Entwicklung der organisierten Privatfotografie im Dritten Reich

Die private deutsche Kriegsfotografie ist als Bestandteil der gesamten  privaten Fotografie während der NS-Herrschaft anzusehen.  Im Zuge der andauernden Gleichschaltungsprozesse des Jahres 1933 bemühte sich somit  das NS-Regime auch die bestehenden Strukturen der deutschen Amateurfotografie in systemtreue eigene Organisationen umzuwandeln oder zu übernehmen. Den jeweiligen internen oder nahestehenden Organisationen der verbotenen Parteien wie dem „Arbeiter-Lichtbild-Bund“ der SPD oder dem „Verband der Arbeiterfotografien Deutschlands“ der KPD wurden infolge der Parteienverbote die ökonomische Basis entzogen. Daher mussten diese faktisch auch nicht aufgelöst werden, sie stellten ihre Verbandsarbeit mangels Teilnehmern von selbst ein. Deshalb verzichtete das RMVP, bzw. das zuständige Referat Lichtbild, dann auch auf eine Übernahme jener Parteiorganisationen. Generell herrschte aber im Frühjahr 1933 eine gewisse Ratlosigkeit, wie nun die Zukunft der organisierten Amateurfotografie und damit auch die Zukunft seines größten Verbandes dem „Verband Deutscher Amateurfotografie” (VDAV) auszusehen habe, zumal die politische Zuverlässigkeit des VDAV keinesfalls gesichert schien.Folglich kam es zur Neugründung eines eigenen parteigebundenen Verbandes unter Leitung von Heiner Kurzbein, in Personalunion auch Leiter des Referat Lichtbild im RMVP, unter dem Namen „Reichsbund Deutscher Amateurfotografen (RDAF)“ trug. Heiner Kurzbein sorgte durch seine Doppelfunktion für eine enge Verflechtung von Berufs- und Amateurfotografieauf der obersten Organisationsebene. Der ADAV wurde darüber hinaus dem von staatlicher Seite als Dachverband verstandenen RDAF untergeordnet.

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Quelle: http://2wkvisuell.hypotheses.org/489

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