Kleine Anfrage zur deutsch-italienischen Historiker_innenkommission

Festnahme von Zivilisten durch deutsche Soldaten in Rom 1944

Bildbeschreibung laut Quelle: Italien, Rom.- Festnahme von Zivilisten durch deutsche und italienische Soldaten nach dem Attentat in der Via Rasella auf eine Südtiroler Polizei-Einheit am 13. März 1944 vor dem Palazzo Baberini; die Festgenommenen wurden später als Repressalie in den Ardeatinischen Höhlen ermordet; PK (= Propagandakompanie) 699. Bundesarchiv, Bild 101I-312-0983-03 / Koch / CC-BY-SA via Wikimedia Commons

Die deutsch-italienische Historiker_innenkommission wurde 2008 ins Leben gerufen und nahm 2009 ihre Arbeit auf. Von Anfang an, stand die Kommission unter dem Vorbehalt, dass sie eher anstelle als zusätzlich zu einer Entschädigungsregelung geplant war. Die Kommission hat unterdessen die Arbeit beendet. Der Umgang mit den Ergebnissen wird viel über den Willen verraten sich auf deutscher Seite endlich der Verantwortung für die zahllosen Massaker der Wehrmacht und dem Umgang mit den IMI, den italienischen Militärinternierten, zu stellen. Die Presseerklärung der Bundesregierung vom 24.8. verspricht nichts gutes: “Der Abschlussbericht soll den Außenministern beider Staaten im September/Oktober dieses Jahres „in einem angemessenen Rahmen“ übergeben werden. Ein konkreter Termin oder Ort ist hierfür noch nicht vereinbart, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10480) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10176). Der Abschussbericht werde in kleinerer Auflage in gedruckter Form veröffentlicht und solle der interessierten Öffentlichkeit auch über das Internet zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung des gesamten Abschlussberichts in Buchform sei nicht beabsichtigt.” – Will wohl heißen, so ganz untergehen lassen können wir die Ergebnisse nicht, aber wir werden alles tun um möglichst nahe dran zu kommen.

Selbst eine Kommission, die unter der Führung des eher konservativen Wolfgang Schieders arbeitete, war wohl noch zu kritisch. Obwohl der zu Beginn der Arbeit erklärte: “Wir haben hier aber noch eine neue Idee, und das ist die, dass wir nicht so sehr die Auseinandersetzung zwischen den deutschen Militärs und den italienischen untersuchen, sondern dass wir die Erfahrungen der Betroffenen untersuchen wollen: der Soldaten, der Kriegsgefangenen, der KZ-Häftlinge. Und dass wir diese Ebene in den Vordergrund stellen, weil das die Erinnerungen sind, die auch nach dem Krieg bei Millionen von Menschen weitergewirkt haben und bis heute weiter wirken.” (in: Henning Klüver: Kulturelles Feigenblatt, Deutschlandfunk, 29.3.2009) Obwohl Schieder also die Erfahrungen der KZ-Häftlinge neben die der Kriegsgefangenen und die der deutschen und italienischen Soldaten stellen wollte, also durch einebnende individualisierte Erfahrungsrekonstruktion ein auf ein “ja, schrecklich wars, war ja auch Krieg” hinauswollte, schienen die Verbrechen der Deutschen nach 1943 noch zu deutlich zu werden.

Da der Text der Ergebnisse der Kommission noch nicht öffentlich vorliegen, ist es noch zu früh um im Detail zu erkennen, was der Bundesregierung missfallen hat. Die Richtung wird jedoch an Antworten wie der folgenden deutlich:

“[Frage] 14. Ist die Bundesregierung tatsächlich der Auffassung, die bisherige Entschädigungspolitik sei so umfassend, dass kein Nachbesserungsbedarf besteht,
um bislang unentschädigt gebliebene NS-Opfer zu entschädigen?

Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin mit der Frage weiterer politischer Gesten gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus auseinandersetzen.

[Frage] 15. Sieht sich die Bundesregierung mittlerweile veranlasst, aus der Urteilsbegründung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 3. Februar 2012 irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, etwa hinsichtlich der Aufnahme von Gesprächen entweder mit NS-Opfern oder der italienischen Regierung über wenigstens symbolische, humanitäre Leistungen für überlebende NS-Opfer bzw. deren Angehörige (bitte gegebenenfalls erläutern)?

Die Bundesregierung sieht durch das Urteil keine Veranlassung, ihre Rechtsauffassung zu Entschädigungsfragen zu ändern. Gegenstand des Verfahrens war die Verletzung des völkerrechtlichen Grundsatzes der Staatenimmunität, dessen Geltung vom Internationalen Gerichtshof (IGH) bestätigt wurde. Die Bundesregierung hat sich dabei stets zu ihrer moralischen Verantwortung für NS-Verbrechen bekannt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin versuchen, ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern durch politische Gesten gerecht zu werden und sich hierbei zunächst auf die Empfehlungen der Historikerkommission stützen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist aus Sicht der Bundesregierung vorrangig vor anderen Überlegungen.” (Seiten 6-7 des pdfs 17/10480 Fett im Original, meine Kursiven).


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Quelle: https://kritischegeschichte.wordpress.com/2012/09/05/kleine-anfrage-zur-deutsch-italienischen-historiker_innenkommission/

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