aventinus interna Nr. 7 [10.08.2014]: Freistellungsbescheid nach § 60a AO sowie Freistellungsbescheid für 2013 des Finanzamts München
Die folgenden Bescheinigungen bestätigten aventinus die satzungsgemäße und tatsächliche Erfüllung gemeinnütziger Zwecke. Damit ist aventinus berechtigt, Spendenbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen auszustellen. http://bit.ly/1rfowJc