aventinus collectanea [31.03.2015]: Andreas C. Hofmann: Studieren und Publizieren. Beiträge aus Theorie und Praxis zu einer modernen Form von Wissenschaftskommunikation

https://www.aventinus-online.de/collectanea Die Schriftensammlung bietet einen Überblick zum Œuvre des Geschäfts­führenden Herausgebers zu Studentischem Publizieren. Die Abschnitte Theorie und Praxis vereinen hierbei seine theoretisch-deskriptiven Erörterungen mit Beiträgen aus der Studienzeit.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2015/03/5756/

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Organisationale Hochschulautonomie in Bayern — die Verwendung der Experimentier- und Öffnungsklauseln des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006

http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425 Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG abzuweichen. Wie weit aber geht die Wirkmächtigkeit dieser Klausel? Wie wurde sie bislang in Bayern […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/06/5149/

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LMU: Annette Schavan kündigt ihr Ausscheiden aus dem Hochschulrat an

http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/news/news_2014/schavan2.html Annette Schavan wurde zum 1. Oktober 2013 in den Hochschulrat der LMU bestellt. Dabei ging es darum, mit Frau Schavan eine herausragende Persönlichkeit mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung im Wissenschaftssystem für dieses Gremium zu gewinnen. Der Aberkennung des Doktortitels von Frau Schavan wurde demgegenüber weniger Gewicht beigemessen, auch weil sich renommierte Wissenschaftler verschiedener […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/04/5030/

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LMU: Zusätzlicher Sitz für Studierende im Hochschulrat

http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0900/921-grdo-fue-aesatz.pdf Nachdem das Bayerische Wissenschaftsministerium bereits im März durch eine Änderung der für die LMU München geltenden Abweichungsverordnung den juristischen Weg für eine entsprechende Anpassung der Grundordnung der LMU München freigemacht hatte, ist es nun amtlich: Mit den nächsten Hochschulwahlen verfügen die Studierenden an der LMU München über zwei Sitze im Hochschulrat, während die Gruppen […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/05/4435/

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