Residenzen, verstanden als vorrangiger Aufenthaltsort eines Fürsten und Sitz der zentralen landesherrlichen Behörden, verbindet man – jedenfalls was die deutsche Geschichte betrifft – vor allem mit der frühen Neuzeit. Das sieht auch im Falle Kurkölns nicht anders aus, wo Bonn ausgangs des 16. Jahrhunderts definitiv zur Residenz des Kurfürst-Erzbischofs avancierte.
Die Wurzeln der Residenzbildung reichen ins Spätmittelalter zurück, auch wenn das landesherrliche Regiment des Kölner Erzbischofs damals – wie für umfangreiche Territorialherrschaften der Zeit durchaus üblich – noch stark der mittelalterlichen „Reiseherrschaft“ verhaftet war. Diesem Prozess, in dem sich einige Orte von anderen absetzen, weil sich in ihnen die kurfürstliche Landesherrschaft sozusagen „verfestigt“, widmet sich der für die rheinische und insbesondere Kölner Geschichte des Spätmittelalters bestens ausgewiesene Klaus Militzer in seiner neuesten Monographie „Verwaltete Herrschaft“.
Schon der einleitende Abriss über die Residenzenforschung in Deutschland legt freilich einen „wunden“ Punkt offen: einen allgemeinen Konsens, welche Funktionen und Merkmale eine Residenz ausmachen, gibt es in der Geschichtswissenschaft nicht. Insofern kann man bei der Bestimmung und Konturierung spätmittelalterlicher Residenzorte nicht mit festgefügten Parametern arbeiten, sondern muss gewisse Unschärfen in Kauf nehmen. Das bietet immerhin den hermeneutischen Vorteil, dass die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Landesherrschaft stärker hervortreten.
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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/04/rezension-residenzen-kurkoeln-weller/