wbs-law: Recht für YouTuber. Darf man YouTube-Videos einbetten?

Der EuGH hatte daraufhin im Oktober 2014 entschieden (wir berichteten), dass das Einbinden von YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen liegen im Fall des Einbindens von öffentlich zugänglichen YouTube-Videos, das auch als „Framing“ bezeichnet wird, vor. Ein neues Publikum wird nicht erreicht, da […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2015/09/6164/

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