Peter Kritzinger: Ursprung und Ausgestaltung bischöflicher Repräsentation, Altertumswissenschaftliches Kolloquium 24, Stuttgart (Franz Steiner) 2016, 340 S., ISBN 978-3-515-11499-8, € 58,–.

Journal Name: Zeitschrift für Antikes Christentum / Journal of Ancient Christianity
Issue: Ahead of print

Quelle: http://www.degruyter.com/view/j/zach.ahead-of-print/zac-2018-0025/zac-2018-0025.xml

Przemysław Nehring, Mateusz Stróżyński, Rafał Toczko, Hgg.: Scrinium Augustini: The World of Augustine’s Letters: Proceedings of the International Workshop on Augustine’s Correspondence, Toruń, 25–26 June 2015, Instrumenta Patristica et Mediaevalia 76, Turnhout (Brepols) 2017, 381 S., ISBN 978-2-503-57516-2, € 95,–.

Journal Name: Zeitschrift für Antikes Christentum / Journal of Ancient Christianity
Issue: Ahead of print

Quelle: http://www.degruyter.com/view/j/zach.ahead-of-print/zac-2018-0027/zac-2018-0027.xml

Robin M. Jensen: The Cross: History, Art, and Controversy, Cambridge, MA (Harvard University Press) 2017, X + 270 pp., ISBN 9780674088801, € 31,50.

Journal Name: Zeitschrift für Antikes Christentum / Journal of Ancient Christianity
Issue: Ahead of print

Quelle: http://www.degruyter.com/view/j/zach.ahead-of-print/zac-2018-0024/zac-2018-0024.xml

Veronika Černušková, Judith L. Kovacs und Jana Plátová, gemeinsam mit Vít Hušek, Hgg.: Clement’s Biblical Exegesis: Proceedings of the Second Colloquium on Clement of Alexandria (Olomouc, May 29–31, 2014), Supplements to Vigiliae Christianae 139, Leiden (Brill) 2017, 399 S., ISBN 978-90-04-33123-5, € 147,–.

Journal Name: Zeitschrift für Antikes Christentum / Journal of Ancient Christianity
Issue: Ahead of print

Quelle: http://www.degruyter.com/view/j/zach.ahead-of-print/zac-2018-0019/zac-2018-0019.xml

»Paramilitärischer Einmarsch«

#NaziÜberfall

Am 11. Januar 2016 überfielen Neonazis den Leipziger Stadtteil Connewitz. Fast alle Verdächtigen werden sich demnächst vor Gericht verantworten müssen.

»Alle runter, los!« Die Polizei meint es ernst an diesem Abend, trägt Helme, sprüht Pfefferspray. Hier, in einer kleinen Seitenstraße in Leipzig, stehen Vermummte und kommen nicht mehr weg. Flaschen fliegen, Böller knallen, am Himmel schwebt ein Hubschrauber. Aus der Traube läuft ein Mann zu den BeamtInnen. Er hat eine Sturmhaube aufgezogen, in der rechten Hand hält er einen Hockeyschläger, mit dem er aufgeregt in der Luft wedelt. Trotzdem will er jetzt diskutieren: »Die, die euch mit Steinen beschmeißen, die wollen wir ham‘ und nicht euch«, brüllt er im breitesten Sächsisch. »Auf den Boden, hinlegen«, erwidert die Polizei. Der Mann sieht das nicht ein. »Erschießt mich lieber, bevor ich hier runtergehe!«, ruft er mit heiserer Stimme, und andere stimmen den Sprechchor an: »Wo, wo, wo wart ihr Silvester?«
Gemeint ist die Neujahrsnacht in Köln, die erst wenige Tage zurückliegt. Aber das hier ist nicht die Domstadt, sondern Connewitz. Es ist der 11. Januar 2016, ein verregneter Montag, kurz nach halb acht abends. Die Vermummten sind Neonazis und Hooligans, genau 215 werden später gezählt. Sie gehen alle zu Boden und werden mit Kabelbindern gefesselt. Es ist eine Massenfestnahme. Das Ende einer Gewaltorgie.

Magazin der rechte rand Ausgabe 173

Screenshot vom MDR Bericht über den Angriff

Wenige Minuten vorher waren sie einige hundert Meter durch den alternativen Stadtteil gezogen, wo sie eine Spur der Verwüstung hinterließen. Auf der Wolfgang-Heinze-Straße warfen sie Scheiben ein, zündeten Mülltonnen an. Sie sprangen auf Autos und demolierten sie mit Äxten. Einige der Vermummten stürmten eine gut besuchte Kneipe und sprühten Reizgas hinein. Auf der anderen Straßenseite wurde ein Dönerimbiss angegriffen, im Inneren explodierte ein großer Böller, der die Deckenverkleidung herunterriss und ein Spülbecken zerfetzte. Die Täter nahmen auch die Kasse mit. Insgesamt 23 Ladengeschäfte wurden attackiert, aber auch Wohnhäuser. In einem durchschlug ein Rauchtopf ein Zimmerfenster. Der Sachschaden beläuft sich auf insgesamt rund 112.000 Euro. Dass nicht noch mehr geschah, war bloßer Zufall.

Alles passierte binnen weniger Minuten. Die Rechten waren, um mitzumachen, teils von weit her mit Autos angereist, die sie am Rand des Viertels abgestellt hatten. Von dort aus war es nur noch ein kurzer Fußweg, bis eine rote Leuchtkugel abgeschossen wurde und der Schlachtruf »Hooligans, Hooligans« ertönte – das Signal loszuschlagen. Als der Mob ein paar Minuten später Sirenen hörte, machte er langsam kehrt und bog falsch ab. In jene Seitenstraße, in der ihm die Polizei sofort den Weg abschneiden konnte. Diese Straße, das ist im Viertel bekannt, führt zu einem kleinen Polizeiposten. Das wurde den meisten Neonazis zum Verhängnis: Nur einige Dutzend, vielleicht um die fünfzig, konnten in andere Richtungen flüchten.
Alle anderen landeten auf dem Asphalt – und müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Mitte August beginnen in Leipzig die Verhandlungen; Vorwurf jedes Mal: schwerer Landfriedensbruch. Die Namen der Verdächtigen kursieren seit geraumer Zeit im Internet.

PEGIDA und Co. als Aktionsraum
Doch die juristische Aufarbeitung, das ist jetzt schon klar, könnte lange dauern. Auch weil bei den Ermittlungen viele Fragen offen blieben. Zwar sammelte die Polizei noch vor Ort zahlreiche Tatwerkzeuge ein: Teleskopschlagstöcke, mit Nägeln durchschlagene Zaunlatten und Messer, Handschuhe, Zahnschutz und Sturmhauben, Reizgas-Kartuschen und noch einiges mehr. Insgesamt liegen 115 Asservate vor, unter anderem ein einzelnes Funkgerät, Reichweite fünf Kilometer. Wer es bei sich trug und wer das Gegenstück bediente, ist bis heute ungeklärt. Zudem blieben viele potentielle Beweisstücke zurück und wurden erst später, vom Regen durchweicht, durch AnwohnerInnen geborgen. Darunter weitere Waffen sowie ein großes Banner, das Tage zuvor noch an einer Kirche gehangen und dazu aufgerufen hatte, an jenem 11. Januar gegen den montäglichen »LEGIDA«-Aufmarsch zu protestieren.

Unbekannte hatten es entwendet, die Rechten trugen es, auf den Kopf gedreht, wie eine Trophäe durch den Stadtteil. Danach blieb es unbeachtet auf der Straße liegen. Fotos zeigen, wie Polizeiautos darüberfuhren. Kriminaltechnisch untersucht wurde das Transparent letztlich nicht. Dabei hätten Spuren derjenigen, die es entwendet hatten, zu den Hinterleuten des Angriffs führen können, denn wer die Aktion geplant und koordiniert hat, liegt immer noch im Dunkeln. Dabei waren zeitweise bis zu 25 BeamtInnen in der eigens gegründeten Ermittlungsgruppe »Jahrestag« tätig. Parallel zur Tat, daher der Name, beging der ausländerfeindliche PEGIDA-Ableger »Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes« mit gut 3.000 AnhängerInnen sein Jubiläum im Zentrum der Messestadt. Pünktlich zu Beginn der Versammlung, nur wenige Kilometer südlich davon, schlugen die Rechten zu.

Dabei waren mehrere Anhänger der »Freien Kameradschaft Dresden« (FKD), einer kriminellen Neonazi-Gruppe, die sich Anfang 2015 am Rande der frühen PEGIDA-Aufmärsche zusammengefunden hatte. Ein Mitglied, Florian N., ist inzwischen auch wegen seiner Beteiligung am Connewitz-Überfall in Haft. Das Landgericht Dresden verurteilte den jungen Mann vor einem Jahr wegen etlicher Gewalttaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft, allein seine Beteiligung in Connewitz kostete ihn sechzehn Monate. Das Dresdner Landgericht fand deutliche Worte: Die Rechten wollten die »Schlagkraft der Szene« unter Beweis stellen, indem sie eine »Hochburg der Antifa« einnehmen, heißt es im Urteil. Es war »eine sorgfältig geplante und auf Gewalttätigkeiten gerichtete Aktion«, so die Kammer, ein generalstabsmäßig vorbereiteter »paramilitärischer Einmarsch«. Zahlreiche Aussagen auch weiterer Beschuldigter verstärken diesen Eindruck.

Es gibt Hinweise auf viel länger zurückliegende Planungen und regelrechte Testläufe: Von Beginn an wurden die LEGIDA-Versammlungen von größeren Hooligan-Gruppen begleitet, die manchmal eigene Marschblöcke bildeten. Angriffe auf GegendemonstrantInnen und die Polizei gehörten zum Programm. Nach einem Aufmarsch der LEGIDA-Abspaltung »Offensive für Deutschland« im September 2015 versuchten Neonazis, ein linkes Kulturprojekt anzugreifen. Ihre Autos hatten sie genau dort abgestellt, von wo aus auch der spätere Connewitz-Überfall ausging. In Dresden kam es anlässlich des ersten PEGIDA-Jahrestages im Oktober 2015 zu heftigen Ausschreitungen, bei denen Neonazi-Gruppen Barrikaden errichteten. Ende des Jahres schließlich versuchten unter anderem AnhängerInnen der FKD, im Vorfeld einer PEGIDA-Versammlung auf eigene Faust durch die alternativ geprägte Dresdener Neustadt zu ziehen. Sie hatten Knüppel dabei, schlugen mehrere PassantInnen. Spätestens das, so die Einschätzung eines Ermittlers, war ein Probelauf für Connewitz.

»… den Hooligans nicht gewachsen«
Dafür brauchte man aber mehr Schlagkraft, viel mehr Personen, die offenbar langwierig über Messenger-Dienste rekrutiert ­wurden. So kursierten interne Aufrufe, »massiv« zu mobilisieren und ­»furchtlos auf der Straße präsent« zu sein. Zudem erschienen teils wortgleiche Facebook-Beiträge. Sie umwarben das, was kommen würde, kaum verklausuliert: Man werde es mit »Polizeikräften in Unterbesetzung« zu tun haben und einer Antifa, die »den Hooligans in Leipzig nicht gewachsen ist«. Bei mehreren Polizeidienststellen wurden solche und ähnliche Einträge gesichert. Doch vorab Kenntnis vom eigentlichen Plan, so sagen es die zuständigen Behörden unisono, habe man nicht gehabt. Eine der größten geheimen Neonazi-Mobilisierungen der jüngeren Zeit, die auch Fußballfanszenen verschiedener Vereine erreichte, soll völlig unter dem Radar gelaufen sein.

Auch am Tattag bemerkte die Polizei nichts. Wiederum per Handy wurde ein zentraler Treffpunkt verbreitet, der Naunhofer See südöstlich von Leipzig. Am späten Nachmittag trafen sich dort mehrere hundert Personen. Sie erhielten die Anweisung, Telefone und Navigationsgeräte auszuschalten. Wer dort das Wort führte, ist bislang offen. Klar ist aber, dass es ringsherum weitere kleine Treffpunkte gab – in den nordsächsischen Städtchen Eilenburg und Taucha, in Wurzen im Landkreis Leipzig sowie im Stadtteil Meusdorf. Dort sammelten sich vor allem lokale Neonazis, die auch als Hooligans in der Fanszene des 1. FC Lokomotive Leipzig bekannt sind und einst der – angeblich aufgelösten – Schlägertruppe »Scenario Lok« angehörten. Aus den sichergestellten und gelesenen Mobiltelefonen weiß die Polizei, dass diese Gruppe vom großen Treffen am Naunhofer See vor allen anderen wusste. Von dort aus fuhr die Kolonne schließlich nach Connewitz. Wer dabei war, so urteilte die Dresdner Kammer, wusste, worauf er sich einließ und was folgen würde.

Für die Szene war die Aktion zunächst ein Erfolg: Kaum hatten sich erste Nachrichten über die Aktion verbreitet, feierten die Rechten im Netz, die »Festung Connewitz« sei gefallen. Einige brüsteten sich, selbst dabei gewesen zu sein. Doch denen, die nachweislich vor Ort waren, droht viel: Ihnen wird besonders schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt, die Mindestfreiheitsstrafe liegt bei sechs Monaten. Das könnte einige Beteiligte in die Bredouille bringen, die schon vielfach verurteilt wurden oder zur Tatzeit unter Bewährung standen. Einzelne Verdächtige haben sich danach tatsächlich aus der Neonazi-Szene zurückgezogen.

Wie lange sich die juristische Aufarbeitung dann ziehen wird, ist offen. Abzüglich der Verhandlungen in Dresden gegen mutmaßliche FKD-Mitglieder und einige Personen aus deren Umfeld, will die zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig nun fast alle Beschuldigten in rund 100 Prozessen gegen zumeist jeweils zwei Personen vor das Amtsgericht Leipzig bringen. Die meisten Anklagen wurden bereits zugelassen, in wenigen Fällen dauern die polizeilichen Ermittlungen an, nur ein einziges Verfahren wurde eingestellt. Der erste Prozesstermin wurde für Mitte August angesetzt.
Die Verhandlungen könnten eine Gelegenheit sein, die Hinterleute der Aktion zu enttarnen und zu klären, ob die Aktion nicht doch im Vorfeld hätte auffliegen können: Zwar will die Polizei nichts gewusst haben. Aber umgekehrt hatten mutmaßliche Beteiligte am Tattag, das zeigen ihre Chats, interne Informationen der Polizei, die d­ann auch im Internet erschienen, unter anderem auf dem Twitter-Account der NPD Leipzig und von LEGIDA selbst. Woher die Daten stammten, konnte nicht ermittelt werden. Doch in den Chats der Angreifer fällt der Name eines Gesinnungsgenossen, der sie beschafft haben soll.

Der Beitrag »Paramilitärischer Einmarsch« erschien zuerst auf der rechte rand.

Quelle: https://www.der-rechte-rand.de/archive/3523/connewitz-ueberfall/

Experts and exiles: organic intellectuals, education, and the “Indian Problem” in postwar Ontario, Canada

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Quelle: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00309230.2018.1482499?ai=z4&mi=3fqos0&af=R

Unternehmensgeschichte und Kapitalismus

Quelle: http://journals.openedition.org/trivium/5993

Der Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess

#Naziterror

Am 25. Januar 2018 hat in Düsseldorf der Wehrhahn-Prozess begonnen. Dem Angeklagten Ralf Spies wird vorgeworfen, am 27. Juli 2000 versucht zu haben, durch eine Sprengstoffexplosion zwölf Menschen zu ermorden. Die Anklage geht von einem »fremdenfeindlichen« Motiv aus. Beobachtungen zu den ersten sieben Prozesstagen.

Magazin der rechte rand

Ralf Spies zeigte sich gern selbst mit Waffen bei Facebook

Am Morgen des 1. Februar 2017 wussten vorab informierte Medien­vertreterInnen zu berichten, dass Untersuchungshaft für einen »dringend Tatverdächtigen« angeordnet worden war. Für einen Mann, der beschuldigt ist, vor über 16 Jahren den Sprengstoffanschlag vom ­S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf verübt zu haben. Am 27. Juli 2000 – um exakt 15.03 Uhr – detonierte die Sprengfalle, die in einer Plastiktüte am Geländer der Fußgängerbrücke des S-Bahnhof­zugangs auf der Ackerstaße deponiert worden war. Die Zündung wurde ausgelöst, als mehrere Gruppen von SprachschülerInnen nach ihrem Deutschunterricht wie gewohnt um diese Uhrzeit vom Unterricht in den nahe gelegenen Seminarräumen über dem S-Bahnhof Wehrhahn auf dem Heimweg waren. Als die Bombe auf Sichtkontakt ferngezündet explodierte, befanden sich zwölf Personen aus dem Kreis der SprachschülerInnen in unmittelbarer Reichweite. Nur zwei von ihnen blieben unverletzt. Eine lebensgefährlich verletzte Schwangere verlor ihr ungeborenes Baby.
Den ab dem 31. Januar 2017 inhaftierten Ralf Spies kannten AntifaschistInnen schon damals – 1999/2000. Er bewegte sich am Rande der lokalen Neonazi-Szene und betrieb in der Nähe des S-Bahnhofs einen Militaria-Laden. Seine im Stadtteil durchaus bekannte rechte und vor allem rassistische Gesinnung, seine Kontakte in die Neonazi-Szene sowie seine Vorliebe für alles Militärische und für »law and order« – insbesondere in »seinem Revier« – ließen ihn Ende Juli 2000 schnell ins Visier der ErmittlerInnen geraten. Nachweisen konnten Polizei und Staatsanwaltschaft ihm damals nach eigenem Bekunden aber nichts. Hielten sie den Beschuldigten doch schlichtweg nicht für fähig, einen solchen Anschlag zu begehen – noch dazu unmittelbar vor seiner eigenen Haustür. Nur vier Fußminuten lagen Tatort und Wohnung voneinander entfernt. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt, ebenso wie letztendlich die Ermittlungen in alle anderen Richtungen.

Späte »Ermittlungserfolge«
Am 1. Februar 2017 informierten die Düsseldorfer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden auf einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit, dass sie sich heute aber sicher seien, mit Ralf Spies nun den »Richtigen« ermittelt zu haben. Er sei als Einzeltäter vorgegangen, unter Umständen habe es aber »Mitwisser« gegeben. Details nannten sie aufgrund der andauernden Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht.
Zur Wiederaufnahme der Ermittlungen sei es 2014 gekommen, weil der Tatverdächtige sich seinerzeit gegenüber einem Zeugen als Täter bekannt habe. Spies habe sich in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte, einem anderen Inhaftierten gegenüber damit gebrüstet, den Wehrhahn-Anschlag begangen zu haben. Daraufhin habe die neu gegründete »Ermittlungskommission Furche« die Arbeit ihrer Vorgängerin, der tatnah eingerichteten »EK Acker«, wieder aufgenommen. Der neue Ermittlungsleiter berichtete 2017 in der Pressekonferenz, dass seit Wiederaufnahme der Ermittlungen etliche ZeugInnen erneut, andere zum ersten Mal, befragt worden seien. Alle Spurenhinweise und Ermittlungsansätze, die die »EK Acker« seit dem Anschlag gesammelt und verfolgt hatte, hätte sich die »EK Furche« noch einmal vorgenommen. Erneut habe man außerdem den Tatverdächtigen mit einer Telekommunikationsüberwachung belegt. Schließlich habe das LKA eine »Operative Fallanalyse« erstellt, die den Beschuldigten sehr genau beschrieben habe – ohne dass die Profiler Kenntnis vom Tatverdacht gegen Ralf Spies gehabt hätten. So wisse man 2017 nun anklagesicher, dass er aus »fremdenfeindlichen« Motiven gehandelt habe. Die SprachschülerInnen habe er als Opfer ausgewählt, da sie für ihn einem Personenkreis angehörten, dem er mit »Fremdenfeindlichkeit«, Hass und Sozialneid begegnet sei. Die Betroffenen waren aus den ehemaligen GUS-Staaten nach Deutschland migriert. Sechs der zehn Menschen, die am 27. Juli 2000 verletzt wurden, waren jüdisch. Dass dies dem Tatverdächtigen bekannt war, sei allerdings unwahrscheinlich. Es lägen dazu keine Erkenntnisse vor.

»Zehn auf einen Streich«
25. Januar 2018, ein weiteres Jahr später: Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück brauchte am ersten Tag der Hauptverhandlung im Prozess gegen Ralf Spies vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf nur wenige Minuten zur Verlesung einer Kurzfassung der Anklageschrift. Dem Angeklagten werde die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Mordversuch in zwölf Fällen vorgeworfen. Nur aufgrund einer dem Täter nicht bekannten Verunreinigung des TNT-Sprengstoffes der manuell gefertigten Rohrbombe sei die Sprengwirkung reduziert gewesen, so dass es keine Todesopfer gegeben habe. Die Opfergruppe habe Spies zuvor ausgekundschaftet. Mit dem Anschlag habe er »Ausländer« aus seinem »Revier vertreiben« wollen.
Zu Beginn der Beweisaufnahme widmete sich das Gericht unter dem Vorsitz von Rainer Drees den Mitschnitten der Telefonüberwachung, die als Tondokumente vorgespielt wurden. Mehr als deutlich wurde hier die antisemitische und rassistische Haltung des Angeklagten. Mit dem Düsseldorfer Neonazi-Kader Sven Skoda etwa sprach Spies in einem Telefonat wenige Tage nach dem Anschlag über ein T-Shirt, das man nun produzieren könne: »Zehn auf einen Streich, davon sechs Juden« schlug ein hörbar amüsierter Skoda als Aufdruck vor. Spies erwiderte diesen Vorschlag mit dem Wunsch, dem Zentralrat der Juden das Ticket für eine Bahnfahrt zu schenken, an deren Ende »Männer links und Frauen rechts« auszusteigen hätten. Hierbei imitierte er den Sprachduktus Adolf Hitlers. Vor Gericht versuchte er, seine damaligen Äußerungen herunterzuspielen, wertete sie als peinliche Blödelei. Er klinge wie die reaktionäre TV-Figur »Alfred Tetzlaff«, das sei nicht sonderlich qualifiziert, er habe eben keinen Doktortitel.

Ralf Spies und Sven Skoda
Auch Sven Skoda, der am siebten Prozesstag als Zeuge aus dem Nah- und Kontaktumfeld des Angeklagten geladen war, bemühte genau jene Figur zur Beschreibung des Angeklagten: Ralf Spies sei wie »Alfred Tetzlaff«, seine Haltungen äußere er durch »Gemecker auf Stammtischniveau«. Befragt nach der Rolle, die Spies in der Düsseldorfer extremen Rechten um das Jahr 2000 gespielt habe, war Sven Skodas Einschätzung wiederum merkwürdig kongruent zur Selbsteinschätzung des Angeklagten, wie dieser sie am ersten Prozesstag hatte verlauten lassen: Zu laut, zu bizarr, zu großspurig und zu impulsiv sei er aufgetreten. Aber er habe ihm grundsätzlich vertraut. Tatsächlich anvertraut habe er ihm jedoch wenig, ihn auch nicht in Aktionen oder konkrete Planungen der Neonazi-Szene einbezogen. Ralf Spies sei »unkontrollierbar«. Darüber hinaus habe der Angeklagte als ehemaliger Bundeswehrsoldat einen positiven Bezug zum Staat gezeigt, er – Skoda – lehne die BRD hingegen ab. »Schnittmengen« ihrer jeweiligen politischen Haltungen habe es also nicht gegeben. Ob Skoda dem Angeklagten die Tat zutrauen würde? Nein, da sei er sich sicher. Ebenso genau wisse er, dass er von Spies nie darum gebeten worden sei, ihm für die Tatzeit ein Alibi zu geben.

Devotionalienhändler und Soldat
Seit dem ersten Verhandlungstag bestreitet der Angeklagte jegliche Tatplanung und -ausführung. Zu Tatvorwurf und Tatkenntnis antwortete Ralf Spies dem Vorsitzenden Richter auffallend knapp. Doch zugleich wollte er sich zu Prozessbeginn umfangreich einlassen; er schilderte seine Tätigkeit als »Detektiv« und Sicherheits-Spezialist und seine Ambitionen, in Film und Fernsehen in diesen Rollen bekannt zu werden. Auf Vorhalt des Gerichts bezog der Angeklagte Stellung zu Gegenständen, die aus Durchsuchungen in seinen Räumlichkeiten stammten: In seinem Ladengeschäft, in dem er Outdoor-Kleidung, Militaria- und Survival-Ausrüstungsgegenstände zum Verkauf angeboten habe, hatten die Ermittler im Jahr 2000 unter anderem »Ku-Klux-Klan«-Aufnäher, Hakenkreuz-Armbinden und RechtsRock-CDs beschlagnahmt. Die Aufnäher seien, so Spies, Teil eines Konvoluts modischer Accessoires unterschiedlichster Stilrichtungen. Die Armbinden habe er in seinem Fundus gehabt, um Aufträge zur Ausstattung von Film- und Fernsehformaten oder Theaterproduk­tionen bedienen zu können. Aufträge, die es freilich nie gab, wie er auf Nachfrage der Nebenklagevertretung später einräumte. Wie und zu welchem Zweck die indizierten CDs in seinen Laden gekommen seien, habe er vergessen. Vermutlich habe irgendwer sie »auf Kommission« bei ihm abgestellt. Überhaupt sei es diversen Menschen möglich gewesen, mit einem an einem Kiosk hinterlegten Schlüssel auch während seiner Abwesenheit in seinem Laden ein- und auszugehen. Und mit einem im Laden deponierten Ersatzschlüssel auch in seiner Privatwohnung.
In eben jener Wohnung fanden die Ermittler 2000 eine Betriebsanleitung für einen nicht frei käuflichen elektronischen Sprengzünder der Firma »Dynamit Nobel«. Nach Aussage eines Sprengmittelexperten des LKA könnte ein solcher Zünder auch bei der Wehrhahn-Bombe zum Einsatz gekommen sein. Unklar scheint zum gegenwärtigen Stand der Gerichtsverhandlung, wie die Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Ralf Spies, mit Sprengmitteln umzugehen, eine Sprengfalle zu bauen und die hierfür notwendigen Bestandteile zu besorgen, ausfallen wird. Deutlich wurde bereits am sechsten Prozesstag, dass die »EK Acker« der Aussage eines mittelbar Vorgesetzten von Spies in dessen Zeit als Bundeswehrsoldat keinen Glauben geschenkt hatte. Dieser hatte bereits 2000 ausgesagt, dass Spies sehr wohl Kenntnisse über Sprengfallen habe. Ein ranghöherer Kompanieführer hingehen hatte angegeben, dass Spies bei der Bundeswehr keine entsprechende Ausbildung und auch keinen Zugang zu Sprengstoff gehabt habe.

Ausblick
Für den Prozess, der aktuell bis zum 17. Juli 2018 auf 41 Verhandlungstage angesetzt ist, sind Fragen dazu, ob Ralf Spies die Kenntnisse, Möglichkeiten und Fähigkeiten hatte, die Bombe zu bauen, zu deponieren und zu zünden, zentral für die Urteilsfindung. Ebenso gewichtig werden die anstehenden Aussagen derjenigen sein, denen gegenüber der Angeklagte die Tat angekündigt oder im Nachhinein eingestanden haben soll. Die ZeugInnen, die bereits im Jahr 2000 wussten oder meinten zu wissen, wer der Täter war, sollen damals aus Angst vor ihm geschwiegen haben. Sollten sie im Strafprozess den Angeklagten überzeugend belasten, kann seine Verurteilung – 18 Jahre nach der Tat – als wahrscheinlich angenommen werden. Der Anschlag wäre als rassistische und antisemitische Gewaltstraftat von massivster Brutalität einzuordnen, ausgeübt von einem bestens in der Neonazi-Szene vernetzten Täter. Den versuchten Mord an zwölf Menschen hingegen als Tat eines absonderlichen Einzeltäters kleinzureden, wäre fatal.

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Quelle: https://www.der-rechte-rand.de/archive/3520/wehrhahn-prozess/

Hegemonic Masculinity as a Historical Problem

Gender &History, EarlyView.

Quelle: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/1468-0424.12363?af=R

Die Lenker der großen französischen Industrieunternehmen im 20. Jahrhundert

Es scheint sich heute von selbst zu verstehen, dass Unternehmensleiter hochbezahlte Profis sind, die sich vollständig auf die Führung eines einzigen Geschäfts konzentrieren. Diese in Wirklichkeit alles andere als selbstverständliche Professionalisierung aber ist das Ergebnis einer historisch rekonstruierbaren Entwicklung. Im 19. Jahrhundert war der Industriekapitän häufig ein Honoratiore, manchmal sogar ein Mehrfachgehaltsbezieher, der durchaus verschiedene Schiffe gleichzeitig steuern konnte. Was uns heute also wie ein ehernes Gesetz erscheint, ist nichts anderes als die Folge eines langen und allmählichen Prozesses.

Wer sind die Chefs der großen französischen Unternehmen? Ökonomen, Soziologen und Historiker betrachten sie seit den 1960er Jahren als einen tendenziell gut etablierten und in seiner Ausübung bestimmter Funktionen leicht identifizierbarer Berufsstand. So setzt sich das Sample der Top-Wirtschaftslenker etwa bei Pierre Bourdieu und Monique de Saint-Martin, aber auch bei M...

Quelle: http://journals.openedition.org/trivium/5993