#UnivHist 200 Jahre nach den Karlsbader Beschlüssen bringt Bayern fundamentale Freiheiten im Hochschulrecht auf den Weg

https://www.stmwk.bayern.de/download/20668_MRV-Novellierung-des-Bayerischen-Hochschulrechts-Eckpunkte-Hochschulrechtsreform_final_20102020.pdf

Als Historiker ist man erst recht gehalten, einen Vorgang nicht als ‚historisch‘ zu bezeichnen. Die nun anstehende Hochschulreform im Freistaat Bayern ist allerdings zweifelsfrei von universitätsgeschichtlicher Bedeutung.

Rückblick: Im Jahre 1819 wurden die Karlsbader Beschlüsse erlassen und alle Universitäten im damaligen Deutschen Bund einer striktesten staatlichen Aufsicht unterworfen. Bereits zuvor waren die akademischen Korporationen zunehmend dem aufgeklärten Staatsorganismus einverleibt worden.

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Quelle: https://eindruecke.achmnt.eu/2020/10/14269/

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Organisationale Hochschulautonomie in Bayern — die Verwendung der Experimentier- und Öffnungsklauseln des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006

http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425 Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG abzuweichen. Wie weit aber geht die Wirkmächtigkeit dieser Klausel? Wie wurde sie bislang in Bayern […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/06/5149/

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