In der aktuellen Podcast-Episode der “Stimmen der Kulturwissenschaften” spreche ich mit Robert Rothmann über seine Studie zum Auskunftsrecht bei Videoüberwachungsanlagen:
SdK 68: Robert Rothmann über Videoüberwachung
Nach §26 des Datenschutzgesetzes hat jede Person, die von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde, das Recht, Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erhalten. Der Soziologe Robert Rothmann hat in einem Krisenexperiment untersucht, was passiert, wenn er die Bilder tatsächlich einfordert. Zahlreiche Betreiber von Videoüberwachungsanlagen wurden nach seinem Besuch mit einem Auskunftsbegehren konfrontiert, darunter Banken, Museen, Supermärkte, die kleine Trafik ums Eck, eine Disco und sogar ein Würstelstand. Es hat sich gezeigt, dass die Macht-Asymmetrie zwischen Beobachtung und Überwachung durch das Auskunftsrecht nicht aufgehoben werden kann, vor allem, weil der Anspruch auf Auskunft in der Praxis kaum durchsetzbar ist. Nicht zuletzt zieht das Nachfragen eine unangenehme Sogwirkung der Verdächtigung nach sich.