Ein Beitrag zur Blogparade “Was bedeutet mir die Demokratie?” von Martin Munke “De...
Europawahlen 2019 – und keiner wusste, was die EU ist
1979 wurde das Europäische Parlament erstmals direkt von den Bürger*innen gewählt, 2019 konnte somit der runde 40er gefeiert werden. Anders als früher stand dieses Mal bei allen Parteien Europa im Mittelpunkt des Wahlkampfes.
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Deadline verlängert! CfP: Wozu digitale Geisteswissenschaften? Innovationen, Revisionen, Binnenkonflikte (Leuphana Universität Lüneburg)
Wir haben unseren Einsendeschluss verlängert!
Bewerbungen für das Symposium „Wozu digitale Geisteswissenschaften? Innovationen, Revisionen, Binnenkonflikte“ (20. bis 22. November 2019) werden noch bis zum 15. Juni 2019 angenommen.
Infos unter: www.digitalitaet-geisteswissenschaften.de
Bewerbung an: digitalitaet.
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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=11762
FactGrid FAQ
Warum sollte ich das FactGrid für die eigene Forschung benutzen?
Dafür spricht erstens die unschlagbar flexible Softaware – Wikibase -, die wir im Pilotprojekt mit Wikimedia Deutschland bahnbrechend außerhalb ihres eigentlichen Orts, Wikidata, zum Laufen brachten.
- Sie suchen eine Software, die praktisch jede gängige Sprache spricht, und in der sich Daten in jeder Sprache eingeben und in danach in beliebigen anderen Sprachen ausgeben lassen? Wikibase ist diese Software.
- Sie suchen eine Software, in der sie ein ganzes Team koordinieren können? In Wikibase ist das so einfach wie in der Wikipedia Software MediaWiki.
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Unbekannte lateinische Literatur
Der größte Teil der lateinischen Literatur ist vollkommen unbekannt, da sie einfach nicht...
DH-Kolloquium @BBAW, 7.6.2019 / Gregor Middell: „Das Suchportal Arno Schmidt – Zur digitalen Erschließung der Bargfelder Ausgabe”
Im Rahmen des DH-Kolloquiums an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften möchten wir Sie herzlich zum nächsten Termin am Freitag, den 7. Juni 2019, 17 Uhr s.t. bis 19 Uhr (Konferenzraum 1) einladen.
Gregor Middell (pagina Publikationstechnologien, Tübingen)
„Das Suchportal Arno Schmidt – Zur digitalen Erschließung der Bargfelder Ausgabe”.
Zum 105. Geburtstag ihres Autors veröffentlichte die Arno-Schmidt-Stiftung im Januar dieses Jahres ein web-basiertes Findmittel, mit dem die gesamte Bargfelder Ausgabe der Werke Schmidts online durchsucht werden kann (https://www.arno-schmidt-stiftung.de/eba/). Das Suchportal löst damit die „Bargfelder Ausgabe auf CD-ROM” aus dem Jahr 1998 ab.
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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=11759
Digitales Kuratieren: Visuelle Geschichte des Holocaust
Die Übernahme der Deutschen Grundkarte 1:5000 in Südwestfalen
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) diente als das grundlegende Kartenwerk in NRW. Sie fungiert...
Der edelste Teil des Menschen
Eigentlich sollte ich jetzt in Washington, D.C. sein und in einem klimatisierten Konferenzraum einen...
Inklusion-Exklusion
Franz-Josef Arlinghaus geht in seiner 2006 abgeschlossenen und 2016/17 noch einmal leicht, aber ohne Berücksichtigung der seither erschienenen Literatur überarbeiteten Kasseler Habilitationsschrift der gesellschaftlichen Funktion des Rechtstreits im spätmittelalterlichen und in Ausblicken im frühneuzeitlichen Köln nach. Zentral sind dabei die Kategorien von Zugehörigkeit und Ausschluss von streitender Parteien zu beziehungsweise von der Genossenschaft der Bürger. Im Anschluss an systemtheoretisch erweiterte Überlegungen von Max Weber geht Arlinghaus dabei davon aus, dass Konflikte zwischen Bürgern stets zugleich das Verhältnis der Streitenden zur Genossenschaft betrafen. Die Mitgliedschaft zu ihr werde daher nicht allein durch einen Normverstoß in Frage gestellt, sondern bereits die Tatsache, dass es innerhalb der einer Friedenspflicht unterliegenden Bürgerschaft zu einer Auseinandersetzung kam, stellte die Mitgliedschaft wenigstens einer der Parteien in Frage. Gerichten sei demnach die primäre Funktion zugekommen, als Diskursraum zur Verhandlung von Inklusion und Exklusion zu dienen, um den Frieden innerhalb der Genossenschaft zu schützen.
Um diese These zu prüfen, untersucht Arlinghaus zunächst das Kölner Gerichtswesen (nämlich das Hochgericht des Erzbischofs und die Ratsgerichtsbarkeit) im Hinblick auf die Verortung der Gerichte im Stadtraum – die ja von hoher Bedeutung ist, wenn sie als Diskursraum verstanden wurden –, ihr Personal, ihre Rituale und ihre Schriftnutzung. Sodann beleuchtet er den Stadtverweis und die Todesstrafe als Formen der Exklusion. Er kann dabei mit einer Fülle von erhellenden Beobachtungen aus der Kölner Entwicklung vornehmlich des 14. bis 16.
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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/05/inklusion-exklusion/
