Das LuttaDada mag sich kein Urteil darüber erlauben, ob das Gebaren einer Obrigkeit korrekt ist oder nicht. Aber das LuttaDada weiß, dass eine Obrigkeit grundsätzlich hinzunehmen ist, ob nun von Gott oder vom Demos oder von wem auch immer eingesetzt. Daher will das LuttaDada mit kräftiger Stimme bestätigen, dass der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittenberg unbedingt Folge zu leisten ist, so wie sie zum 22. März Anno Domini 2017 in Kraft treten wird. Mögen die ordnungsgefährdenden Massen, die in diesem Jahr millionenfach über diese bedauernswerte Kommune herfallen werden, wenigstens die Kassen des Kämmerers ordentlich füllen. Einige reformationsjubiläumsrelevante Widrigkeiten wurden anlassbedingt nochmals verteuert. So müssen alle, die Brunnen, Denkmäler, oder Bäume erklettern, um das LuttaDada besser sehen zu können, ab sofort 30 Euro berappen; das Füttern von Tauben, um das LuttaDada friedlich und gnädig zu stimmen, kostet ebenfalls 30 Euro; das Zelten oder Übernachten in öffentlichen Grünanlagen, um dem LuttaDada stets nahe zu sein, wird mit 50 Euro Buße belegt; und der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere von nicht genehmigten Reformationsdevotionalien, macht nochmals 30 Euro. Nur damit das klar ist.
Aber nicht nur die kleine, auch die mittelgroße Politik wendet sich dem LuttaDada zu.
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Quelle: https://meinjahrmitluther.wordpress.com/2017/03/08/luttadada-3/