Pressemitteilungen als Genre: Ein-Blick in die universitäre Aktenkunde der Neuzeit

Archivale des Monats (1): Die erste Pressemitteilung vom März 1972 (Akz. XV/1/1321)

In der neuen Serie „Archivale des Monats“ werden in unregelmäßiger Folge ausgewählte Archivalien des Universitätsarchivs präsentiert und erläutert.

Die jüngste Aktenaussonderung der Zentralregistratur führte dazu, dass die Sammlung der Pressemitteilungen der Universität nahezu vervollständigt wurde. In einer der neu übernommenen Akten befanden sich die Pressemitteilungen für den bislang mit solchem Schriftgut nicht dokumentierten Zeitraum von 1972 bis 1980. Aus Anlass dieser unerwarteten Komplettierung wird in diesem Beitrag die erste Pressemitteilung der Universität vorgestellt und aktenkundlich erläutert. Das Dokument weist zahlreiche Eigenheiten auf, die für amtliche Dokumente aus der Entstehungszeit einer neuen Einrichtung typisch sind.

I.

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Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/990

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Urheberrecht und Nutzerverhalten im Wissenschaftsarchiv

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Mit den folgenden Zeilen begibt sich der Autor auf Glatteis und nimmt in Kauf, eingefahrene Spuren zu verlassen und möglicherweise auch solche zu ziehen, die ins Leere oder gar zu einem kurzen Sturz führen. Sich als juristischer Laie mit rechtlicher Materie auseinanderzusetzen ist ein Wagnis. Wenn es aber dennoch geschieht, muss es wohl einer Not geschuldet sein, die keinen langen Aufschub duldet. Eine schier täglich wiederkehrende Not der Archivare[1] in kleineren und mittleren Archiven besteht in der Konfrontation mit den Klippen des Urheberrechts, das ihnen gleich in mehreren ihrer Aufgaben und bei einer Vielzahl der archivalischen Gattungen begegnet. Diese Herausforderung müssen die Archivare bestehen, und nicht immer genügt dabei nur eine fachliche Stellungnahme gegenüber einem eigenen kompetenten Justitiariat. Wenn somit einige der folgenden Gedanken Anstoß erregen oder den einen oder anderen Mainstream nicht treffen sollten, bittet der Verfasser um Nachsicht und lädt zum Diskurs ein. Der Beitrag möchte zugleich einen fachlichen Austausch eröffnen, der der Vorbereitung einer archivrechtlichen Fachtagung mit Fortbildungscharakter dienen kann, auf die am Ende des Textes noch näher hingewiesen wird.

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Quelle: https://unibloggt.hypotheses.org/912

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