Wegfall der Studienbeiträge in Bayern: Hochschulen erhalten vollständige Kompensation und langfristige Planungssicherheit

http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10424735/index.htm Mit einem Bildungsfinanzierungsgesetz will die Bayerische Staatsregierung nach der Abschaffung der Studienbeiträge den Hochschulen die daraus entstehenden Mindereinnahmen komplett erstatten. Ferner sind weitere Ausgaben im sekündären und primären Bildunsgbereich sowie der Kinderbetreuung eingeplant. Da das Bildungsfinanzierungsgesetz einen von der Zahl der Studierenden unabhängigen Nachtragshaushalt darstellt, bleibt abzuwarten, inwiefern die Kompensationsmittel sich langfristig an den […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/04/4042/

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„Die fallen zeitnah weg“. LMU-Präsident Bernd Huber zu Studiengebühren in der Süddeutschen Zeitung

http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/spotlight/2012_meldungen/interview_huber.html Bernd Huber, 52, ist seit 2002 Präsident der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Dort wurde im Vergleich zu den anderen Münchner Hochschulen immer besonders heftig über Studiengebühren diskutiert. Doch was kommt, wenn die Gebühren tatsächlich bald wegfallen sollten? Im Interview erklärt er, wie irritierend er die derzeitige politische Debatte findet. Text aus Vorbemerkung des Interviews

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/11/3525/

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern wird zugelassen

http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10397907/index.htm Gegen die Erwartungen aller anderen Landtagsfraktionen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren der Freien Wähler gegen Studienbeiträge in Bayern zugelassen. Der Argumentation der Bayerischen Staatsregierung, wonach es sich um eine unzulässige Abstimmung über Teile des bayerischen Staatshaushaltes handele, folgten die Richter nicht. Da die Studienbeiträge vielmehr direkt den Universitäten als Körperschaften öffentlichen Rechts wie […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/10/3456/

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