Zum ›Stellenwert‹ des Fernmeldegeheimnisses in unserem Rechtssystem. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012

http://www.tagesschau.de/inland/bghdownloads100.html Dass die nicht lizenzierte Bereitstellung von MP3´s im Internet illegal ist, bezweifelt heutzutage niemand mehr. Fraglich ist nur, wie hoch die Urheber- und Nutzungsrechte von Künstlern sowie Musikindustrie im Vergleich zu dem in Artikel 10 unserer Verfassung verbrieften Recht auf Fernmeldegeheimnis einzuordnen sind. Dass der Bundesgerichtshof in seinem jüngst veröffentlichten Urteil einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3119/

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