Kaiser Barbarossas Freibrief an Hamburg

Wir befinden uns im Hamburg des Jahres 1265 und begleiten einen Händler auf seinem Weg zu einem Treffen mit den Ratsherren. Wieder einmal gilt es, eine schlechte Nachricht zu überbringen. Doch noch bevor er ihnen sein Leid klagen kann, ahnen die Ratsherren bereits, um was es geht.Schon wieder einmal, wie so häufig in den letzten fünf Jahren, haben Elbanwohner ein gestrandetes hamburgisches Handelsschiff mit wertvollen Gütern geplündert. Jedoch auf die Unterstützung oder gar eine Entschädigung von deren Herrn, dem in Bremen residierenden Erzbischof Hildebold, können die Hamburger nicht hoffen.

Überhaupt ist ihm die florierende, immer mächtiger werdende Stadt ein Dorn im Auge. Denn die Stadt befindet sich seit siebzig Jahren in einem Wirtschaftsboom und hat allmählich den Platz Stades, Hildeboldts bedeutendste Handelsstadt, als wichtigster Warenumschlagplatz an der Unterelbe übernommen. Um dem entgegenzuwirken, verfügte Hildebold am 29. September 1259, dass alle Händler auf der Elbe in Stade Zoll bezahlen und 36 Stunden Halt machen sollen. Dies soll die Händler veranlassen, ihre Ware in Stade und nicht in Hamburg zu verkaufen. Die Hamburger, für die der Elbhandel der wesentliche Wachstumsmotor ist, konnten das nicht akzeptieren. Sie versuchten 1260 zwar, Stades Zugang zur Elbe mit ihrer Flotte zu blockieren, aber dies endete mit einer katastrophalen Niederlage.

Die Ratsherren wissen also, dass eine militärische Lösung des Konflikts zugunsten Hamburgs wenig Erfolg verspricht Daher müssen sie andere Mittel und Wege finden, um ihren Anspruch auf freie Elbschifffahrt und zollfreien Handel durchzusetzen. Da gibt es jedoch ein Problem: Hamburg besitzt zwar seit der Gründung der Neustadt diese Privilegien, aber es existiert keine Urkunde, um das beweisen zu können.

1188: Gründung der Hamburger Neustadt

Das Jahr 1188 markierte einen Wendepunkt in der hamburgischen Geschichte. In diesem Jahr nämlich gründete Graf Adolf III. von Holstein aus dem Geschlecht der Schaumburger die Hamburger Neustadt.  Mit der neuen Siedlung wollte er den Verlust Lübecks ausgleichen, das sein Vater Adolf II. an den sächsischen Herzog Heinrich den Löwen verloren hatte. Zwar konnte Adolf III.  ihn mithilfe des Kaisers Friedrich Barbarossa, der ebenfalls mit Heinrich in Konflikt stand, aus Lübeck vertreiben, jedoch stellte Friedrich Lübeck daraufhin unter kaiserlichen Schutz. Lübeck war eine freie Stadt geworden und Adolf hatte daher keine Chance, es zurück unter seine Herrschaft zu bekommen. Lübeck wurde die wichtigste Handelsstadt im Ostseeraum, aber an der Nordsee fehlte noch ein ebenso bedeutender Hafen. Hamburg stellte wegen der kürzesten Landverbindung nach Lübeck die ideale Lösung dafür dar.

Aus diesem Grunde beauftragte Adolf III. Händler unter der Leitung von Wirad von Boizenburg mit dem Bau einer neuen Siedlung neben der erzbischöflichen hamburgischen Altstadt. Er verlieh ihnen folgende Privilegien:

-          Marktrecht

-          Das Grundstück war ihr Eigentum und sie durften es weiter vererben

-          Sie mussten keinen Grundzins an den Adolf entrichten

-          Sie durften das Marschland um Hamburg herum als Weideland nutzen

-          Zollfreiheit in der Grafschaft Holstein

-          Sie durften in Hamburg Wochenmärkte und zwei Jahrmärkte abhalten

-          Bei Strafen galt das lübische Recht

Die Händler errichteten ihre Siedlung auf dem Gelände der zerstörten Neuen Burg an der Alster. Dazu teilten sie es in drei Teile. Im Osten errichteten sie auf dem ehemaligen Wall der Burg ihre Häuser, um sie gegen Hochwasser zu schützen. Im Westen entstanden ein Rathaus, eine Kapelle und ein Markplatz. Der dritte Teil blieb unbebaut. Zusätzlich bauten die Kaufleute am Alsterufer noch befestigte Anlegestellen und legten einen Alsterstausee an, mit dessen Wasser sie eine Mühle betrieben. Der Stausee entspricht jedoch nicht der heutigen Alster und befand sich weiter südlich.

Die Wachstumsbedingungen der Stadt waren ideal. Im Gegensatz zu den Jahrhunderten zuvor war Hamburg keine Grenzstadt mehr, die Überfälle durch Wikinger oder Slawen zu fürchten hatte. Seit dem Beginn der Herrschaft der Schaumburger über die Grafschaft Holstein und der Vertreibung slawischer Stämme hatte es immer mehr deutsche Siedler nach Holstein gezogen, wodurch die Bevölkerung und die Wirtschaft wuchsen.

1189: Kaiser Friedrich Barbarossa verleiht der neugegründeten Hamburger Neustadt Privilegien

Im Jahr 1189 sollte es sich für Adolf III. auszahlen, dass er zusammen mit Kaiser Friedrich Barbarossa gegen Heinrich den Löwen gekämpft hatte. Zu dieser Zeit befand sich Friedrich in Neuburg an der Donau und bereitete sein Heer auf den Dritten Kreuzzug vor. Adolf III. begleitete ihn; zudem hatte er auch ein Anliegen. Er wollte nämlich für seine neugegründete Siedlung weitreichende Privilegien erwirken, die Friedrich ihr am 7. Mai 1189 auch gewährte. Darunter befanden sich:

-          Das freie Befahren der Unterelbe

-          Das Recht, Fische auf der Elbe und der Bille innerhalb von zwei Meilen um Hamburg herum zu fangen

-          Weide-, Holzschlag- und Waldmastrechte in Hamburgs Umgebung

-          Befreiung von Zoll und freier Warenverkehr in der Grafschaft Holstein

-          Befreiung von Heerdienst

-          In einem Radius von zwei Meilen durfte niemand eine weitere Burg bauen.

Friedrich und seine Begleiter brachen jedoch bereits vier Tage danach zum Kreuzzug auf, weshalb die Privilegien nicht schriftlich in einer rechtsgültigen Urkunde festgehalten wurden. Es besteht die Möglichkeit, dass es zumindest eine Vorlage für eine solche gab, auf die Adolf III. sich berief, nachdem er aus Palästina zurückgekehrt war.

Hamburger lassen sich ihre Rechte im Nachhinein beglaubigen

Doch nur eine mündliche Zusage nützt den hamburgischen Ratsherren 1265 auch nicht bei der Lösung ihres Problems. Schließlich kommt ihnen eine Idee: um ihren Anspruch auf ihre Rechte durchzusetzen, lassen sie die Urkunde fälschen. Wie wichtig die Rechtssicherheit für die Stadt ist, sieht man an den Kosten von rund 10400 Mark, die die Hamburger dafür auf sich nehmen. Dies entspräche heute ungefähr 1 bis 1,5 Millionen Euro.

Allerdings geben die Kaufleute den größten Teil dieser Summe für ihr leibliches Wohlergehen aus. Nur ein Teil davon geht an den Kalligrafen, der die Urkunde schreibt. Möglicherweise kaufen die Ratsherren einem Schreiber des amtierenden Kaisers Friedrich II. (der 1189 aber noch nicht mal geboren war) noch dessen Siegel ab, um es an die Urkunde zu hängen und den Freibrief für gültig zu erklären.

Wie uns heute bekannt ist, lassen die Ratsherren die Urkunde nicht einfach nur fälschen, sondern sie erweitern sie noch um zusätzliche Privilegien, die Hamburg im Elbhandel bevorteilen. Unter anderem schreiben sie, dass hamburgische Schiffe fremde Ladung in Stade verzollen, aber nicht 36  Stunden dort vor Anker liegen  müssen. Und für die eigenen Waren soll Zollfreiheit auf der gesamten Unterelbe gelten.

Am 4. Januar 1266 überbringen Boten des hamburgischen Rates diese Urkunde dem Kardinallegaten Guido. Er bestätigt die Urkunde und leitet sie an den Erzbischof von Magdeburg weiter, der sie beglaubigt. Damit besitzen die Hamburger nun endlich ein Mittel, mit dem sie sich gegen den Bremer Erzbischof Hildebold zur Wehr setzen können. Beide Seiten treffen sich im September desselben Jahres zu einem Schiedsgericht. Die Abgesandten aus Hamburg präsentieren dort die Urkunde und das Gericht entscheidet zu ihren Gunsten. Hildeboldt akzeptiert schließlich die Bedingungen und muss die Hamburger auf der Elbe gewähren lassen.

Obwohl auch die folgenden Jahrhunderte nicht frei von Konflikten blieben, hatte Hamburg damit einen wichtigen Sieg eingefahren und die Grundlage für seinen späteren Aufstieg zu einer der mächtigsten Hansestädte geschaffen.

Literatur:
  • Gerrit Aust (u.a.): Hamburg – Hafen – Hanse. Ein Streifzug durch die Geschichte der Hansestadt mit Hamburger Gästeführern. Hamburg 1989.
  • Eckhart Kleßmann: Geschichte der Stadt Hamburg. Hamburg 1981.
  • Ernst Christian Schütt (Hg.): Die Chronik Hamburgs. Dortmund 1991.

Quelle: http://www.hh-geschichten.uni-hamburg.de/?p=788

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