Die deutsche Fachliteratur mag suggerieren, man könne Aktenkunde nur an den Akten deutscher — besser noch preußischer — Behörden treiben. Aktenkunde ist aber auch an Akten von Unternehmen möglich. Und an Akten ausländischer Urheber. Also auch an den Akten ausländischer Unternehmen. Zum Beispiel an Akten von Apple, Inc.
Mit den formalen Kriterien Meisners (1935) betrieben, ist die Aktenkunde der Wirtschaft eine mission impossible. Schludi (2016) hat im Anschluss an Neuß (1954) deutlich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Schriftgut zur Betriebsorganisation kein von Regeln geleiteter Selbstzweck ist, sondern sich in jedem Einzelfall durch einen Beitrag zum Unternehmenserfolg rechtfertigen muss. Wozu für teuer Geld Akten weiterführen, die nach dem Ende des Projekts niemand mehr benötigt?
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