LMU: Zusätzlicher Sitz für Studierende im Hochschulrat

http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0900/921-grdo-fue-aesatz.pdf Nachdem das Bayerische Wissenschaftsministerium bereits im März durch eine Änderung der für die LMU München geltenden Abweichungsverordnung den juristischen Weg für eine entsprechende Anpassung der Grundordnung der LMU München freigemacht hatte, ist es nun amtlich: Mit den nächsten Hochschulwahlen verfügen die Studierenden an der LMU München über zwei Sitze im Hochschulrat, während die Gruppen […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/05/4435/

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