A preliminary theoretical investigation into [online] social self-translation: The real, the illusory, and the hyperreal

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14781700.2019.1691048?ai=15d&mi=3fqos0&af=R

Erinnern und Verdrängen

#Tschechien

Am Ort der heutigen Gedenkstätte »Hodonín u Kunštátu«, gut 70 Straßenkilometer von der zweitgrößten tschechischen Stadt Brno entfernt und kurz vor der Grenze zur Slowakei gelegen, befand sich zwischen 1939 und 1950 das Lager Hodonín mit seiner wechselvollen Geschichte. Zwischen 1942 und 1943 diente dieser Ort als »Zigeunerlager« im Rahmen der deutschen Besatzungsherrschaft.

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Das Areal mit Gedenkstätte 2017

© Jiri Komarek CC BY-SA commons.wikimedia.org

Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges lebten auf dem Gebiet des »Protektorats Böhmen und Mähren« 6.500 Rom*nja. Von ihnen überlebten nur knapp zehn Prozent den Völkermord. Ab August 1942 fungierten die beiden seit zwei Jahren bestehenden Zwangslager in Lety u Písku und Hodonín als »Zigeunerlager«. Diese waren anfangs als Arbeitslager für »Arbeitsscheue« gedacht, in denen Rom*nja anfangs zwischen zehn und zwölf Prozent der Inhaftierten ausmachten.

In Hodonín waren insgesamt 1.317 und in Lety u Pisku 1.308 Rom*nja inhaftiert. Auf der Grundlage der Verordnung zur »Bekämpfung der Zigeunerplage« vom 10. Juli 1942 wurden die tschechischen Rom*nja ab dem 2. August 1942 erkennungsdienstlich erfasst. Die Verordnung von 1942 bildet, dem Historiker Michael Zimmermann zufolge, »den Übergang von einer Zigeunerpolitik, die sich als Teilbereich einer rassenhygienisch motivierten Bekämpfung der ‹Asozialen› verstand, zu einer Verfolgung sui generis, die derjenigen des Reiches entsprechen und der dortigen rassistischen Klassifikation angepasst werden sollte«. Diese rassistische Klassifikation galt jedoch bereits spätestens mit dem von Dr. Hans Globke, dem späteren Kanzleramtschef von Konrad Adenauer, und SS-Obergruppenführer Wilhelm Stuckart verfassten Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen. In dem »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre«, dem »Reichsbürgergesetz« und dem »Reichsflaggengesetz« vom 15. September 1935 wurden Sinti*ze und Rom*nja nicht ausdrücklich erwähnt. Vor allem das »Blutschutzgesetz« richtet sich ausdrücklich gegen Jüdinnen und Juden. Dass Sinti*ze und Rom*nja jedoch nach der NS-Ideologie keine »Staatsbürger deutschen oder artverwandten Blutes« sind, wie es im Reichsbürgergesetz formuliert wird, präzisiert der Kommentar von Globke und Stuckart: »Artfremdes Blut ist alles Blut, das nicht deutsches Blut noch dem deutschen Blut verwandt ist. Artfremden Blutes sind in Europa regelmäßig nur die Juden und Zigeuner.«

In den Jahren 1942/43 wurden zahlreiche Rom*nja aus den beiden »Zigeunerlagern« nach Auschwitz deportiert. Der erste Transport aus Hodonín fand am 7. Dezember 1942 statt. Es folgte der »Auschwitzerlass« von Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942, nach dem die »Einweisung« von Sinti*ze und Rom*nja »ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz« zu erfolgen hatte. Die letzte Verschleppung von Rom*nja aus Hodonín in das Vernichtungslager ist auf den 21. August 1943 datiert. Daher finden die jährlichen Erinnerungsfeierlichkeiten in Hodonín um dieses Datum herum statt.

Auf Bestehendem aufgebaut
Die Verfolgung und Ermordung der tschechischen Rom*nja durch die Nationalsozialisten traf auf eine Gesellschaft, in der diese bereits durch staatliche Gesetze und Maßnahmen diskriminiert wurden. Einen wesentlichen Rahmen hierfür bildete das tschechoslowakische Gesetz Nr. 117/27 vom 15. Juli 1927. Auf seiner Grundlage wurden »Zigeuner« oder Menschen, die »wie »Zigeuner leben« kriminaltechnisch mit ihren Daten und Fingerabdrücken erfasst. Die tschechoslowakische Gesetzgebung orientierte sich unter anderem an dem äußerst repressiven bayerischen »Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen« von 1926. Initiiert wurde das Gesetz von Rudolf Beran, einem Abgeordneten der tschechoslowakischen »Agrarpartei«. Nach dem Münchner Abkommen wurde Beran tschechoslowakischer Ministerpräsident eines bereits autoritären Staates. In dieser Funktion blieb er bis in den April 1939. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Kommandanten und das Wachpersonal der »Zigeunerlager« Hodonín und Lety u Pisku Tschechen waren. Der Kommandant in Hodonín war seit 1940 Stefan Blahynka, sein Stellvertreter war Jan Sokl. Sie führten ein hartes und grausames Regime. Die Rom*nja mussten in den Lagern Zwangsarbeit unter härtesten Bedingungen und miserablen sanitären Verhältnissen verrichten. Bereits dabei starben Hunderte an Auszehrung und Erschöpfung. Wie andere Orte nationalsozialistischen Terrors erfuhr auch Hodoín eine Nachnutzung, die nicht nur von heute aus problematisch anmutet. So wurden hier 1945/46 Sudetendeutsche interniert und 1949/50 diente das Lager zur »Umerziehung« von RegimegegnerInnen. Später entstand am Ort des Lagers ein Ferien- und Freizeitcamp.

Assimilation und Antiziganismus
Zwar findet alljährlich auf dem ehemaligen Lagergelände nahe der Stadt Hodonín eine Gedenkzeremonie für die von hier zur Vernichtung nach Auschwitz deportierten Rom*nja statt. Insgesamt jedoch ist die Erinnerung an die ermordeten Rom*nja in der tschechischen Gesellschaft, nicht anders als in anderen europäischen Ländern, bis heute randständig. Der schwedische Historiker Tomas Sniegon vertritt die These, die tschechische Reaktion angesichts des Völkermords an der Minderheit habe in einer Leugnung der Verfolgung von Sinti*ze und Rom*nja während des Zweiten Weltkriegs bestanden und tue dies immer noch. Diese Leugnung war zugleich ein Bestandteil der Verteidigung gegen die Anklage der tschechischen Beteiligung am Völkermord an der Minderheit.

Eine Erinnerung an den Völkermord war in der Nachkriegszeit kaum vorhanden. Noch weniger spielten die tschechischen Verstrickungen und die Mittäterschaft in den »Zigeunerlagern« eine Rolle. Vielmehr wirkten die antiziganistischen Ressentiments fort. Vor dem Hintergrund der universalistischen antifaschistischen Narrative blieb die Erinnerung an die deutsche Vernichtungspolitik gegen Jüdinnen und Juden, und in noch stärkerem Maß an die Ermordung der Sinti*ze und Rom*nja, in der staatssozialistischen ?SSR marginal. In der stalinistischen, beziehungsweise vom Stalinismus geprägten ?SR/?SSR standen Rom*nja unter einem hohen staatlichen Assimilationsdruck, der darauf ausgerichtet war, deren Eigenständigkeit zu zerstören. So wurde den Rom*nja 1958 die fahrende Lebensweise per Gesetz verboten. Gleichzeitig existierten speziell auf Rom*nja gerichtete Sozialprogramme, weil die Minderheit als sozial schwache Gruppe ausgemacht wurde, die der staatlichen Hilfe bedürfe. Eine ambivalente Situation für die Rom*nja.

Wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen brachte der »Prager Frühling« positive Veränderungen auch für die Rom*nja mit sich. Es war 1969 das erste Mal möglich, einen eigenen Verband in Brno unter dem Namen »Verband der Zigeuner-Roma« zu gründen, der vielfältige soziale und kulturelle Aktivitäten entfaltete. Im Jahr 1973 wurde der Verband allerdings bereits wieder aufgelöst – ein Symptom der Erstarrung der tschechischen Gesellschaft nach der Niederschlagung des »Prager Frühlings« durch sowjetische Truppen im August 1968.

Die Situation hat sich in den Jahren nach 1990 nicht gebessert und bis heute gibt es immer wieder Ausbrüche eines gewalttätigen Antiziganismus. So wurde in der tschechischen Stadt Klatovy im Februar 1991 ein von Rom*nja bewohntes Haus mehrere Tage lang angegriffen. Dabei wurden mehrere BewohnerInnen verletzt und der 21-jährige Emil Bendík zu Tode geschlagen. Allein im Jahr 1993 starben fünf Menschen durch rassistisch motivierte Gewalt. 2009 wurden durch einen Brandanschlag in Vítkov wiederum auf ein Haus, in dem Rom*nja lebten, drei Menschen verletzt. Darunter ein dreijähriges Mädchen, das schwerste Verbrennungen erlitt. Einen anderen traurigen Höhepunkt bildet das Jahr 2013, in dem mehrere pogromartige Überfälle auf Häuser und Wohnviertel von Rom*nja stattfanden.

Doch von Seiten der tschechischen Rom*nja gibt es zunehmend Gegenwehr, wie etwa durch die 2009 im nordböhmischen Ústí nad Labem von den beiden Aktivisten Miroslav Brož und Jozef Míker gegründete Rom*nja-Selbstorganisation »Konexe«, die in der Vergangenheit Mobilisierungen gegen Neonaziaufmärsche initiierte oder sich an ihnen beteiligte. Gegen den Vorsitzenden der rechten Partei »Svoboda a p?ímá demokracie« (»Freiheit und direkte Demokratie«, SPD), Tomio Okamura, erstattete Konexe im vergangenen Jahr Anzeige. Im Rahmen eines Interviews im Januar hatte Okamura behauptet, das »Zigeunerlager« in Lety u Piksu sei nicht umzäunt gewesen, die Internierten hätten sich dort frei bewegen können. Für Miroslav Brož von Konexe eine klare Relativierung des Völkermordes. Auch wenn sich Okurama im Nachhinein für seine Äußerung entschuldigte, haben antiziganistische Völkermordrelativierungen Konjunktur. Zudem sind derartige geschichtsrevisionistische Ausfälle bei Okamura kein Einzelfall. Bereits 2014 hatte er sich ähnlich geäußert. Auch sein Parteikollege Miloslav Rozner hatte bei einem nicht-öffentlichen Parteitag der SPD über Lety u Piksu als ein »nicht existentes Pseudo-Konzentrationslager« gesprochen.

Die Erinnerung und die Frage der Aufarbeitung des tschechischen Anteils am Völkermord sind bis heute brisant. Ein wichtiger Meilenstein dafür, dass eine Auseinandersetzung in Tschechien begonnen hat, ist dem amerikanischen Hobbyhistoriker Paul Polansky zu verdanken, der den tschechischen Staat der Vertuschung der Rom*nja-Vernichtung beschuldigte. Erst 2001 erhielten Rom*nja Entschädigungen, die in Tschechien bereits an jüdische Überlebende gezahlt wurden. Auf dem Gelände des ehemaligen Lagers Lety u Piksu befindet sich seit den 1970er Jahren eine Schweinemastanlage. Erst im vergangenen Jahr kaufte der tschechische Staat die Anlage auf, um auf dem Gelände eine Gedenkstätte zu errichten. Die Äußerung von Okamura steht in diesem Zusammenhang. Ohne die beharrliche Erinnerungsarbeit von Rom*nja, gemeinsam mit tschechischen und deutschen AktivistInnen, wäre wohl keine Änderung der Situation in greifbarer Nähe. Auch in Hodonín wird derzeit eine Gedenkstätte errichtet, die, wie auch in Lety u Piksu geplant, durch das »Muzeum romské kultury« (»Museum für Roma-Kultur«) in Brno getragen wird, das sich ebenfalls seit vielen Jahren für die Erinnerung an den Völkermord engagiert. Durch Einbeziehung des Museums ist eine grundlegende Vermittlungsarbeit gewährleistet. Eine tiefgreifende Auseinandersetzung der tschechischen Gesellschaft über Mittäterschaft, Kollaboration und den eigenen Antiziganismus steht bisher allerdings immer noch am Anfang.

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1997 and 2016: Referenda, Brexit, and (Re-)bordering at the European Periphery

Journal Name: New Global Studies
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The Fall of the Berlin Wall and Namibian Independence

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Imperial Whiteness: Fantasy, Colonialism and New Walls

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Contested and Cemented Borders: Understanding the Implications of Overseas Indian Citizenship

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Introduction: Thirty Years of Borders Since Berlin

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Contested and Cemented Borders: Understanding the Implications of Overseas Indian Citizenship

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Volume: 13
Issue: 3
Pages: 365-380

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Introduction: Thirty Years of Borders Since Berlin

Journal Name: New Global Studies
Volume: 13
Issue: 3
Pages: 277-300

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»Terrorcrew«, aber keine kriminelle Vereinigung

#WeisseWölfe

Im Oktober 2015 durchsuchte die Polizei 12 Wohnungen von Neonazis der »Weisse Wölfe Terrorcrew« in Nordbayern und fand unter anderem eine scharfe Schusswaffe mit Munition sowie mehrere Kugelbomben. Drei Jahre später verhandelte das Landgericht Bamberg gegen vier Beteiligte.

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Beim Prozess gegen die »Weisse Wölfe Terrorcrew« am 13.12.2018 in Bamberg © Robert-Andreasch

Eine Hakenkreuz-Fahne, eine 9mm-Pistole, Kugelbomben, eine Schleuder, Säbel, schwarz-weiß-rote Bamberg-Banner, Schallplatten mit Märschen der Waffen-SS und RechtsRock-CDs: Am 22. Oktober 2015 gingen martialische Bilder durch die Medien. Die bayerischen Behörden präsentierten die Funde, die sie bei Razzien gegen Neonazis im Raum Bamberg sicherstellen konnten. Zeigte sich hier, vier Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU, nun ein härterer Kurs gegen die terroristische Rechte? »Die bayerischen Sicherheitsbehörden haben rechtsextreme Umtriebe sehr genau auf dem Schirm und greifen konsequent durch«, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) noch am selben Tag. Doch was passierte nach diesem, wie es die bayerische Staatsregierung nannte, »wichtigen Schlag gegen Rechtsextremisten«? In den folgenden drei Jahren geschah in Bamberg nichts. Erst am 10. Oktober 2018 begann am dortigen Landgericht der Prozess, allerdings nur noch gegen vier der einst mindestens elf Verdächtigen. Die Staatsanwaltschaft warf Andreas Groh (Windischletten), Nadine Hofmann (Bamberg), Marcel Diller (Kemmern) und Patrick Hofmann-Kraus (Bamberg) vor, eine kriminelle Vereinigung innerhalb der »Weisse Wölfe Terrorcrew« (WWT) gebildet zu haben. Die Angeklagten hätten zudem Sprengstoff beschafft, mehrere Körperverletzungsdelikte an PassantInnen und ZivilpolizistInnen begangen sowie Angriffe auf zwei Geflüchtetenunterkünfte in Bamberg und auf den antifaschistischen Raum »Balthasar« geplant.

»Weisse Wölfe Terrorcrew«
In der am 16. März 2016 durch den Bundesinnenminister verbotenen »Weisse Wölfe Terrorcrew« hatten sich bundesweit und in den Nachbarländern Neonazis unter dem Label, Fans der RechtsRockband »Weisse Wölfe« zu sein, zusammengeschlossen. Der Prozess ergab kaum neue Erkenntnisse über die Struktur unter Sebastian »Basti« Rudow (Berlin) und Alexander Scholl (Fellbach), die ab spätestens Dezember 2014 über einen lokalen Ableger, »WWT Franken«, mit rund einem Dutzend Mitgliedern verfügte. Bundesweit kommunizierten die Mitglieder über WhatsApp-Gruppen (»One family«). In den regionalen WhatsApp-Gruppen »Fränkischer Stammtisch« und »Nationalisten Bamberg« koordinierten sich Neonazis aus Parteien, »Freien Kräften« und WWT spektrenübergreifend. Die Neonazis aus der »Terrorcrew« vernetzten sich nicht nur mit »Die Rechte« und der NPD, sondern auch mit »Der III. Weg« und anderen Neonazigruppen sowie Hooligan-Szenen in Stuttgart, Nürnberg und München.

Die Ziele der »WWT Franken« seien, so sagte es der Angeklagte Marcel Diller aus, der Kampf »mit Gewalt« gegen linke Personen und gegen die Internetplattform »indymedia« gewesen. Ab Sommer 2015 planten sie ihre militanten Aktivitäten gegen AntifaschistInnen und gegen Geflüchtete zu verstärken: Am 31. Oktober 2015 wollten sie zusammen mit angereisten Neonazis und Hooligans parallel zu einem Neonaziaufmarsch in Bamberg den dortigen linken Raum »Balthasar« stürmen, die Anwesenden und die Einrichtung attackieren. Man sprach in einem Chat von der »Vollendung« der bisherigen Aktionen gegen die kleine antifaschistische Institution. Der Angeklagte Patrick Hofmann-Kraus schrieb in einer WhatsApp-Gruppe: »Wir machen hier nach der Demo ne gute Aktion, nur die guten Hauer. Da muss die Antifa dran glauben, glaub mir, dann hört das auf«. Mit Böllern und Pyrotechnik wollten die Neonazis zudem bei zwei Geflüchtetenunterkünften »Angst und Schrecken unter den Bewohnern« verbreiten.

»Nationales Zentrum«
Andreas Groh und Dominik W. mieteten für Treffen des fränkischen Ablegers ab Ende 2014 oder Anfang 2015 eine konspirative Wohnung in Bamberg in der Andreas-Hofer-Straße 10 an. Die Hausbesitzerin, eine Sympathisantin der rechten Szene, verlangte dafür nur eine symbolische Miete von einem Euro im Monat. Die Neonazis dekorierten die Küche mit einer großen Deutschlandfahne und die restliche Wohnung mit Triskelen, Reichsadlern, »Die Rechte«- und »NS-Zone«-Aufklebern, Führerwein-Flaschen und einem großen »Bamberg wehrt sich«-Banner.

Waffen und Sprengstoff
Ab 2014 wurde innerhalb der WWT regelmäßig ein Schießtraining in Tschechien angeboten. Bei Online-Shops in Italien und Polen bestellten die Neonazis mindestens 78 Kilogramm pyrotechnische Gegenstände, darunter mindestens vier Kugelbomben mit laut Staatsanwaltschaft »tödlicher Primärwirkung«. Zudem kauften sie auf dem sogenannten »Vietnamesenmarkt« im nahen tschechischen Cheb weitere Kugelbomben. In einem Wald bei Bamberg sowie in einem alten US-Kasernengebäude führten sie Sprengversuche mit Bomben durch, die sie unter anderem in alten Waschmaschinen und Holzfässern zündeten. Die Explosionen, so sagte es die Angeklagte Nadine Hofmann bei der Polizei aus, habe man noch in zwei Kilometern Entfernung gehört.

Das Ende
In seinem Plädoyer verzichtete Staatsanwalt André Libischer auf den ursprünglichen Anklagevorwurf der Bildung einer »kriminellen Vereinigung«. Die Konkretisierung der Tatplanungen sei »im Nebel stecken geblieben« und es fehle für die »kriminelle Vereinigung« auch »an der strukturierten Vorgehensweise«. Auch bezüglich der Sprengstoffdelikte ruderte er zurück: »Dass hier konkret Absprachen erfolgt sind, dass mit der Pyrotechnik etwas anderes als Spaß und Silvester veranstaltet werden sollte, dafür gibt es keine Erkenntnisse«. Am 14. Dezember 2018 ergingen die milden Urteile, sie sind noch nicht rechtskräftig. Marcel Diller wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, Nadine Hofmann zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen à 15 Euro. Bei Patrick Hofmann-Kraus, der zwischenzeitlich in einem anderen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden war, wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gebildet. Andreas Groh wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Der Urteilsspruch hat ihn nicht gebremst: Beim Aufmarsch des »Der III. Weg« am 16. Februar 2019 in Fulda war Groh schon wieder als Ordner tätig.

Offene Fragen
Der abgeschlossene »WWT-Prozess« hat viele Fragen offen gelassen: Allen voran erstaunt die Reduktion auf vier Angeklagte. Zu den Beschuldigten im Schlussvermerk der polizeilichen Ermittlungen und zu den Mitgliedern der WWT Franken gleichermaßen gehörten noch eine ganze Reihe weiterer Neonazis, darunter dominierende Aktivisten der Gruppe wie Manuel B. und Dan E. oder der bei den Körperverletzungsdelikten mitbeteiligte Marcel M. Es ist im Prozess nicht ersichtlich geworden, warum diese nicht mitangeklagt waren. Sowohl der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt als auch der verantwortliche polizeiliche Ermittlungsleiter meldeten sich »langfristig erkrankt« und konnten dazu nicht als Zeugen vernommen werden. Ein anderes Beispiel: Mehrere PolizeibeamtInnen sagten aus, dass an den Planungen des Angriffs auf den »Balthasar« noch weitere Neonazis beteiligt gewesen waren, darunter die bekannte Münchner »Der III. Weg«-Akteurin Petra Kainz. Diese habe die Aktion überhaupt erst den Bamberger »KameradInnen« nahegelegt. Ein LKA-Beamter zeigte sich noch im Prozess deswegen überrascht: »Allerdings ist unser Ermittlungsverfahren damals nicht auf die Frau Kainz ausgedehnt worden«. Rätselhaft blieb auch die einst bei der Pressekonferenz von den ErmittlerInnen präsentierte scharfe Schusswaffe: die voll funktionsfähige, halbautomatische Mauser P 08 Kal. 9mm nebst Munition wurde nicht bei den Angeklagten sichergestellt. Es konnte von den Verfahrensbeteiligten weder mithilfe von ZeugInnen noch mit den Feststellungen in der Prozessakte nachvollzogen werden, bei wem diese Waffe eigentlich aufgefunden wurde. Diese unbekannte Person habe jedenfalls nicht der WWT angehört, so dass sie auch nicht mit angeklagt wurde. Ungeklärt blieb im Verfahren auch, wieso die Bamberger Polizei offenbar standardmäßig den linken Raum »Balthasar« mit Videokameras überwacht oder warum MitarbeiterInnen des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz regelmäßig den Angeklagten Patrick Hofmann-Kraus im Gefängnis besuchen.

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Die Abgründe
Der Prozess in Bamberg bot hingegen einige Einblicke in die polizeiliche Arbeit gegen rechts. Die örtlichen StaatsschutzbeamtInnen waren im Jahr 2014 auf die WWT durch einen antifaschistischen Artikel auf der am 25. August 2017 verbotenen Internetplattform »linksunten.indymedia« aufmerksam geworden, im Prozess lobten sie die anonymen VerfasserInnen gleich mehrfach: »die arbeiten mindestens genauso gut wie wir«. Doch es taten sich auch Abgründe auf. Sei es der örtliche Staatsschützer, der sich regelmäßig mit den lokalen Neonazis traf: »Ich hab mich mit denen in der Kneipe getroffen und ganz normal reden können. (…) Es war ein ganz offenes Miteinander, die waren ganz ehrlich«. Oder der führende Ermittlungsbeamte, der mit dem Ort »Lichtenhagen« nichts Genaues verbinden konnte. Da war der Staatsschützer, der die aktuellen neonazistischen Aktivitäten von Andreas Groh, des vielleicht wichtigsten Akteurs der Region, überhaupt nicht kannte und da war die Polizeibeamtin, die nach dem Aufmarsch am 1. Mai 2015 in Saalfeld undercover mit den Bamberger und Coburger Neonazis im Zug zurückfuhr, aber von deren Spontanaufmarsch unterwegs in Hallstadt nichts mitbekommen hat. Der WWT-Komplex macht deutlich, dass Polizei und Justiz nicht mit den derzeitigen Organisationsformen der militanten Rechten umgehen wollen oder können. Dass die massiv hochgerüsteten Neonazis sich in den Ermittlungen weniger als professionell-konspirative KämpferInnen, sondern als die mittlerweile »ganz normale« rechte Szene vor Ort entpuppten, scheint jedenfalls schnell zu Verharmlosungen und einem Ermittlungs-Schlendrian geführt zu haben.

Der bayerische Innenminister Joachim Hermann hatte im Oktober 2015 angekündigt, es gehe den Behörden vor allem darum, »die sichergestellten Beweismittel schnell auszuwerten, weitere Ermittlungsansätze zu gewinnen und mögliche Hintermänner aufzudecken«. Im WWT-Komplex ist von all dem nichts geschehen.

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Quelle: https://www.der-rechte-rand.de/archive/5586/terrorcrew-kriminelle-vereinigung/