Zum Impressum gibt es viele Fragen und mit diesem Beitrag hoffentlich auch ein paar Antworten. Gerade wegen der juristischen Spielräume und Unklarheiten empfehlen wir bei de.hypotheses.org ein Impressum anzulegen. Wie man das macht und welche Angaben dazu wichtig sind, soll mit diesem Beitrag geklärt werden.
Rechtliche Situation
Bevor wir einen neuen Blog in den Katalog von de.hypotheses.org aufnehmen, überprüfen wir zum einen die Einrichtung des Blogs (z.B. sindalle Standard-Bilder ersetzt worden? Gibt es bereits einige Beiträge? Funktionieren die Menus?) und das Impressum. Ist noch nicht alles fertig, schreiben wir die Autoren an, damit diese Punkte nachgebessert werden.
Ein Impressum ist wichtig, damit der Autor oder Herausgeber eines Blogs kontaktiert werden kann. Das kann passieren, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt. Doch ein Impressum ist auch die Visitenkarte eines Blogs und ermöglicht die Kontaktaufnahme von Interessenten und die weitere Vernetzung. Warum nicht auch den Twitter- und Facebook-Account dort verlinken?
Eigentlich ist ein Impressum für ein völlig privat bzw. aus familiären Interessen betriebenes Blog in Deutschland gar nicht notwendig. Nach §5 des Telemediengesetzes muss ein Impressum jedoch bei „geschäftsmäßig“ betriebenen Blogs vorhanden sein. Bei den wissenschaftlichen Blogs ist es oft schwierig zu trennen, ob jemand gerade dienstlich-wissenschaftlich, d.h. in irgendeiner Form „geschäftsmäßig“ bloggt oder nicht. Diese Frage, ab wann ein Blog „rein privat“ oder geschäftsmäßig ist, ist rechtlich insgesamt noch umstritten.
Beim Rundfunkstaatsvertrag §55, der ebenfalls relevant ist, wird vielmehr auf die Inhalte der Blogs geachtet. Wer regelmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte bloggt, die zur Meinungsbildung beitragen können, benötigt ein Impressum. Hier ist es auch schwer zu entscheiden, wann dies der Fall ist. In der Regel wird bei uns regelmäßig gebloggt und auf die ein oder andere Art können die Artikel auch zur Meinungsbildung beitragen. Auch solche Fragen sind bisher gerichtlich nicht eindeutig entschieden.
Dass die Server für hypotheses.org in Frankreich stehen, aber trotzdem bei de.hypotheses.org überwiegend Akademiker aus Deutschland bloggen, macht die Lage noch etwas unübersichtlicher. Schlussendlich gilt auch hier: Jeder ist für seinen Blog und dessen Impressum selbst verantwortlich.
Da die rechtliche Lage wie gezeigt nicht in jedem Fall klar ist, raten wir dringend dazu, ein Impressum nach deutschem Recht anzulegen. Die passenden Gesetzestexte, nämlich das „Telemediengesetz“ und der „Rundfunkstaatsvertrag“, lassen sich hier im Detail nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
http://www.lmk-online.de/service/rechtsgrundlagen/rundfunkstaatsvertrag/#c2343
Welche Angaben gehören in ein Impressum?
Die folgenden Angaben sollten im Impressum angegeben werden:
- Vollständiger Vorname und Name (Eine Kürzung wie z.B. M. Mustermann würde nicht ausreichen.)
- Vollständige Adresse (Das darf auch die Institutsadresse sein, so lange die Post dort wirklich ankommt.)
- Telefonnummer (Bei einer Institutstelefonnummer sehe ich kein Problem, diese zu veröffentlichen.)
- Email-Adresse (Notwendig, damit man über den „elektronischen Weg“ kontaktiert werden kann. Mindestens Email oder Telefonnummer sollten vorhanden sein, am besten beides.)
- Verantwortliche Redakteure (Bei Gruppenblogs sollten diese genannt werden, ebenfalls mit den obigen Angaben.)
- Optional: Soziale Netzwerke (So können sich Interessierte vernetzen und Kontakt aufnehmen. Dies wird aber vom Gesetzgeber nicht verlangt, erfüllt aber vermutlich den Punkt der “eletronischen Kontaktaufnahme”.)
Wenn diese Angaben schon mal im Blog stehen, kann nicht mehr viel schiefgehen. Diese Angaben sind je nachdem zu erweitern. Wenn jemand einen besonderen Beruf ausübt, z.B. Psychotherapeut ist, muss er ggfs. noch die Zulassungsbehörde und weitere Angaben hinzufügen. Wenn jemand mit dem Blog auch nur kleine Geldbeträge verdient, gehört eine Umsatzsteuernummer ins Impressum. Letzteres ist bisher meines Wissens nach nicht der Fall.
Was bedeutet „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (TMG §5)?
In der Praxis bedeutet es, dass man das Impressum von jedem Artikel im Blog direkt finden können muss. Am einfachsten ist es dazu den vorgefertigten Menüpunkt „Impressum“ zu nutzen und die gleichnamige Seite dahinter entsprechend auszufüllen. Dieser Menüpunkt erscheint so überall und erfüllt die genannten Kriterien.
Wo gibt es weitere Informationen?
Das institutionelle und juristische Umfeld der Wissenschaftsblogs ist bereits im Bloghaus beschrieben worden:
Klaus Graf hat ebenfalls mehrere Artikel zum Thema geschrieben. Dort finden sich auch Verweise auf Impressum-Generatoren. Der folgende Link ermöglicht einen guten Einstieg:
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Zwei Dinge zum Schluss: Da ich kein Jurist bin, kann ich hier keine rechtsverbindliche Beratung abgeben. Einerseits ist jeder Einzelfall etwas anders, daher ist diese Anleitung ein Versuch, für die meisten Fälle eine praktikable Lösung zu finden. Andererseits ist bisher kein Fall bei de.hypotheses.org vorgekommen, dass jemand wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums Probleme bekommen hat. Dies soll auch weiter so bleiben. Gerade darum bitten wir alle Blogger darum, ihr Impressum nochmal zu überprüfen und anhand dieser Anleitung auszufüllen.