Das Schulbuch auf dem Prüfstand – neue Zulassungsverfahren

 

Obwohl digitale Medien die Klassenzimmer erobern, werden Geschichtsschulbücher noch immer intensiv genutzt. Da sie offenbar mehr Einfluss auf die Unterrichtsgestaltung ausüben als die Lehrpläne selbst, gelten sie als heimliche Lehrpläne. Eine sorgfältige, qualitative Prüfung der Geschichtsschulbücher ist fraglos notwendig, worauf etwa staatliche Zulassungsverfahren abzielen. Momentan zeichnet sich der Trend einer Lockerung der Verfahren ab. Lassen sich in diesem Zusammenhang Aufgaben für die Geschichtsdidaktik ableiten?

 

Zulassung von Geschichtsschulbüchern

Aufgrund der Kulturhoheit der Länder laufen die Zulassungsverfahren in Deutschland sehr unterschiedlich ab. Während das Land Bayern wohl die strengste Prüfung basierend auf zwei Gutachten von LehrerInnen vornimmt, haben Berlin, Hamburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren abgeschafft. Hier gilt ein Schulbuch als zugelassen, wenn es in anderen Bundesländern das Placet erhalten hat. In Brandenburg wurden einige Lehrmittel aus der Zulassungspflicht ganz herausgenommen und normale oder vereinfachte, pauschale Verfahren eingeführt. Geschichtsschulbücher unterliegen momentan noch einem normalen Verfahren mit Gutachtachterprüfung. Aber auch in Brandenburg stellt das Bildungsministerium derzeit Überlegungen an, dieses ganz ad acta zu legen. Weitere Liberalisierungen können offensichtlich erwartet werden. Auf den ersten Blick ist dies zu begrüßen, weil damit immer Chancen für Neuerungen verbunden sind. Doch wirft dieser Trend auch eine Reihe von Fragen auf. Eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten, bereits an anderer Stelle ausführlich diskutierten Argumente für und gegen die traditionelle Zulassungspraxis ist eine Grundlage für die Diskussion.

Warum neue Zulassungsverfahren?

Vorteile des traditionellen Zulassungsverfahrens werden v. a. von kultusbürokratischer Seite angeführt: 1. Qualitätssicherung, 2. Stützung der Lehrplaninhalte, 3. Möglichkeit der staatlichen Einflussnahme auf die Verlage und 4. Garantie für die Berücksichtigung landespolitischer Vorgaben. FundamentalkritikerInnen sehen im Zulassungsverfahren ein staatliches, politisches Kontrollinstrument. Weitere Gegenargumente betreffen das Verfahren an sich, das von manchen als Zensur interpretiert wird: So müssten Stellen gestrichen oder umgeschrieben werden. Die Verlage bzw. ihre AutorInnen würden daher mit der „Schere im Kopf“1 arbeiten, um mögliche Hindernisse schon im Vorfeld auszuräumen. Überdies wird das Begutachtungsverfahren kritisiert: Es würde an Pluralität mangeln, da lediglich ein bis zwei GutachterInnen, in der Regel besonders qualifizierte Lehrkräfte, subjektiv urteilen. Dies werde begünstigt, da die Beurteilungskriterien zu abstrakt seien. Die Verlage schließlich führen das Argument des Zeitaufwandes bzw. der Kosten an. Vor diesem Hintergrund stellt sich nun eine Reihe von Fragen. Warum lockern sich derzeit die Zulassungsbedingungen? Spielen hier finanzielle Gründe eine Rolle? Wäre es sinnvoller, die Verfahren beizubehalten, weil der
Staat gegenüber den Verlagen doch mehr Durchsetzungskraft hat als die Fachkollegien an den Schulen, denen die Qualitätsprüfung von vielen Bildungsmininsterien komplett übertragen wird? Müssten GeschichtsdidaktikerInnen und HistorikerInnen stärker einbezogen werden als bisher? Geht der Trend tatsächlich in Richtung einer freiwilligen Abgabe von staatlichen Kompetenzen und einer Aufgabe von Kontrolle und „Zensur“?

Liberalisierung des Schulbuchmarktes

Fasst man das traditionelle Zulassungsverfahren als Kontrollinstrument auf, so ist der Wegfall des Verfahrens positiv zu bewerten, da Meinungspluralität so möglicherweise eher erreicht wird. Georg Stöber, Mitarbeiter des Georg-Eckert-Instituts, sieht indes in der Lockerung des Zulassungsverfahrens eine Verlagerung von Kontrollfunktionen. Die Regierung in Baden-Württemberg etwa würde zwar die Schulbuchprüfung einschränken, aber verstärkt den Output von Unterricht mit Vergleichstest überprüfen und damit indirekt kontrollieren.2 Das trifft zwar momentan nicht auf das Fach Geschichte zu, wäre aber theoretisch möglich. Sehr viele GeschichtsdidaktikerInnen waren in der Vergangenheit und sind gegenwärtig sehr erfolgreich als AutorIn eines Geschichtsschulbuches tätig. Zudem hat der Schulbuchmarkt gute Geschichtsschulbücher vorzuweisen. Dennoch ist zu fragen, ob die Geschichtsdidaktik aufgrund der Liberalisierungstendenzen noch in eine andere Richtung tätig sein sollte.

Qualitätssicherung durch Kriterienkataloge

Die Lehrkräfte, die vor der Anschaffung eines Geschichtsschulbuchs für ihre Schule grundsätzlich in Fachkonferenzen eine Qualitätsprüfung vornehmen, sind ausgebildete Professionelle ihres Faches, verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz und sind kompetent, ein Geschichtsschulbuch kritisch auszuwählen. Damit diese tatsächlich darauf vorbereitet sind, sollte zum einen seitens der Geschichtsdidaktik in jedem Fall gewährleistet sein, dass die Studierenden sich im Studium ausreichend mit der Qualitätsprüfung von Geschichtsschulbüchern beschäftigen. Zum anderen wäre es sicherlich eine wichtige Auswahlhilfe für GeschichtslehrerInnen, wenn diese differenzierte Kriterienkataloge zur Begutachtung an die Hand bekämen. Es wurden schon sehr gute Vorschläge zur Diskussion gestellt,3 die sich an wichtigen geschichtsdidaktischen Prinzipien orientieren und nun noch weiter verfeinert werden könnten.

… und die Kompetenzorientierung?

Auch eine stärkere Ausrichtung an einem der diskutierten Kompetenzmodelle wäre wünschenswert. Wenn Kompetenzmodelle die Zielerreichung in Lehrplänen bestimmen, dann müssten die Lehrmittel darauf genau abgestimmt sein – so beurteilen das jedenfalls Jürgen Oelkers und Kurt Reusser und fordern sogar dezidiert eine staatliche Steuerung4 wie etwa in der Schweiz, wo Lehrmittel in staatlichen Verlagen gezielt in Auftrag gegeben werden. Überdies verweisen die Erziehungswissenschaftler darauf, dass es an empirischer Beforschung der Wirksamkeit von Lehrmitteln mangelt. Auch dies wäre gerade vor dem Hintergrund der Liberalisierung des deutschen Schulbuchmarktes eine wichtige Aufgabe für die Geschichtsdidaktik. Georg Stöber ist der Ansicht, dass staatliche Zulassungsverfahren wie auch ein freier Markt letztlich zur Anpassung von Geschichtsschulbüchern an den gesellschaftlichen Mainstream führen.5 Ein Engagement vonseiten der Geschichtsdidaktik in Sachen Qualitätsprüfung und Impulsgebung ist also weiterhin gefragt.

 

Literatur

  • Rohlfes, Joachim / Sauer, Michael / Schulze, Winfried (Hrsg.): Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49 (1998) 3: Themenschwerpunkt Zulassung von Schulgeschichtsbüchern.
  • Schönemann, Bernd / Thünemann, Holger: Schulbucharbeit. Das Geschichtslehrbuch in der Unterrichtspraxis, Schwalbach/Ts. 2010.
  • Stöber, Georg: Schulbuchzulassung in Deutschland. Grundlagen, Verfahrensweisen und Diskussionen. In: Eckert.Beiträge (2010) 3, URL: http://d-nb.info/1002260256/34.

Externe Links

 

Abbildungsnachweis 
© Benjamin Klack / pixelio.de.

Empfohlene Zitierweise
Fenn, Monika: Geschichtsbücher auf dem Prüfstand. Neue Zulassungsverfahren. In: Public History Weekly 1 (2013) 15, DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2013-937.

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