Die Dissemination von fachspezifischen Konzepten in andere Disziplinen


DAS BEISPIEL DER RULE OF LAW

Ob Klimawandel, Flüchtlingskrise, Ressourcenmangel, Urbanisierung oder Stress am Arbeitsplatz – Resilienz wird als ein Konzept gehandelt, das erfolgversprechende Antworten für unterschiedliche Herausforderungen und Krisen in sich birgt. Mit einem Buchprojekt will ForChange an den Potenzialen dieses Ansatzes anknüpfen und gegenwärtige Konzeptualisierungen und Anwendungen von Resilienz aufzeigen. Das folgende Abstract, das hier zur Diskussion gestellt wird, kündigt einen Aufsatz an, der dazu beitragen will.

Miriam Frey (Universität Regensburg), Rebecca Gutwald (LMU München), Stela Ivanova (Universität Regensburg)

Im Zuge der aktuell in fast allen Bereichen stattfindenden Debatten um den Resilienzbegriff, wird dieser nicht ausschließlich in seinem ursprünglichen Kontext untersucht, sondern das Konzept der Resilienz wird auch auf andere Bereiche übertragen. So wird nicht mehr länger nur nach der Resilienz von Ökosystemen und Individuen gefragt, sondern zum Beispiel auch danach, ob Märkte und Teams resilient sind. Während zudem bereits mehrere Arbeiten analysieren, wie der Resilienzbegriff in verschiedene Fachbereiche integriert wurde oder werden könnte, ist die Frage, wie offen unterschiedliche Disziplinen gegenüber Erkenntnissen aus anderen Bereichen sind, weit weniger erforscht. Der vorliegende Beitrag möchte diese Lücke schließen, indem er die Resilienz von Fächern untersucht, wobei wir das Konzept der Resilienz hier in einem breit gefassten Sinne als die Reaktion auf Veränderungen (sei es in der eigenen oder in anderen Disziplinen) verstehen. So könnten beispielsweise Erkenntnisse/Einflüsse aus anderen Disziplinen dann als Störung empfunden werden, wenn Widersprüche auftreten oder die fächerübergreifende Bedeutung eines Themas dessen Integration in die eigene Disziplin notwendig macht, obwohl dies auf den ersten Blick schwierig erscheint.

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Quelle: http://resilienz.hypotheses.org/976

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Rule of Law and Governance

Von Matthias Kötter, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Themenschwerpunkt auf der Konferenz “Versprechungen des Rechts“, 9.-11.September 2015.

„Rule of Law“ verweist auf die institutionellen und die normativen Voraussetzungen, unter denen das Recht eine seiner zentralen Versprechungen erfüllen kann: die Herstellung von Ordnung und die Konfliktbewältigung mit den Mitteln und am Maßstab des Rechts. Während das für den demokratischen Verfassungsstaat weithin anerkannt ist, entstehen mit Blick auf Governance jenseits des Staates ‒ in transnationalen oder in Räumen begrenzter Staatlichkeit ‒ schwierige Fragen. Ohne den Staat als zentraler Rechtsetzungs- und Rechtsdurchsetzungsinstanz fehlt es meist an einem einheitlichen Verständnis vom Recht, an der Durchsetzbarkeit von Regeln und Entscheidungen und an einem Konsens über normative Grundfragen.

Im Themenschwerpunkt „Rule of Law and Governancehaben Anke Draude (Freie Universität Berlin) und Matthias Kötter (WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) vier Sessions organisiert, die von folgende leitende Fragen ausgehen:



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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1111

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