Kommunale Gebietsreform in Rheinland-Westfalen 1975/2025

Pressekonferenz mit Innenminister Willi Weyer zur Neugliederung des Ruhrgebiets, 18.10.1972. Fotograf: Landespresse- und Informationsamt NRW. Signatur: LAV NRW R, RWB Nr. 10346/7

Im Jahr 2025 jährt sich für viele Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen das fünfzigjährige Jubiläum der kommunalen Gebietsreform. Zwar wurde diese „Jahrhundertreform“ vom Landtag bereits mit der Neugliederung von einzelnen Landkreisen im Jahre 1966 auf den Weg gebracht, allerdings fand sie erst mit der systematischen Neugliederung von zahlreichen Räumen – zu nennen sind vor allem die Gesetze für das Ruhrgebiet, Niederrhein, Münster/Hamm, Düsseldorf, Köln sowie Sauerland/Paderborn – zum 1. Januar 1975 ihren Abschluss. Der Verfassungsgerichtshof in Münster nahm ein Jahr später noch kleinere gebietliche Korrekturen vor, sodass seitdem 396 Kommunen sowie 31 Kreise im bevölkerungsmäßig größten Bundesland zu verzeichnen sind.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2023/06/call-for-papers-gebietsreform-nrw/

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