Söldner im stand-by-Modus?

Viele Reichsfürsten wurden Anfang 1631 unruhig; Krieg lag in der Luft. Auch der Kurfürst von Brandenburg, eigentlich notorisch zahlungsunfähig, dachte an Werbungen. So berichteten die „Ordentlichen wochentlichen Post-Zeitungen“ darüber, daß Kurbrandenburg Kriegsknechte sucht, „vnnd wirdt jedem zwen Thaler auff die Hand / vnd ein Thaler Wartgeld gegeben“ – so hieße es aus Meißen vom 30. Februar 1631. Ins Auge springt hier der Begriff des Wartegelds. Gemeint war damit eine Gage, mit der sich ein Kriegsherr der Dienste eines Söldners versicherte, ohne daß im Moment schon ein konkreter Einsatz oder eine bestimmte Verwendung ins Auge gefaßt wurde (vgl. die nach wie vor mustergültige Studie von Fritz Redlich, hier Bd. 1, S. 56 f. u. 315 ff. „salary paid for preparedness“). Es wurde nur kurzfristig bezahlt, da es als eine Art Überbrückung bis zur festen Anstellung oder bis zum tatsächlichen Einsatz galt. Aber paßt dies auf den vorliegenden Fall?

"Ordenliche Wochentliche Post-Zeitungen", München: Johann Lucas Straub, 1631 (Logo)

“Ordenliche Wochentliche Post-Zeitungen”, München: Johann Lucas Straub, 1631 (Logo) 

Die Nachricht aus Meißen unterschied zwischen den Talern, die „auf die Hand“ gezahlt wurden, und dem Wartegeld. Das erstgenannte Geld dürfte das Laufgeld sein, das ein Söldner direkt bei der Anwerbung erhielt und das bereits in Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs zum Werbegeld wurde (vgl. dazu Peter Burschel, S. 102). Das Laufgeld wurde ursprünglich ausgezahlt, damit der Söldner die Anreise von der Anwerbung hin zum Musterplatz finanzieren konnte. Damit war bereits eine erste Bindung an den auszahlenden Kriegsherrn hergestellt. Warum kam dann noch  ein Wartegeld hinzu? Sollte dies den Kriegsknecht bestärken, tatsächlich den Militärdienst bei diesem Kriegsherrn anzutreten? Dann würde der dazu gezahlte Taler an Wartegeld zusammen mit dem Laufgeld eher schon ein Werbegeld ergeben, eine reine Prämie also für den angeworbenen Söldner.

In der vorliegenden Situation hat der Kurfürst von Brandenburg, so muß man die Angaben verstehen, diese Anwerbungen offenbar in oder um Leipzig getan („diser Orten“); er war dort gerade eingetroffen, um am Leipziger Konvent teilzunehmen, und wollte offenbar neben den anstehenden Verhandlungen gleich andere Notwendigkeiten erledigen – eben hier ein paar Söldner anwerben. Immerhin hieß es noch weiter, daß Kurfürst Georg Wilhelm „dise Soldaten zu Leib Compagnia gebrauchen“ wollte. Es handelte sich also nicht um gewöhnliche Kriegsknechte, sondern um qualitativ hochwertige Söldner, die der Kurfürst tatsächlich zu seinem persönlichen Schutz anwerben wollte. Dies erklärt vielleicht auch den Vorgang, daß zu den ersten zwei Taler Handgeld auch noch ein Wartegeld hinzukam: Angesichts allseits anlaufender Werbebemühungen war der Söldnermarkt leergefegt; wollte Kurbrandenburg einige gute Kriegsknechte in Dienst nehmen, mußte man schon gutes Geld zahlen.

Doch wie muß man dann die Nachricht aus Den Haag vom 9. März 1631 verstehen? Hier wurde von massiven Werbungen der Generalstaaten berichtet; die Truppen sollten „in 12.000 Mann gesterckt werden / zu denen man noch 6.000 Wartgelter annemmen sollen“. Die erstgenannten Kriegsknechte sollten also tatsächlich in Dienst genommen werden, die zuletzt genannten sollten sich offensichtlich nur in Bereitschaft halten: Also 6.000 Söldner sollten im stand-by-Modus verharren, waren noch nicht richtig in Dienst genommen, wobei gewissermaßen ein Vorkaufsrecht für den Kriegsherrn bestand, der das Wartegeld gezahlt hatte?

Dies überrascht insofern, als üblicherweise das Wartegeld vor allem zum Einsatz kam, um sich der Dienste solcher Offiziere zu versichern, die den Nucleus eines Heeres darstellten und die im Ernstfall gleich ganze Kompagnien oder Regimenter würden aufbringen können. Da lohnte es sich schon, derartige Spezialisten zu bezahlen, auch wenn ihre Fähigkeiten erst in naher oder späterer Zukunft vonnöten sein würden. Doch einfache Söldner, zudem in so großer Zahl? Insofern ist mir die Verwendung des Begriffs Wartegeld in diesen Fällen nicht wirklich klar – aber vielleicht kenne ich auch nur zu wenig Beispiele, die auch vom Wartegeld für einfache Söldner berichten oder überhaupt das Bedeutungsspektrum dieses Begriffs erweitern.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/508

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Thüringische Leichenpredigten – das Beispiel Andreas Reyher

Im Rahmen der im Projekt AutoThür edierten autobiographischen Texte will ich heute kurz auf die Leichenpredigt von Andreas Reyher eingehen. Dieser wirkte vor allem als Rektor des Gymnasiums in Gotha; seine Lebensspanne von 1601 bis 1673 machte ihn zu einem Zeitzeugen, der den Dreißigjährigen Krieg mit vollem Bewußtsein miterlebt hat.

Auffällig ist aber in dieser Lebensbeschreibung, daß Kriegsereignisse oder überhaupt politische Vorgänge praktisch keine Rolle spielen. Der Bericht scheint komplett auf die Biographie konzentriert, zeitgenössische Ereignisse werden nicht eingeflochten. Daß dies nicht zufällig geschieht, sondern offenbar einem bewußten Ausblenden geschuldet ist, zeigt die Schilderung der Jahre 1630 bis 1631. Reyher weilte damals in Leipzig. Hier interessieren ihn aber ausschließlich sein berufliches Fortkommen und besonders seine Qualifikationen an der Universität in Leipzig. Der Stolz ist durchaus zu spüren, als Reyher vermerkt, daß er am „19. Martii Anno 1631. unanimi Consensu Professorum & Assessorum in Numerum Collegarum auff= und angenommen worden“ sei. Daß zu dieser Zeit genau in Leipzig der sog. Leipziger Konvent tagte, der die protestantischen Reichsfürsten unter kursächsischer Führung in einer neuen politischen Organisation zu formieren sich anschickte, war für Reyher ohne Belang. Auch daß wenige Monate später vor den Toren der Stadt Leipzig in der Schlacht bei Breitenfeld die schwedisch-sächsische Armee das kaiserlich-ligistische Heer vernichtend schlug (zeitgenössische Quellen sprechen auch von der Schlacht bei Leipzig), ist Reyher keine Erwähnung wert.

Eine Ausnahme bildet das Jahr 1632, in dem Reyher zum Rektor des Gymnasiums in Schleusingen berufen wurde. Die Abreise aus Leipzig verzögerte sich aber wegen der akuten Kriegsgefahr. Erst nach der Schlacht bei Lützen brach er auf und gelangte dann auch an sein Ziel. Allerdings verlief diese Reise nicht ohne Komplikationen, vielmehr spricht die Leichenpredigt von „grosser Gefahr auch Beraubung“. Bezeichnenderweise bleibt es bei diesen Stichworten. Denn was bei diesem Raubüberfall genau passierte, wer dafür verantwortlich war und was Reyher einbüßte, wird nicht erwähnt: Marginalisierung als ein möglicher Weg, mit Kriegserleben umzugehen?

Am Ende noch ein Kuriosum: Reyher spricht von der Schlacht bei Lützen als der „Lützischen Niederlage der Ligistischer [!] Armee“. Das stimmt natürlich nicht, denn hier kämpfte nicht die Armee der Liga, sondern die kaiserliche unter Wallenstein. Auch hier also ein merkwürdiges Durcheinander historischer Fakten (vgl. Ähnliches schon in der Leichenpredigt des J. G. Heinold). Daß hingegen der Schlachtentod des schwedischen Königs Gustav Adolf, der im Reich für großes Aufsehen sorgte und sich auch in der Publikation vieler Flugblätter niederschlug, für Reyher keine Erwähnung wert ist, paßt dagegen wieder ins Bild einer Leichenpredigt, die das Zeitgeschehen fast komplett ausblendet.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/272

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