Landschaftsausschuss beschließt Aktualisierung der Förderrichtlinien für die nichtstaatliche Archivpflege

Der Landschaftsausschuss des LWL hat in seiner Sitzung vom 17.11.2017 die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen und Rabatten in der nichtstaatlichen Archivpflege aktualisiert. Sie lösen mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien von 2004 ab.

Was ändert sich für die nichtstaatlichen Archive in Westfalen-Lippe? Die wichtigste Neuerung ist, dass zwischen Zuwendungen und Rabatten differenziert wird:

  • Zuwendungen sind tatsächlich ausgezahlte Finanzbeihilfen, die für archivfachlich sinnvolle Maßnahmen und archivspezisische Anschaffungen durch das LWL-Archivamt gewährt werden. Damit wird z.B.

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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/5765

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Eine deutsch-französische Erfolgsgeschichte

Bereits zum neunten Mal wird 2015 das gemeinsame Förderprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Agence Nationale de la Recherche (ANR) für die Geistes- und Sozialwissenschaften ausgeschrieben. Die Nachfrage ist seit Jahren hoch. Auch Mediävisten profitieren von der Kooperation. Seit 2007 fördert das bilaterale Programm gemeinsame deutsch-französische Forschungsprojekte mit insgesamt 5 bis 6 Millionen Euro jährlich. Von der Archäologie über die Kunstgeschichte  bis hin zu den Rechtswissenschaften: Insgesamt 145 Projekte aus allen geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen konnten bisher über die DFG-ANR-Kooperation finanziert werden. Über den Erfolg der Anträge entscheidet – auf Basis von zuvor eingeholten Gutachten durch die beiden Förderorganisationen – eine gemeinsame, jährlich neu zusammengesetzte deutsch-französische Auswahlkommission. Zentrales Kriterium bei der Auswahl der Projekte ist der so genannte integrierte Charakter. “Wir möchten komplementäre Forschung fördern, die einen Mehrwert erzeugt, den kein nationales Projekt so hätte erreichen können. Einen Mehrwert also, der ausschließlich durch wirklich integrierte Zusammenarbeit entsteht,” so Programmdirektor Dr. Achim Haag. Dies bedeute allerdings nicht, dass ein deutsch-französischer Forschungsgegenstand verpflichtend sei: “Die Antragsteller können sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Demographie in Brasilien oder archäologische Grabungen in der Türkei durchführen. Thematisch sind sie völlig frei.” Geschichtswissenschaft leicht überdurchschnittlich gefördert Seit Programmstart wurden 57 Anträge von Historikern eingereicht. 19 davon konnten gefördert […]

Quelle: http://dfmfa.hypotheses.org/2027

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