Keine Haftung der Betreiber von Facebook-Fanseiten für Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht

http://www.einsichten-online.de/url/ir8c2 Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Zu diesem Ergebnis ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage gekommen. Drei schleswig-holsteinische Unternehmen, die bei Facebook eine Fanpage betreiben, hatten gegen die Anordnung des ULD, diese […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/10/4735/

Weiterlesen