Historische Unterlagen der Wasser- und Bodenverbände, Teil 3: Wasserrechtliche Angelegenheiten bis 1945

Fortsetzung von Teil 1: https://archivamt.hypotheses.org/3692 und Teil 2: https://archivamt.hypotheses.org/3702.

Als Vorläufer der Wasser- und Bodenverbände gelten Vereinigungen gegen die Bedrohungen, die sich durch Wasser, insbesondere in Küstenregionen ergeben: Überflutungen von Kulturland zu verhindern, war Zweck der bis ins Mittelalter zurückreichenden Deichachten, Deichkommunen oder Köge. Die Entwässerung der eingedeichten Flächen oblag den Sielachten oder Sielverbänden. Schon dabei war die Mitgliedschaft in diesen Vereinigungen, die einen gemeinschaftlichen Vorteil boten, gekoppelt an Grundbesitz im betroffenen Bereich. Diese Vereinigungen waren selbst verwaltet, Ordnungen gaben eine Struktur für alle Mitglieder vor.

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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/3816

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