Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre

Metz Television

Die Geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung und Lehre kommt heute kaum mehr ohne die Verwendung von Film-, Radio- und Fernsehquellen aus – seien es aktuelle oder ältere Sendungen. Allerdings schränkt das in Deutschland geltende Urheberrecht die Nutzung audiovisueller Zeugnisse in der Wissenschaft so stark ein, dass innovative Forschung und Lehrformate an deutschen Hochschulen im internationalen Vergleich ins Hintertreffen geraten. Auf der Grundlage eines von dem Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und der Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens wird nun die unverzügliche Einführung einer allgemeinen, an den praktischen Bedürfnissen von Forschung und Lehre orientierten Wissenschaftsschranke gefordert. So könnte mehr Rechtssicherheit hergestellt und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Medien als prägendem Faktor moderner Gesellschaften wesentlich erleichtert werden.

Die herrschende Rechtsunsicherheit und die generell unübersichtliche Lage beim Einsatz audiovisueller Materialien in Forschung und Lehre hat die beiden wissenschaftlichen Fachverbände VHD (Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands) und GfM (Gesellschaft für Medienwissenschaft) dazu veranlasst, ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.

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Quelle: https://www.visual-history.de/2015/09/25/urheberrechtliche-aspekte-beim-umgang-mit-audiovisuellen-materialien-in-forschung-und-lehre/

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