Der Wechsel der Hochschule für Politik München in die Trägerschaft der Technischen Universität München

Im Juni 2014 wurde bekannt, dass die Hochschule für Politik (HfP) in die Trägerschaft der Technischen Universität München (TUM) wechselt. Die HfP besitzt sui generis nicht das Recht akademische Grade zu verleihen. Daher bedarf sie einer Heimatuniversität, deren Graduierungs- und Promotionsrecht dann in Anspruch genommen wird. Bislang verlieh die HfP auf diese Weise in eigenen […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/08/5323/

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Organisationale Hochschulautonomie in Bayern — die Verwendung der Experimentier- und Öffnungsklauseln des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006

http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425 Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG abzuweichen. Wie weit aber geht die Wirkmächtigkeit dieser Klausel? Wie wurde sie bislang in Bayern […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/06/5149/

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