Bewertung und Erschließung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge

von Nicola Bruns und Hans-Jürgen Höötmann

Ausgangslage

Die Bewertung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge anlässlich eines bevorstehenden Umzugs der LWL-Hauptfürsorgestelle im Sommer 2015 erbrachte das Ergebnis, dass diese Akten grundsätzlich nicht archivwürdig sind. Allerdings befanden sich seit längerer Zeit schon über 3.500 offensichtlich unbewertete Einzelfallakten aus diesem Bereich im Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL). Informationen über die Hintergründe der Übernahme dieser Akten ließen sich in den Dienstakten leider nicht ermitteln, gesichert ist nur die Tatsache, dass sie sich bereits vor der Neustrukturierung des Archivs 1997 ff. in den Archivmagazinen befanden. Die Erfahrungen mit der Einzelfallaktenbewertung in der Altregistratur führten zu der Überlegung, die bereits im Archiv LWL vorhandenen Einzelfallakten generell auf ihre Archivwürdigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden nachfolgend beschrieben, wobei als Bestandteil der Bewertung auch in groben Zügen die Organisation der Kriegsopferfürsorge beschrieben und der Inhalt der Überlieferung in aller Kürze skizziert wird. Neben der nicht alltäglichen Vorgehensweise bei der Überlieferungsbildung sind auch bei der Erschließung der Einzelfallakten bestandsspezifische Kriterien angewandt worden, die am Schluss des Beitrages geschildert werden.



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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/5875

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Die Kriegsopferfürsorge in der Weimarer Republik – ein Vorbote des Wohlfahrtstaates?

von Juliane Hoheisel

Der Erste Weltkrieg forderte nicht nur Millionen von Menschenleben. Er hinterließ auch zahlreiche Schwerverletzte und eine große Anzahl an Witwen und Waisen. In Deutschland zählte man am Ende des Weltkriegs über drei Millionen Kriegsopfer – darunter fielen ca. 1,5 Millionen Kriegsbeschädigte und ca. 1,7 Millionen Kriegshinterbliebene. Der Begriff „Kriegsopfer“ – unter den sowohl Kriegsbeschädigte als auch Kriegshinterbliebene fallen – ist übrigens erst zur Zeit des Ersten Weltkriegs entstanden.

So standen viele Länder am Ende des Krieges vor der Aufgabe, Millionen von Kriegsopfern zu versorgen. Die Kriegsopferfürsorge, welche sich schon im Krieg herausbildete, musste gesetzlich festgeschrieben und ein Rechtsanspruch auf Versorgung festgelegt werden.

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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/370

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