können traditionell religiöse Sinnangebote erweitern oder ersetzen. Auch sie bedienen die Sehnsucht nach Orientierung, ermöglichen Angstbewältigung und bieten Zugehörigkeit. Der Glaube, die Pläne der Verschwörer zu erkennen, macht die Welt erklär- und vorhersehbarer und bietet eine Identifizierungsmöglichkeit. Als »Aufgewachte« sind die Gläubigen der Normalbevölkerung beziehungsweise den »Schlafschafen« überlegen und haben zudem die Aufgabe diese zu missionieren. Das Gefühl von Kontrolle und Teilhabe an einer Widerstands-Macht, welche die Ordnung wiederherzustellen vermöge, fördert die Polarisierung und Radikalisierung.
Diese auch bei sogenannten »Sekten« anzutreffenden Merkmale sind jedoch allgemein bei Fanatisierung und Radikalisierung zu beobachten. Ein Kanon von Glaubenssätzen mit transzendentem Bezug und Erlösungsvorstellungen muss damit jedoch nicht verbunden sein. Generell kann daher in Bezug auf Verschwörungstheorien nicht von »Sekten« gesprochen werden.

Christoph Grotepass arbeitet bei der Sekten-Info Nordrhein-Westfalen e. V.

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Quelle: https://www.der-rechte-rand.de/archive/7451/sind-verschwoerungsglaeubige-sekte/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=sind-verschwoerungsglaeubige-sekte

Labor Migration Programs Within the Socialist Bloc. Cuban Guestworkers in Late Socialist Czechoslovakia and Hungary

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/0023656X.2021.1908972?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

Dismantaling the confederation of Latin American workers during the Cold War (1943-1953)

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/0023656X.2021.1906406?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

Audacious retellings: Multilingualism and translation in Jnāneswari and Kristapurāṇa

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14781700.2021.1899980?ai=15d&mi=3fqos0&af=R

33 | 2021 – Varia

Couverture n° 33 | 2021

Quelle: http://journals.openedition.org/anabases/11629

Imperial culture and the Sudan

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/13507486.2021.1895504?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

A Revolutionary Locality in a Revolutionary State: The Changing Geography of Power in Central Siberia, March-October 1917

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/09546545.2021.1909850?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

The Colonial Reproduction of Deforestation in the Brazilian Amazon: Violence Against Indigenous Peoples for Land Development

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14623528.2021.1905758?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

High hopes for higher education: the remarkable era of new campuses of the 1960s

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00309230.2021.1900304?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

Im Visier des Geheimdienstes

#Interview

Der niedersächsische Verfassungsschutz überwachte jahrelang JournalistInnen, die über die Neonazi-Szene berichten. Insgesamt wurden mindestens sieben BerichterstatterInnen beobachtet. Darunter sind auch die drr-AutorInnen Andrea Röpke und Kai Budler. Otto Belina sprach mit Sven Adam, dem Anwalt der beiden.

 

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drr: Herr Adam, Sie werden vom niedersächsischen Verfassungsschutz (VS) überwacht, Ihre MandatInnen auch. Wie gefährlich sind Sie drei eigentlich für die deutsche Verfassung?
Sven Adam: Zunächst wurden wir wohl in der Tat überwacht – werden es angeblich aber nicht mehr. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat ja vor gut drei Monaten eingeräumt, dass Daten über JournalistInnen wie Andrea Röpke gesammelt wurden. Allerdings seien diese Daten alle vorsorglich und vor allem vor der Auskunft über die Daten gelöscht worden. Insofern scheint offiziell bei den bekannt gemachten JournalistInnen aktuell keine Überwachung mehr stattzufinden. Das gleiche gilt mittlerweile auch für mich, da mir der Verfassungsschutz zwischenzeitlich mitgeteilt hat, die über mich gesammelten Daten indes nicht mehr für erforderlich zu halten und dass diese für die Verwendung durch VerfassungsschutzmitarbeiterInnen gesperrt wurden. Was genau über uns gesammelt wurde, wissen wir aber alle noch nicht. Wir wissen also auch nicht, warum wir als gefährlich eingestuft wurden. Vermutlich haben wir die zu sehr genervt durch fundierteres Wissen oder rechtliche Erfolge.

Wie rechtfertigt der VS die Überwachung Ihrer MandantInnen?
Weitestgehend gar nicht. Im Fall von Andrea Röpke hat das Amt nach einem Wechsel des Führungspersonals die Rechtswidrigkeit der Datensammlung bereits eingeräumt. Im Fall von Kai Budler, der bereits länger vor den Verwaltungsgerichten anhängig war, wurde versucht, Budler in die Nähe des Linksextremismus zu rücken. Damit hat er (der VS / Anmerkung der Red.) aber vor dem Verwaltungsgericht Göttingen eine krachende Niederlage erlitten. Die Daten müssen nun gelöscht werden, soweit sie uns übermittelt worden sind.

 

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Sie gehen nun im Auftrag Ihrer MandantInnen gerichtlich gegen den Verfassungsschutz vor. Was erhoffen Sie sich davon?
Letztendlich geht es uns vor allem um Aufklärung der Tiefe des Eingriffs durch die Beobachtung. Wir wollen daher vollständige Akteneinsicht und insbesondere wissen, inwieweit der Verfassungsschutz in die journalis­tische Berufsfreiheit eingegriffen hat. Wir geben uns aber jedenfalls nicht dem Glauben hin, durch erfolgreiche Klagen in diesem Bereich derartige Rechtsverstöße durch die Geheimdienste zu verhindern.

Der Verfassungsschutz behauptet, JournalistInnen weder abzuhören noch mit V-Leuten zu bespitzeln. Vertrauen Sie dieser Behauptung?
So lange mir die unmanipulierten Akten nicht vollständig zur Einsicht vorgelegen haben, fällt es mir schwer, dieser Behörde überhaupt noch irgendwas zu glauben.

JournalistInnen und AnwältInnen sind ja eigentlich Berufsgeheimnisträger. Wann dürfen Sie trotzdem durch die Geheimdienste beobachtet werden?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 17. September 2013 am Fall von Bodo Ramelow dargelegt, dass die Überwachung eines Parlamentariers nur in Betracht kommt, »wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft«. Die gleichen Voraussetzungen dürften auch bei anderen durch die Verfassung besonders geschützten Berufsgruppen gelten. Die Hürden sind für die Geheimdienste durch die Entscheidung des BVerfG jedenfalls höher geworden.

Welche Nachteile entstehen Ihnen und den betroffenen JournalistInnen?
Sowohl JournalistInnen als auch AnwältInnen sind im besonderen Maß auf Vertraulichkeit angewiesen. Das gilt sowohl für den Quellenschutz vor staatlichem Eingriff im Rahmen der Pressefreiheit als selbstverständlich auch für das Verhältnis zwischen MandantIn und AnwältIn. Selbst der verursachte Verdacht einer Überwachung kann potentielle Quellen abschrecken oder Mandatsverhältnisse be- oder verhindern und ist verfassungsrechtlich absolut inakzeptabel.

Der niedersächsische Verfassungsschutz ging im September dieses Jahres mit der brisanten Meldung selbst an die Öffentlichkeit. Finden Sie das nicht ungewöhnlich?
Es war zumindest ein für einen Geheimdienst ungewöhnlicher Schritt, der mit dem Wechsel des Führungspersonals innerhalb der Behörde zu tun gehabt haben könnte. Letztendlich war die Behörde aber auch unter Druck. Ihr war bekannt, dass der Verfassungsschutz unter anderer Führung insbesondere Andrea Röpke über den Fakt der Überwachung angelogen hatte. Denn noch im April 2012 hatte der Verfassungsschutz mir als Röpkes Anwalt mitgeteilt, keinerlei Daten über sie gesammelt oder gespeichert zu haben, obwohl jahrelang personenbezogene Daten von Röpke in der Amtsdatei und in Sachakten vorgehalten wurde. Letztendlich musste die Behördenleitung an die Öffentlichkeit, um nicht mit im Boot zu sitzen, wenn diese Lüge aufgeflogen wäre.

Wie kann man selbst überprüfen, ob man vom Verfassungsschutz beobachtet wird?
Jede/r hat das Recht, Informationen über die eigenen personenbezogenen Daten, die bei Polizeibehörden oder Geheimdiensten gespeichert werden, kostenlos zu erhalten. Es genügt ein formloser Schriftsatz an die Behörden, in dem um entsprechende Auskunft gebeten wird. Das kann jede/r selbst machen. Im Internet finden sich auch einige Seiten, die entsprechende Vorlagen und Musterschriftsätze anbieten. Wenn allerdings das jeweilige Verfassungsschutzamt mit einem so genannten Sperrvermerk antwortet, also die vollständige Auskunft verweigert, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

 

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