#UnivHist 200 Jahre nach den Karlsbader Beschlüssen bringt Bayern fundamentale Freiheiten im Hochschulrecht auf den Weg

https://www.stmwk.bayern.de/download/20668_MRV-Novellierung-des-Bayerischen-Hochschulrechts-Eckpunkte-Hochschulrechtsreform_final_20102020.pdf

Als Historiker ist man erst recht gehalten, einen Vorgang nicht als ‚historisch‘ zu bezeichnen. Die nun anstehende Hochschulreform im Freistaat Bayern ist allerdings zweifelsfrei von universitätsgeschichtlicher Bedeutung.

Rückblick: Im Jahre 1819 wurden die Karlsbader Beschlüsse erlassen und alle Universitäten im damaligen Deutschen Bund einer striktesten staatlichen Aufsicht unterworfen. Bereits zuvor waren die akademischen Korporationen zunehmend dem aufgeklärten Staatsorganismus einverleibt worden.

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Quelle: https://eindruecke.achmnt.eu/2020/10/14269/

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