Nationalsozialismus und „Volksgemeinschaft“

Im Vergleich zur Weimarer Republik konnte sich das nationalsozialistische Deutschland Zeit seines Bestehens einer hohen inneren Stabilität erfreuen. Widerstand gab es zwar, er konnte dem Regime aber nie wirklich gefährlich werden, auch weil die Herrschaftspraxis der politischen Eliten eine ausgeprägte Unterstützung in der deutschen Bevölkerung genoss. Die stillschweigende Akzeptanz der überwältigenden Mehrheit, die treue Gefolgschaft Vieler und die fanatische Begeisterung von nicht Wenigen bedürfen nach wie vor der Erklärung, zumal die antifaschistischen Arbeiterparteien noch bei den Reichstagswahlen im März 1933, als viele Funktionäre von SPD und KPD bereits in den Gefängnissen saßen, fast ein Drittel der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnten. Wie war es der NSDAP möglich, die Zustimmung zum Nationalsozialismus sukzessive vor allem in den ersten Jahren des Regimes zu erhöhen? Im Folgenden möchte ich drei Bereiche umreißen, die in diesem Kontext zu berücksichtigen sind: das vermeintliche „Wirtschaftswunder“ der Jahre 1933-1936, die NS-Organisationswelt als Aufstiegs- und Ermöglichungsraum und das antisemitische Narrativ der „Volksgemeinschaft“.

Allgemein waren die Möglichkeiten politischer Gestaltung zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten stark eingeschränkt. Die Wirtschaftskrise, die erheblich zu ihrem Erstarken beigetragen hatte, war keineswegs überwunden. Mit 4,8 Millionen nahm die (offizielle) Zahl der Arbeitslosen 1933 zwar erstmals wieder ab (1932: 5,6 Mio.), trotzdem lag sie noch deutlich über den Werten der Krisenjahre 1930 (3,1 Mio.

[...]

Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/828

Weiterlesen

Mütter und Arbeiterinnen im NS

„Die Emanzipation der Frau von der Frauenemanzipation”[1]

Der Ideologie der Nationalsozialisten zufolge war die emanzipatorische Entwicklung seit 1918  eine Fehlentwicklung, die zu einem unnatürlichen Geschlechterverhältnis geführt habe. Zu diesen Entwicklungen gehörten zum Beispiel die sogenannten ‚Frauengesetze’, zu denen die Zulassung von Frauen in juristischen Berufen gehörte, wie auch „Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen“ und Straffreiheit für Prostitution, „wenn sie nicht Gewerbsmäßig betrieben wurde“.[2]

Frauen sollten nun, im Nationalsozialismus, nicht mehr arbeiten, sondern ihre von Natur gegebenen Stellung als Hausfrau und Mutter wieder einnehmen. Frauen seien nicht gleichzustellen mit dem Mann und nicht in der Lage an Politik teilzuhaben, weswegen sie in den häuslichen Bereich gehörten. Deswegen wollten die Nationalsozialisten „der deutschen Frau wieder jene Daseinsbedingungen schaffen, die ihr von Anbeginn an naturgemäß sind, und die ihr den Platz im Rahmen des Volksganzen zuweisen, wo sie ihrer Lebensaufgabe gemäß wirken, Werte schaffen und sich die Stellung und das Ansehen zurückgewinnen kann, die ihr teilweise verloren gegangen sind.“[3]

Wenn eine Frau arbeitete, sollte es zumindest eine ‚weibliche‘ Form von Arbeit sein, sprich karitative, kulturelle und auf das Häusliche bezogene Arbeit. Arbeiten sollten in diesem Fall aber auch nur diejenigen Frauen, die aufgrund des Frauenüberschusses keine Chance haben würden, ihre ‚natürliche‘ Stellung neben einem Mann einzunehmen.

[...]

Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/458

Weiterlesen

Sozialpolitik im Ersten Weltkrieg

von Ronja Hochstrat

 

Der Erste Weltkrieg wird häufig als „Schrittmacher“ der Sozialpolitik bezeichnet. Doch ist diese Zuschreibung überhaupt gerechtfertigt? Lassen sich eigentlich tiefgreifende Veränderungen in unseren vier Bereichen der Sozialpolitik finden? Und welche Akteure haben dabei eine wichtige Rolle gespielt? Kam es dabei zu einer Verschiebung der Kompetenzen?

Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 schuf eine bislang unbekannte dramatische soziale Situation, die weite Teile der Gesellschaft erfasste. Auf die vielfältigen Probleme – zahlreiche Tote und Invaliden, Armut, Hunger, Inflation – hatte die staatliche Sozialpolitik keine Antwort.

[...]

Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/309

Weiterlesen

Die Kriegsopferfürsorge in der Weimarer Republik – ein Vorbote des Wohlfahrtstaates?

von Juliane Hoheisel

Der Erste Weltkrieg forderte nicht nur Millionen von Menschenleben. Er hinterließ auch zahlreiche Schwerverletzte und eine große Anzahl an Witwen und Waisen. In Deutschland zählte man am Ende des Weltkriegs über drei Millionen Kriegsopfer – darunter fielen ca. 1,5 Millionen Kriegsbeschädigte und ca. 1,7 Millionen Kriegshinterbliebene. Der Begriff „Kriegsopfer“ – unter den sowohl Kriegsbeschädigte als auch Kriegshinterbliebene fallen – ist übrigens erst zur Zeit des Ersten Weltkriegs entstanden.

So standen viele Länder am Ende des Krieges vor der Aufgabe, Millionen von Kriegsopfern zu versorgen. Die Kriegsopferfürsorge, welche sich schon im Krieg herausbildete, musste gesetzlich festgeschrieben und ein Rechtsanspruch auf Versorgung festgelegt werden.

[...]

Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/370

Weiterlesen