Rule of Law and Governance

Von Matthias Kötter, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Themenschwerpunkt auf der Konferenz “Versprechungen des Rechts“, 9.-11.September 2015.

„Rule of Law“ verweist auf die institutionellen und die normativen Voraussetzungen, unter denen das Recht eine seiner zentralen Versprechungen erfüllen kann: die Herstellung von Ordnung und die Konfliktbewältigung mit den Mitteln und am Maßstab des Rechts. Während das für den demokratischen Verfassungsstaat weithin anerkannt ist, entstehen mit Blick auf Governance jenseits des Staates ‒ in transnationalen oder in Räumen begrenzter Staatlichkeit ‒ schwierige Fragen. Ohne den Staat als zentraler Rechtsetzungs- und Rechtsdurchsetzungsinstanz fehlt es meist an einem einheitlichen Verständnis vom Recht, an der Durchsetzbarkeit von Regeln und Entscheidungen und an einem Konsens über normative Grundfragen.

Im Themenschwerpunkt „Rule of Law and Governancehaben Anke Draude (Freie Universität Berlin) und Matthias Kötter (WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) vier Sessions organisiert, die von folgende leitende Fragen ausgehen:



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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1111

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