https://www.faz.net/-16510400.html Das Bundesverfassungsgericht schwärzt in seinen Urteilsverkündungen die Namen der bevollmächtigten Anwälte. Die Namen der Beschwerdeführer werden ohnehin geschwärzt, wenn es sich nicht um Personen des öffentlichen Lebens handelt. Wenn weder Beschwerdeführer, noch deren Anwälte genannt werden, haben Journalismus, Wissenschaft und Politik keine Möglichkeit, die Verfahren über die schriftliche Urteilsverkündung hinaus zu analysieren. Verfahren vor […]
Quelle: https://www.einsichten-online.de/2019/11/10769/