aventinus interna Nr. 7 [10.08.2014]: Frei­stellungs­bescheid nach § 60a AO sowie Freistellungsbescheid für 2013 des Finanzamts München

Die folgenden Bescheinigungen bestätigten aventinus die satzungsgemäße und tatsächliche Erfüllung gemeinnütziger Zwecke. Damit ist aventinus berechtigt, Spendenbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen auszustellen. http://bit.ly/1rfowJc

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/08/5284/

Weiterlesen

aventinus interna Nr. 5 [11.01.2013]: Vorläufige Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von »aventinus. Studentische Publikations­plattform Geschichte«

Das Finanzamt München erteilte für den Zeitraum bis 30.6.2014 eine vorläufige Bescheinigung über die Aner­kennung der Gemein­nützig­keit auf Grund­lage der eingereichten Satzung. Der Verein kann somit Spenden­bescheinigungen ausstellen und unterliegt besonderen Anforderungen. http://www.aventinus-online.de/service/ueber-uns/interna  

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/01/3778/

Weiterlesen