Redtube-Affäre: Thomas Urmann wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zu Schadensersatz verurteilt

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnung-war-vorsaetzlich-begangene-unerlaubte-handlung.html Ende des Jahres 2013 entsetzten die “Redtube-Abmahnungen“ der Firma The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN die Community. Nun entschied das AG Regensburg mit Urteil vom 08.12.2015, dass Ex-Anwalt Thomas Urmann und seine Z9 Verwaltungs-GmbH gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz haften. Gegenüber Thomas Urmann wurde festgestellt, dass eine […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2015/12/6244/

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