Organisationale Hochschulautonomie in Bayern — die Verwendung der Experimentier- und Öffnungsklauseln des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006

http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425 Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG abzuweichen. Wie weit aber geht die Wirkmächtigkeit dieser Klausel? Wie wurde sie bislang in Bayern […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/06/5149/

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Andreas C. Hofmann: Deutsche Universitätspolitik im Vormärz (1815 bis 1848) zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigen­staatlichkeitsideologien«. Phil. Diss.proj. [abgeschl.] München 2013

Abgeschlossenes Dissertationsprojekt von Andreas C. Hofmann Bis heute stellt die Universitätspolitik des Deutschen Bundes in der Zeit zwischen dem Wiener Kongress 1814/15 und der Revolution von 1848/49 ein Forschungsdesiderat dar. Im Jahre 1819 verschärften bekanntlich die Karlsbader Beschlüsse auch die Aufsicht auf die Universitäten. Während die Forschung durchaus zur Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse vor Ort […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/11/4752/

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