Höfe, weltliche wie geistliche, königliche, fürstliche, gräfliche oder herrliche, waren in all ihren politischen, kulturellen, sozialen, auch ökonomischen Aspekten die wesentlichen Herrschaftszentren1 der vormodern-vorstaatlichen Anwesenheitsgesellschaften2. Je nach Forschungsperspektive können sie in verfassungs-, rechts-, sozial-, kommunikations- oder kulturgeschichtlicher Hinsicht als symbolisch-repräsentativer oder textlicher Zusammenhang interpretiert werden3 oder als hierarchisch strukturierte Ordnung, dabei stets sowohl strukturell wie personell, formal wie informell4 auf den jeweiligen Herrn orientiert5. Der in der Einleitung dieser Blog-Reihe zitierte Walter Map nimmt vor allem die personelle Orientierung wahr und deutet diese kritisch als Ausdruck des Bestrebens, einem Einzigen zu gefallen6. Walter Map markiert mit seinen Worten treffend die Beobachtung, dass sich die Stellung des einzelnen Höflings nach seiner Nähe zum Herrn bestimmt habe. Zeitgenössisch, umgangssprachlich, aber auch in der Forschung wird diese Stellung insbesondere dann, wenn sie durch eine intensive Nahbeziehung zum Herrn hervorgehoben und ausgezeichnet ist und damit bereits in der Zeit prominent greifbar, ganz unterschiedlich angesprochen. Bekannt ist die interessengeleitete Abqualifizierung solch Personals7. So nennt etwa der sogenannte ‚Oberrheinische Revolutionär‘ den engen Kreis um Kaiser Maximilian schmorotzer, die nechst bim bett des Herrn sind8, der Chronist Wilhelm Rem bezeichnet sie als laurbůben9 und hebt Maximilians Diener Matthäus Lang als huorenjäger hervor10. Die Forschung hat sich v.a. der meist synonym und ohne analytische Trennschärfe verwendeten Begriffe des ‚Günstlings‘ und ‚Favoriten‘ bedient, dabei aber die nicht nur umgangssprachlich gegebenen pejorativen Implikationen kaum vermeiden können11, zumal schon in der Überlieferung jene abwertenden Äußerungen, recht häufig schlicht durch Neid motiviert, angeboten werden.
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