Der Brand von Glogau (1631)

Am 24. Juni 1631 kommt es in Glogau zur Katastrophe: Eine Feuersbrunst bricht aus und erfaßt in wenigen Stunden fast die ganze Stadt. Schon wieder ein Ort, der in diesen unruhigen Zeiten in Asche gelegt wurde, könnte man sagen: Wo ist das Besondere an diesem Fall? Glogau (oder Großglogau, wie die Stadt in diesen Zeiten meist genannt wurde) war die Heimatstadt von Andreas Gryphius. Nun hatte dieser schon einige Jahre zuvor versucht, den Kriegsereignissen und ‑bedrückungen auszuweichen. Doch im Jahr 1631 war er in seine Heimat zurückgekehrt und wurde so Zeuge des Stadtbrands.

Was genau in der schlesischen Stadt passiert war, erfahren wir aus dem Bericht eines kurbayerischen Gesandten. Dieser hielt sich im Frühjahr 1631 in Prag auf und informierte von dort aus Kurfürst Maximilian in München über die aktuellen Entwicklungen in den kaiserlichen Erblanden. Am 5. Juli berichtete der Gesandte über die Ursache des Brands in Glogau: „Am St: Johannes tag, hat herr obriste Wachtmaister von Schaumburg, weill Er ein Creizherr, ein banchet gehalten, ist das feur in der Kuchel entstannden, vnnd zumallen die heiser maistens von holz, ist in wenig stunden, ausser des Schloß, die Statt in Aschen gelegt worden.“ (BayHStA, Dreißigjähriger Krieg Akten 260 fol. 42 Ausf.)

In diesen Wochen und Monaten intensivierten sich die Kämpfe der Kaiserlichen gegen die Schweden. Letztere rückten nicht nur, nachdem sie ihre Position in Pommern ausgebaut hatten, nach Mecklenburg und in die Mark Brandenburg vor, sondern griffen mehr und mehr auch nach Schlesien aus, stießen hiermit also in die kaiserlichen Erblande vor – eine Entwicklung, die man in Wien mit wachsender Sorge betrachtete. Gerade die Städte standen im Mittelpunkt solcher Vorstöße, und der Name Glogaus tauchte in den Berichten aus diesen Wochen immer wieder mal auf. Daß nun im Zuge solcher Überfälle und Kämpfe auch einmal eine Stadt in Flammen aufging, war nicht ungewöhnlich. Aufgrund der Nachricht des kurbayerischen Gesandten wissen wir aber nun sicher, daß im Fall Glogaus keine kriegerischen Verwicklungen zur Katastrophe geführt haben. Vielmehr war es offenbar ein Küchenunfall oder eine Unachtsamkeit, die sich im Zuge eines Banketts ereignete.

Natürlich war dies kein Trost für die Glogauer, die erst 1615 den letzten Stadtbrand hatten erleben müssen. Auch für Gryphius, der damals 16 Jahre alt war, wird dieses Ereignis eine prägende Wirkung gehabt haben. Wenige Jahre später, 1637, erlebte er im schlesischen Freystadt erneut einen Stadtbrand, ein Ereignis, das er dann in der „Fewrigen Freystadt“ beschrieb. Auch in diesem Fall war es wohl eine Unachtsamkeit, die die Feuersbrunst ausgelöst hatte. Für Gryphius und seine Zeitgenossen war der rote Hahn auf dem Dach eines von vielen Schicksalschlägen, die immer wieder vorkamen, neben Seuchen, Hungersnöten und Kriegsdrangsalen.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/227

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Die ausgewürfelte Einquartierung

Seit einigen Wochen ist erkennbar, daß im Blog “1628 Wertheim” die Hexenverfolgungen in eine entscheidende Phase treten: Im aktuellen blogpost wird erneut von Hinrichtungen berichtet. Gleichzeitig – und gerade wegen dieser nachgezeichneten Synchronität der Ereignisse schätze ich diesen Blog so sehr – passieren auch andere, teils banale, teils aufsehenerregende und einschneidende Dinge: so etwa der Weindurst des Kurfürsten von Mainz auf der einen, aber eben auch Einquartierungsfragen auf der anderen Seite. Bei letzteren klinke ich mich ein.

Nun gehören Einquartierungen zu den Alltäglichkeiten des Dreißigjährigen Kriegs; im dk-blog haben wir schon mehrfach diese Thematik berührt. Ein wichtiger Aspekt dabei war stets die Frage, wie eine solche Einquartierung organisiert wird: wo und bei wem werden wie viele Soldaten zu welchen Konditionen untergebracht? Zur Frage, wie das konkrete Quartier ausgewählt wird, bietet Wertheim ein sehr auffälliges Beispiel: Denn Anfang Mai 1629 haben sich, als es darum ging, 30 Reiter des Regiments Schönberg unterzubringen, betroffene Adlige (also offenbar Grundherren) darauf geeinigt, den Ort, der die Söldner aufnehmen sollte, durch das Zufallsprinzip zu bestimmen. Sie spielten darum, und am Ende traf es Allersheim.

Nun handelte es sich bei einem Losentscheid (und ein Spiel wird man darunter rechnen können) um eine Form der Entscheidungsfindung, die völlig unabhängig von ständischen Hierarchien und Abhängigkeiten funktionierte. Das mag auch die adligen Herren bewogen haben, auf dieses Verfahren zurückzugreifen. Dabei nahmen sie allerdings eine Entscheidung in Kauf, die unter Sachgesichtspunkten schlecht war. Im Fall Allersheim bedeutete dies, daß dieser Ort Söldner aufnehmen mußte, obwohl er bereits Einquartierungen zu ertragen hatte. Also einfach nur Pech für Allersheim?

Die Militärorganisation hatte zu dieser Zeit längst Strukturen ausgebildet, die solche Fehlentscheidungen zu verhindern suchten. In Gestalt der Kriegskommissare gab es zuständige Beamte, die auch für Einquartierungen zuständig waren und mit den Behörden vor Ort eine wenn möglich allseits akzeptable Lösung auszuloten suchten. Auch auf Seiten der betroffenen Landschaften gab es oft schon Kommissare, die die Belange der Region vertraten. Daß allein die Einrichtung solcher Kommissariate Härten bei der Quartiervergabe nicht ausschließen konnte, kann man sich leicht vorstellen. Wichtig bleibt jedoch, daß es beiderseits das Bemühen gab, eine nach Möglichkeit konsensuale Entscheidung herbeizuführen. Eine Quartierzuweisung durch Losentscheid oder durchs Spielglück konterkarierte nun genau diese Ansätze zur Kooperation zwischen Landes- und Militärbehörden. Insofern stellt das Beispiel Wertheim / Allersheim im Mai 1629 durchaus einen Sonderfall dar.

Allersheim hat sich übrigens mit dieser Entscheidung nicht abfinden wollen – gut verständlich, denn hier ging es um Überlebensfragen. Ob man bei den Adligen noch einmal rückgefragt und um eine Modifizierung der Entscheidung gebeten hat, ist nicht ersichtlich. Aber beim Fürstbischof von Würzburg hat man in dieser Sache suppliziert. Das war kein Zufall, denn Otto Friedrich von Schönberg, der Oberst des betreffenden ligistischen Kavallerieregiments, war gleichzeitig auch würzburgischer Geheimer Rat. Die Allersheimer richteten ihre Bitte also nicht an ihre eigene Herrschaft, sondern an die Obrigkeit des Obersten selbst – sicher kein ungeschickter Schachzug. Ob sie damit Erfolg hatten, läßt sich derzeit nicht nachvollziehen.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/275

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Thüringische Leichenpredigten – das Beispiel J. G. Heinold

Anläßlich des Editionsprojekts AutoThür, in dessen Rahmen erste Texte freigeschaltet worden sind, möchte ich nicht nur pauschal auf dieses wundervolle Projekt verweisen, sondern auch ein wenig tiefer bohren. Dabei geht es mir gar nicht darum, einen Text in all seinen Facetten zu würdigen; dazu bedarf es doch spezieller Kenntnisse und auch besonderer Rechercheanstrengungen. Gleichwohl lassen sich auch schon nach einer ersten Lektüre einige Bemerkungen machen und mögliche Besonderheiten feststellen.

Im Folgenden möchte ich auf die Leichenpredigt des Johann Georg Heinold eingehen, der 1614 im fränkischen Rothenburg ob der Tauber geboren wurde und dort eine von Armut geprägte Kindheit und Jugend verlebte. Für das Jahr 1635 erwähnt Heinold die „feindselige Tyllische Ausplünderung“ der Stadt, die acht Tage lang gedauert habe. Das verwundert, da es nur schwer mit historischen Fakten zusammenzubringen ist. Daß Truppen nach ihrem Kommandeur benannt wurden, ist damals durchaus üblich gewesen. So berichtet Heinold später für 1637 von den „Panirischen“, die die Elbschanze bei Wittenberg eingenommen hätten: Hier handelte es sich also um schwedische Truppen unter dem Feldmarschall Johan Banér. Doch welche Truppen sollen die „Tyllische Ausplünderung“ begangen haben?

Bezug nimmt Heinold zweifelsohne auf den Generalleutnant der Katholischen Liga, Johann Tserclaes Graf von Tilly. Doch der war bereits 1632 nach seiner schweren Verwundung im Kampf gegen die Schweden verstorben. Sein Neffe und Erbe, der den Namen Tilly weiterführte, hatte m.W. nie ein wirklich namhaftes Kommando inne; er kann hier nicht gemeint sein. Hat Heinold also einen Fehler gemacht, indem er einfach die Truppen auch dann noch nach Tilly benannt hat, obwohl dieser Kommandeur längst tot war? Das kann durchaus der Fall sein.

Genauso kann aber auch die Datierung falsch sein. Denn Tilly hat tatsächlich Rothenburg eingenommen. Das geschah Ende Oktober 1631. Damals kam es auch zu tagelangen Plünderungen, die Stadt litt sehr und mußte auch eine Garnison aufnehmen. Rothenburg fiel dann später wieder an die Schweden, doch unmittelbar nach der schwedischen Niederlage bei Nördlingen im September 1634 wurde Rothenburg erneut belagert. Kurz danach wurde die Stadt mit Akkord eingenommen und mußte eine große Summe Geld zahlen. Plünderungen und Ausschreitungen gab es aber offenbar nicht, zumindest nicht im großen Stil. Das Problem bleibt, daß diese zweite Einnahme der Stadt nicht 1635, sondern schon 1634 erfolgte, und zudem nicht von kurbayerischen oder ligistischen – wenn man so will „Tillyschen“ – Truppen, sondern durch kaiserliche Einheiten unter Piccolomini.

Wie auch immer, so scheinen hier doch einige historische Fakten durcheinandergegangen zu sein. Mit der Nennung Tillys scheint nur klar, daß es offenbar kurbayerische Truppen waren, die Rothenburg plünderten. Auffällig ist an der Stelle übrigens, daß sie dafür acht Tage Zeit bekommen haben. Nach damaligem Kriegsgebrauch war es üblich, daß eine (im Kampf) eingenommene Stadt den Soldaten drei Tag lang zur Plünderung freistand; Magdeburg im Jahr 1631 ist das berüchtigte Beispiel dafür. Andererseits ist wohl verbürgt, daß Rothenburg im Herbst 1631 tatsächlich länger als drei Tage den Söldnern preisgegeben wurde.

Ein letzter Gedanke zu den Tillyschen im Jahr 1635: Wenn in dieser Leichenpredigt historische Fakten durcheinander geraten sind, was läßt dies für Rückschlüsse auf den Text und seine Entstehung selbst zu? Heinold starb im Jahr 1691, und wahrscheinlich wird diese Leichenpredigt auch nicht viel früher entstanden sein. Dabei geht es gar nicht darum, daß dem Greis am Lebensende Fehler unterlaufen sind. Viel aufschlußreicher ist, in welcher Weise der Zeitzeuge Heinold im Rückblick die Vorgänge des Kriegs sieht: Offenbar amalgamierten die Ereignisse in der Form, daß ein Feldherr wie Tilly als die prägende Figur des kurbayerischen Militärs angesehen wurde; die Namen anderer Kommandeure dagegen verblaßten in der Erinnerung.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/267

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Editionsprojekt zu thüringischen Leichenpredigten

Vor einigen Tagen ist AutoThür freigeschaltet worden. Es handelt sich dabei um eine digitale Edition autobiographischer Texte aus Thüringer Leichenpredigten, die in einem eigenen Portal von der Forschungsstelle für Personalschriften in Marburg präsentiert werden. Verantwortlich dafür zeichnet ein leistungsstarkes Team unter der Leitung von Eva-Maria Dickhaut. Gefördert wird das Projekt durch die Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur.

Das Editionsprojekt ist nicht speziell auf die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs zugeschnitten. Aber viele Biographien berühren die Jahre und Jahrzehnte dieses Kriegs. Teilweise handelt es sich um Lebensläufe, die sich mitten im Krieg entfalten. Andere Biographien starten in der Kriegszeit und finden ihre Lebensmitte dann weit im späten 17. Jahrhundert. Gerade diese Beispiele erscheinen mir hochinteressant, weil es die Generation vorstellt, die durch die Kriegsjahre früh im Leben geprägt wurde und diesen Erfahrungshorizont in die Nachkriegsphase einbrachte. Von welcher Seite man es auch betrachten mag, wird dieses Projekt in vielen Fällen auch für die Forschung des Dreißigjährigen Kriegs von Belang sein.

Die Edition bietet das Digitalisat der gedruckten Leichenpredigt inklusive einer Transkription. Die naheliegende Frage steht im Raum: Braucht man letzteres? Nun ist die Qualität der Vorlagen so gut, daß dies nicht der hinreichende Grund ist. Allerdings zeigt die Erfahrung im universitären Unterricht, daß frühneuzeitliche Drucke mit ihrem Schriftbild mitunter erhebliche Probleme bereiten. Nicht daß man diesen Schwierigkeiten immer aus dem Weg gehen muß. Aber um inhaltlich Boden gut zu machen und rascher zur inhaltlichen Analyse zu kommen, ist es schon praktisch, eine Umschrift zu haben. Vor allem aber bietet die Transkription die Möglichkeiten, den Text auszuzeichnen. Hier sind vor allem Personen- und Ortsnamen getaggt worden. Erstere verweisen auf die GND, letztere werden in einer Landkarte identifiziert. Auf einer Karte werden im weiteren auch die verschiedenen Lebensstationen einer jeden Biographie veranschaulicht; ein Personennetzwerk, aufgeschlüsselt nach den Kategorien Familie, Ausbildung, Beruf und Sonstiges zeichnet die soziale Verortung nach, während eine Zeitleiste die einzelnen biographischen Stationen vermerkt.

Was fehlt, ist eine weitergehende inhaltliche Kommentierung sowie eine zusammenhängende Kontextualisierung, etwa im Rahmen einer Einleitung. Nun geht dies streng genommen über den Rahmen einer Edition hinaus, und sicher erfordert dies besonders aufwendige Recherchen, zumal die in den Leichenpredigten Genannten historisch nicht unbedingt zu den prominenten Persönlichkeiten zählen, die über weitere Literatur rasch zu ermitteln sein dürften. Gleichwohl wird erst eine solche Arbeit erkennen lassen, wie wichtig und wie aussagekräftig diese Quellen sind. Daß hier ein durchaus lohnenswerter Ertrag zu erhoffen ist, hat die Arbeitsgruppe auch schon gezeigt, indem sie schon vorher im Rahmen einer monatlichen Artikelserie „Leben in Leichenpredigten“ beispielhafte Interpretationen vorstellte.

Wichtig ist aber, daß jetzt neben den vielen anderen Datenbanken, in denen die Arbeitsstelle vor allem verschiedene Kataloge, Verzeichnisse und einschlägige Literatur aufbereitet, auch Leichenpredigten selbst im Volltext ediert werden. Den Marburgern ist viel Schwung zu wünschen, daß sie nun die Edition weiter vorantreiben. Genauso wünschenswert ist aber auch eine noch stärkere Anbindung dieses Projekts an die Forschung, damit umso deutlicher wird, welchen Stellenwert Leichenpredigten im Rahmen der frühneuzeitlicher Geschichte eingenommen haben.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/263

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Die Generalstaaten im Dreißigjährigen Krieg: eine vergessene Geschichte

Die Geschichtsschreibung ist an der Stelle sehr entschieden: Krieg führten der Kaiser und seine Verbündeten gegen die Pfälzer, Dänen, Schweden, Franzosen. Nur mit den Generalstaaten (in den Quellen meist „Staaten“ oder wie heut noch einfach und fälschlich „Holländer“ genannt) gab es so gut wie keine Berührungspunkte. So weit, so falsch. Denn es gibt immer wieder Hinweise darauf, daß niederländische Soldaten in großer Anzahl und keineswegs ‘zufällig’ im Reich agierten.

Gerade am Niederrhein gab es zahlreiche Basen für niederländische Einheiten, und diese Region war ohnehin der Bereich, in dem sich der Achtzigjährige und der Dreißigjährige Krieg überlappten. Die Operationen „staatischer“ Einheiten richteten sich aber nicht nur gegen spanische Stützpunkte, sondern griffen weit ins Reichsgebiet aus – ein Umstand, den die Forschung bislang vernachlässigt hat. Dabei ist durchaus bekannt, daß viele Reichsfürsten, zumal die katholischen, sich sehr davor scheuten, in das „niederländische Wesen“ verstrickt zu werden: Der Krieg im Reich sollte sich auf keinen Fall mit dem Kampf der Generalstaaten gegen die Spanier vermischen. Diese politische Doktrin ist in der Forschung weithin bekannt und mag ein wichtiger Grund dafür sein, daß dieses Thema bislang nicht in entsprechender Weise gewürdigt worden ist.

Ich selbst habe vor einigen Jahren dieses Thema von kurkölnischer Warte aus berührt (Der Krieg in der „Wetterecke der europäischen Politik“: Kurköln und die Kriegführung der Liga unter dem Feldherrn Tilly (1621-1630), in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 98 (1997/98), S. 29-66). Mittlerweile aber sehe ich die Dimension generalstaatischer Aktivitäten differenzierter und auch deutlich vielfältiger als zunächst angenommen. Nun strebe ich gar nicht an, die Generalstaaten gleichsam als offizielle Kriegspartei in diesen Konflikt einzuführen. Aber es gab deutliche Verstrickungen. Nur hat man deswegen kein großes Aufheben darum gemacht; gerade die betroffenen Landesobrigkeiten hielten es offenbar für nicht opportun, dieses Thema oben auf die Agenda zu setzen. Dasselbe gilt auch für die Generalstaaten selbst.

Und so wurde diese Problematik auch in der Aktenüberlieferung zwar nicht verschwiegen, doch deutlich zurückgedrängt. Nun ist es, wie ich finde, an der Zeit, diese vergessene Geschichte prononcierter, als bislang geschehen, zu bearbeiten. Im September findet in Bonn eine Tagung zum Thema „Krieg und Kriegserfahrung am Rhein. Der Westen des Reiches im langen 17. Jahrhundert (1568-1714)“ statt, auf der ich mich zum Thema Generalstaaten äußern werde. Erschöpft ist dieser Themenkomplex damit jedoch noch lange nicht. Weiteren Aspekten werde ich mich auch künftig verstärkt zuwenden.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/229

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Pommersche Gravamina, Teil VI – politische Destabilisierung

Ein letztes Mal zu der Flugschrift, in der die Gesandtschaft des Herzogtums Pommern auf dem Regensburger Kurfürstentag auf die unerträglichen Zustände in ihrem Land hinwies. Jenseits der Gravamina über die Ausschreitungen der in Pommern einquartierten Truppen ist ein Aspekt festzuhalten, der meist unausgesprochen mitschwingt, in wenigen Passagen dieser Beschwerdeschrift dann auch explizit benannt wird. So heißt es an einer Stelle: „Vnd lassen sich zum 30. theils der Officirer noch wol verlauten / daß sie / vnd nicht der Landsfürst vber die Vnterthanen im Lande zu gebiethen haben.“ (S. 9, Nr. 30) Was hier formuliert wird, ist nichts weniger als der Anspruch des Militärs, die landesherrliche Souveränität völlig an die Seite zu drücken und die obrigkeitlichen Kompetenzen für sich selbst zu reklamieren.

An der Machtlosigkeit des Herzogs von Pommern war gar nicht zu zweifeln. Wer konnte der kaiserlichen Armee widerstehen, die in den vergangenen Jahren jeden Gegner im Feld besiegt hatte (die unglückliche Belagerung vor Stralsund lassen wir hier mal außen vor) und allein durch ihre schiere Masse jeden Widerstand zu erdrücken schien? Am Ende der Flugschrift findet sich eine Beilage, die ein Verzeichnis der in Pommern stationierten Truppen enthält: Dort ist von 19 Regimentern Infanterie und Kavallerie mit insgesamt 163 Kompagnien die Rede. Natürlich waren dies erst einmal Einheiten, über deren Ist-Stärke kaum Klarheit zu erzielen war. Doch auch wenn Abgänge durch Krankheit und Desertion die Truppenstärke reduziert hatte, blieb eine gewaltige Militärmacht im Lande. Auch dies gehörte zum Prinzip Wallensteinscher Kriegführung: Es wurden so viele Einheiten in ein Territorium gelegt, daß Widerstand zwecklos war – und mit der militärischen Dominanz ließen sich auch politische Ziele erreichen.

Pommern selbst befand sich in einer besonders schwierigen Situation. Herzog Bogislaw XIV. war der letzte Vertreter des Greifenhauses, seine Ehe kinderlos: Das Herzogtum stand also vor einer offenen Nachfolge, und die Prätendenten begannen bereits, sich in Position zu bringen – kein Wunder, war das Territorium an der Ostseeküste mitsamt der Odermündung auch von besonderem strategischen Wert: für den südlichen Nachbarn Brandenburg, für das von einem dominium maris Baltici träumende Schweden wie auch für eine kaiserliche Politik, die ihren Feldherrn zum „Admiral der baltischen und ozeanischen Meere“ bestimmte. Angesichts dieser Machtinteressen war Wallensteins Urteil über Bogislaw fatal: Der Herzog von Pommern sei ein einfältiger Herr, ja einen armen Tropf nannte er ihn ein anderes Mal (Golo Mann, S. 361).

So besehen erschien die massive Truppenpräsenz des kaiserlichen Heeres in Pommern durchaus sinnvoll. Und doch wird man über den speziellen Fall Pommerns hinaus sehen müssen, daß es viele Maßnahmen gab, die unabhängig von einem übergeordneten Machtkalkül das Herzogtum erschütterten: Wenn kaiserliche Offiziere Zölle erhoben und neue Zölle einführten, den pommerschen Untertanen eigene Pässe ausstellten und über sie auch „in causis ciuilibus“ Gerichtsurteile verhängten (S. 9 f., Nr. 27, 30-32) – von den Eingriffen in die konfessionellen Verhältnisse des Landes gar nicht zu reden (vgl. Pommersche Gravamina, Teil II) –, dann wird deutlich, daß eine Einquartierung immer auch eine potentielle politische Destabilisierung bedeutete. Jede Landesobrigkeit sah sich nun einer konkurrierenden Herrschaftsinstanz gegenüber, die die Macht hatte, die landesherrliche Souveränität auszuhöhlen und Kompetenzen an sich zu ziehen.

Wenn also Feldmarschall Torquato Conti, der Kommandeur über die kaiserlichen Truppen in Pommern, von einer pommerschen Delegation ultimativ die Zahlung der Ausstände für seine Truppen forderte, und „solten sie sich auch biß auffs Hembde außziehen müssen“ (so wurde er in der Flugschrift zitiert: S. 16), so war dies nicht nur eine brüske Drohung, sondern auch der klare Verweis darauf, daß der Herzog in diesem Land nicht mehr viel zu sagen hatte.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/159

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Latein in der Feldkorrespondenz

„Mitunter kamen die lateinischen Weisheiten ihm bequem.“ So Golo Mann in seiner Wallenstein-Biographie über den Protagonisten (S. 408). Und tatsächlich findet man über das gesamte Werk verteilt immer wieder Zitate aus der Korrespondenz des Feldherrn, in der entsprechende Sentenzen auftauchen. „Amor et dominium non patitur socium“, räsonnierte Wallenstein über die damaligen Machtkonstellationen, besonders mit Blick auf Schweden. „Fronte capillata est, post haec occasio calva“ war sein warnender Satz an die Vertreter Stralsunds, den Widerstand gegen die kaiserliche Belagerungsarmee nicht mehr allzu lange aufrecht zu halten. Was ist nun mit diesen lateinischen Sprüchen anzufangen?

Für den Biographen Mann bietet es zunächst die Möglichkeit, eine weitere Facette der Persönlichkeit Wallensteins zu beleuchten. Der oft als dämonisch, kalt und berechnend dargestellte Feldherr hatte eben auch seine Schrullen, und dazu gehörte offenbar die Eigenheit, den alltäglichen Schriftverkehr mit ein wenig Bildungssubstrat zu unterfüttern. Wallenstein hatte, wie es sich für einen Adligen gehörte, ein wenig studiert und auch eine Cavalierstour absolviert, die ihn bis Italien geführt hatte. Gleichwohl wird man ihm sicher nicht gerecht, wollte man in dieser Manier nur ein Protzen mit angelernten lateinischen Sprüchen sehen. Natürlich war er im Kreise der Reichsfürsten ein Emporkömmling, doch seine Akzeptanz konnte und wollte er mit diesen Latinismen nicht erhöhen. Vielmehr tat der Herzog von Friedland das, was allgemein verbreitet war: Lateinische Einsprengsel finden sich in der Korrespondenz des 17. Jahrhunderts allenthalben.

Daß die Kanzleien dieser Zeit längst von Schreibern bevölkert waren, die eine solide Ausbildung genossen hatten, dabei nicht nur in der klassischen Literatur bewandert waren, sondern auch Latein als Idiom der Gelehrten beherrschten, ist keine Neuigkeit. Hier fällt aber auf, daß auch im Schriftverkehr der Militärs lateinische Sentenzen häufig auftauchten. Natürlich waren die Offiziere ganz überwiegend Herren von Stand, und viele von ihnen hatten ähnlich wie Wallenstein eine gewisse Bildung genossen. Doch die Feldkorrespondenz, die im Alltag des Kriegs entstand und ihn reflektierte, bot kaum Anlaß für geistige Feinsinnigkeiten. Das hinderte die Offiziere nicht, in ihren Schriftstücken immer wieder lateinische Versatzstücke einzuflechten. Dies gilt auch für einen Kommandeur wie Pappenheim, dessen Bild in der Literatur vor allem das des draufgängerischen Kavalleristen ist. (Vor einiger Zeit hab ich einmal die andere, gelehrte Seite Pappenheims nachzuzeichnen versucht.)

Über diese gelehrten Anflüge einiger Militärs hinaus ist aber auch zu beobachten, wie sehr die Briefschaften in diesen Jahren von lateinischen Ausdrücken und Halbsätzen geprägt waren. Für Philologen und Germanisten nicht überraschend, doch frage ich mich, inwieweit nicht auch Historiker aus dieser Beobachtung Erkenntnisse ableiten können. Lassen sich bestimmte Wendungen häufig erkennen? Aus welchen literarischen oder lexikalischen Bereichen sind diese Latinismen entnommen: vor allem aus der Jurisprudenz, der Theologie, der Geschichtsschreibung oder auch der Dichtung? Und gibt es bestimmte thematische Kontexte, in denen derartige Versatzstücke auftauchen? Mir selbst sind keine Arbeiten dazu bekannt (vielleicht habe ich Forschungen übersehen?), aber mir erscheint die Mühe lohnenswert, Untersuchungen in dieser Richtung voranzutreiben.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/142

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Pommersche Gravamina, Teil V – Menschenfresserei

Nr. 52 der Pommerschen Gravamina: Aufgrund der rigorosen Eintreibung von Kriegssteuern durch die Besatzer verlieren die Menschen im Land ihre Lebensgrundlagen; allenthalben breitet sich Hunger aus. Man behilft sich damit, junge Triebe und Knospen von den Bäumen zu ernten, manche essen „wie das Viehe“ Gras, ja manche werden mit Gras im Mund verhungert aufgefunden. Die Not treibt die Menschen sogar dazu, sich vom Fleisch der Toten zu sättigen, und einige haben sogar „jhr eygenen Eltern Fleisch gefressen“. Vor zwei Monaten, so der Bericht in dieser Flugschrift, habe „ein Weib jr Kind schlachten / selbiges kochen / vnd sich also deß Hungers erwehren wollen“.

Mit diesem Passus ist in der Schilderung der Exzesse seitens der kaiserlichen Söldner und der Not, die die Bevölkerung erleiden mußte, ein Höhepunkt erreicht. Schon auf dem Titelblatt findet sich die Formulierung, „wie gantz Tyrannisch / Vnchristlich vnd Barbarisch“ das Militär sich verhalten habe, und am Ende der Gravamina wird das Verhalten der kaiserlichen Truppen derart bewertet, „daß es auch Tartarn vnnd Türcken nicht so gar arg gemacht haben würden“ (S. 15). Die Wortwahl macht bereits deutlich, daß in den Augen der pommerschen Gesandtschaft die Militärs nicht einfach nur über die Stränge geschlagen haben, sondern daß sie alle verbindlichen Normen verletzt und Greuel verübt haben, wie sie allenfalls in der Welt der Barbaren üblich sein konnten (siehe zu dieser Thematik auch meinen Aufsatz im Sammelband Kriegsgreuel). Die Folgen dieser Exzesse münden in einer Hungersnot, die die Menschen immer mehr verzweifeln läßt und zu immer radikaleren Mitteln der Sättigung antreibt, wobei die „vnnatürlichen Speisen“ von Knospen und Gräsern bis zum Fleisch der Toten und dann der getöteten eigenen Kinder reicht.

Deutlich sichtbar wird hier in der Darstellung die dramaturgisch aufgebaute Klimax. Vor einigen Jahren hat Daniel Fulda Anthropophagieberichte aus dem Dreißigjährigen Krieg dahingehend gedeutet, daß sie auch dazu dienten, das nicht für möglich gehaltene Ausmaß von Gewalt und Exzeß zu beschreiben, das eben auch jede göttliche Ordnung verletzt (im Sammelband Ein Schauplatz herber Angst, 1997). Dabei arbeitet er auch die „ästhetische Faszination“ dieses Tabus heraus und auch die rhetorische Technik in der Darstellung, deren Steigerungsprinzip sich genau in dieser Form auch in der pommerschen Schilderung wiederfinden läßt.

Mit diesem Ansatz wird natürlich in keiner Weise darüber entschieden, ob die Schilderung der pommerschen Verhältnisse übertrieben oder gar völlig fiktiv ist (was auch D. Fulda nicht behauptet). Letztlich läßt sich dies nicht beweisen – aber eben auch nicht abstreiten, und die Not der Menschen in diesen Zeiten mag tatsächlich auch Fälle von Kannibalismus befördert haben. Wichtig bleibt aber doch zu sehen, daß die Schilderungen in diesen Beschwerden nicht einfach nur berichteten, wie es war, sondern durchaus einer spezifischen Rhetorik folgten, einer Rhetorik zumal, die als solche auch identifiziert und verstanden werden wollte, eben um das schier unermeßliche Elend in Worte zu kleiden, das die Menschen damals in Pommern erlitten.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/157

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Kriegserklärungen im 17. Jahrhundert

Irgendwie fing der Krieg an und breitete sich immer weiter aus. Zwar gilt der berühmte Fenstersturz von 1618 in Prag als Auslöser für die Konflikte, die wir dann unter dem Begriff des Dreißigjährigen Kriegs zusammenfassen. Doch einen „regulären“ Beginn des Kriegs, will heißen: eine eigentliche Kriegserklärung, gab es nicht, konnte es angesichts der Konfliktparteien und unterschiedlichen Interventionsmuster mit ihren jeweiligen Legitimationsstrategien auch nicht so einfach geben. Nun hat vor einigen Jahren Bernd Klesmann zum Problem der Kriegserklärungen eine Studie vorgelegt.

Unter dem Titel „Bellum solemne“ untersucht er in seinem Buch Kriegserklärungen im 17. Jahrhundert. Das Augenmerk der Untersuchung liegt dabei auf den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Krieg; vor allem die ludovizianischen Kriege stehen im Mittelpunkt. Dazu geht Klesmann auch auf das Phänomen der Reichsacht ein, ein zentrales Instrument der Reichsgerichtsbarkeit bei reichsinternen Konflikten, das bekanntermaßen gerade in der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs von großer Bedeutung war. Und auch den Weg in den Dreißigjährigen Krieg, wie er sich seit 1618 entwickelte, zeichnet er nach (138 ff.). Ansonsten gibt es noch mit der französischen Kriegserklärung aus dem Jahr 1635 einen Fall, der sich auf die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs bezieht. Doch ist dies alles nicht ein bißchen wenig für einen Beitrag im Rahmen des dk-blogs?

Wenn man tatsächlich allein die Seiten zusammenzählt, die strikt auf Phänomene aus der Zeit zwischen 1618 und 1648 bezogen sind, mag man enttäuscht sein. Doch dies erscheint mir zu bösartig, und vor allem wird man der Anlage des Buches nicht gerecht. Denn es ist eben charakteristisch für diese Studie, daß sie weder erst um 1618 beginnt noch – was ohnehin viel häufiger passiert – mit dem Stichjahr 1648 aufhört. Vielmehr umfaßt Klesmanns Ansatz das gesamte Jahrhundert und führt argumentative Linien über mehrere Jahrzehnte zusammen. Das Buch bringt einen dazu, diesen zeitlich erweiterten Kontext ernst zu nehmen und – aus der Sicht des am Dreißigjährigen Krieg Interessierten – eben auch die Entwicklung der späteren Jahrzehnte einzubeziehen. Genau in diesem Ansatz, die Zäsur von 1648 zu ignorieren, liegt auch ein Gewinn in dieser Studie.

Darüber hinaus können manche Interpretationen, die an Beispielen der zweiten Jahrhunderthälfte ausgeführt werden, sicherlich auch auf Verhältnisse in der Phase des Dreißigjährigen Kriegs angewendet werden. So dürften sich Stichworte wie die „Ehre des Staates“ und Formen der Ritualisierung in diesen Konfliktverläufen (S. 273 ff.) genauso wie Aspekte der rhetorischen Gestaltung (3. Kapitel) anhand von Material aus früheren Jahrzehnten exemplifizieren lassen. Um den Gedanken abschließend noch einmal aufzugreifen: Die magische Schwelle von 1648 zu überschreiten und die weitere Entwicklung miteinzubeziehen, kann man bei Bernd Klesmann lernen. Und wer sich dann noch für die davorliegende Entwicklung interessiert, kann nun auf die jüngst erschienene Habilitationsschrift von Anuschka Tischer zurückgreifen („Offizielle Kriegsbegründungen in der Frühen Neuzeit: Herrscherkommunikation in Europa zwischen Souveränität und korporativem Selbstverständnis“).

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/225

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Pommersche Gravamina, Teil IV – Kommunikationsprobleme

Ein weiteres Mal zu der Flugschrift, in der die pommersche Gesandtschaft ihre Beschwerden auf dem Regensburger Kurfürstentag schriftlich fixiert hatte. An dieser Stelle möchte ich aus der Masse der vorgetragenen Ausschreitungen, die das Land infolge der Quartiernahme durch Wallensteins Truppen zu ertragen hatte, einen Punkt herausgreifen. Das Gravamen Nr. 43 erwähnt, daß das Oberkommando über die einquartierten Truppen „nun ein geraume Zeit her frembden vnd außländischen Personen“ anvertraut worden sei. Nun sei es aber schwierig, in Pommern jemanden zu finden, der der italienischen Sprache mächtig sei, und so könne man die Beschwerden nicht wirklich vorbringen.

Nicht explizit genannt, aber gemeint war hier Torquato Conti, der als Feldmarschall das Oberkommando innehatte. Er war Italiener, und sicherlich waren auch weitere Offiziere in seinem engeren Umfeld Italiener. Für die kaiserliche Armee war dies nicht ungewöhnlich, wie die Karrieren von Piccolomini, Gallas und Montecuccoli zeigen. Ob Conti nur Italienisch konnte und nicht auch zumindest ein wenig Deutsch verstand, sei an der Stelle einmal dahingestellt. (Natürlich gab es in seiner Feldkanzlei Sekretäre, die den Schriftverkehr auf Deutsch erledigten; am Ende der Flugschrift ist ja ein solches Schreiben von Conti mitabgedruckt.) Das pommersche Gravamen verweist jedoch auf den Umstand, daß der Krieg Angehörige vieler europäischer Nationen ins Reich brachte – und damit die direkte Verständigung nicht nur unter den Militärs, sondern eben auch zwischen fremdsprachigen Militärs und der einheimischen Bevölkerung schwierig wurde.

Tatsächlich gibt es vielfache (Selbst-)Zeugnisse, in denen man sich über die fremdartigen Nationen wunderte. Dies betraf Italiener, Spanier und Franzosen genauso wie Iren, Engländer und Schotten und nicht zuletzt die als sehr fremdartig wahrgenommenen Finnen und Lappländer; hinzu kamen auch „Croaten“ und „Pollacken“, wobei diese Begriffe nicht nur eine Volkszugehörigkeit, sondern vielfach auch die Waffengattung der leichten Reiterei bezeichneten. Dieses Aufeinandertreffen war nicht zwangsläufig von Konflikten geprägt, aber wie die pommersche Flugschrift verdeutlicht, konnte es doch Kommunikationsstörungen geben, die den Umgang miteinander deutlich erschwerten.

Gerade die Situation, in der Vertreter einer Landschaft ihre Suppliken vor einem Kommandeur vortragen wollten und merkten, daß sie mit ihrer geübten Rhetorik einfach aufgrund der Sprachbarriere nicht weiterkamen und die üblichen Mechanismen von Supplik und Gnadenerweis nicht mehr greifen konnten, läßt erkennen, wie hilflos und ausgeliefert man sich womöglich den Militärs gegenüber empfand. Daß diese Hilflosigkeit in der Sprachlosigkeit begründet war, zeigt im Weiteren, wie gefährlich diese Konstellation war: Wenn man gar nicht mehr miteinander reden konnte und die Kommunikation in einem totalen Desaster endete, war der Schritt von der Sprachlosigkeit hin zur Sprache der Gewalt nicht mehr weit. Dies ist der Kern des Problems, der in Gravamen Nr. 43 angesprochen wird.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/155

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