Mobilisierte Wissenschaftler_innen zur Mobilisierung von Recht

Kennenlernen zu Beginn des Workshops, (c) by Christian Boulanger

Von Judith Dick

Kurzbericht zum Workshop „Mobilisierung von Recht in der pluralisierten Gesellschaftam 19./20. Mai 2017 an der Evangelischen Hochschule Berlin

Der Rektor der Evangelischen Hochschule Berlin (ehb), Anusheh Rafi, und ehb-Professorin Judith Dick eröffneten die zweitägige Tagung im Mai (19./20.), bei der 43 Wissenschaftler_innen in 18 Vorträge verschiedene Perspektiven auf das Thema Mobilisierung von Recht in der pluralisierten Gesellschaft diskutierten. Von der Frage, welchen Erfolg die Verfolgung von religiösen Rechten verspricht, über die erstaunlich progressive Gesetzgebung zu Transgender in Malta und die überraschende Zurückhaltung nordischer Staaten bei Menschenrechtsfragen bis hin zu ethnographischem Material zur AGG-Evaluation und Whistleblowing-Gesetzen ließen sich alle Themen über die Frage nach der Mobilisierung von Recht verbinden.

[...]

Quelle: https://barblog.hypotheses.org/1783

Weiterlesen

Zwischen Resignation und Protest: SGB II-Klagen und die konfliktkonservierende Funktion von Rechtsmobilisierung

von Ulrike A. C. Müller

Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin

Das gesellschaftliche Machtverhältnis der „Klasse“, verstanden als Position im Erwerbsprozess, findet sich fundamental im Recht, etwa im Schutz des Eigentums, in der Vertragsfreiheit und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Verträgen sowie in den Kategorien Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber. Ein – begrenzter – Ausgleich dieses ökonomischen Machtverhältnisses ist jedoch in Deutschland und in vielen anderen westlichen Demokratien ebenfalls ins Recht eingespeist worden: Es existieren subjektive soziale Rechte. In Bezug auf die Sicherung im Fall von  Erwerbslosigkeit/ Einkommensarmut sind diese in Deutschland spätestens seit der Agenda 2010 massiv gesellschaftlich umkämpft: Die Hartz-Reformen waren im Gesetzgebungsprozess Gegenstand umfassenden politischen Protests; seit Verabschiedung des SGB II folgen eine extrem hohe Zahl an Klagen. Diese stellen ganz überwiegend das Gegenteil von strategischer Prozessführung dar, befinden sich nur auf der untersten Instanz und werden von Individuen betrieben.

[...]

Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1575

Weiterlesen