Der Kurfürst lässt stempeln: Innovative Beglaubigung in Sachsen (16. Jh.)

Die Vertretung der eigenhändigen Unterschrift des Herrschers durch eine gestempelte Nachahmung ist seit dem späten Mittelalter bekannt. Das Sächsische Staatsarchiv hat ein besonders interessantes Beispiel ins Netz gestellt.

Meisner (1969, S. 242 f.) und Hochedlinger (2009, S. 160 f.) kennen unter Bezeichnungen wie „Lugkerl“ Namensstempel der römisch-deutschen Kaiser seit Friedrich III. oder zumindest seit Maximilian I.

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Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/539

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