02.02.2014 — Rechtsanwahlt Daniel Sebastian stellte beim Landgericht Köln im Auftrag von ‘The Archive AG’ die Auskunftsersuchen gegen die Nutzer, denen illegales Streaming vorgeworfen worden war. Die Abwicklung der darauf folgenden Abmahnungen wurde dann an die Kanzlei Urmann & Collegen aus Regensburg abgegeben. Lesen Sie mehr … 13.01.2015 — Die Abmahnwelle im Redtube-Fall wegen Pornostreamings im […]
#irrsinn Seine Software ermöglichte den Redtube-Skandal. Nun ist der IT-Spezialist tot – erschossen auf italienischem Parkplatz
http://www.wochenblatt.de/art1172,403614 GladII hies die Software, die angeblich die digitale Identität der Konsumenten von Pornostreaming-Portalen ausspähen konnte. Es folgte eine der umfassendsten Abmahnwellen der Netzgeschichte sowie der größte Betrugsskandal der digitalen Welt. Nun ist der Autor der Software Christian N. tot – erschossen auf einem italienischen Parkplatz. Die ostbayerische Zeitung ‘Wochenblatt’ berichtet über die Hintergründe, wobei manche […]
Skandalanwalt Thomas Urmann entzieht sich der deutschen Gerichtsbarkeit und flieht in die Türkei!
https://www.inside-digital.de/news/23369 Überaus interessant war es, was sich 2013 im deutschsprachigen Internet ereignete: Zahlreiche Nutzer des Porno-Portals Redtube erhielten seinerzeit eine teure Abmahnung, weil sie sich vermeintlich urheberrechtlich geschützte Inhalte per Internet-Stream angeschaut haben sollen. Der verantwortliche Rechtsanwalt Thomas Urmann verschickte seine Abmahnungen aber auf einer nicht rechtmäßigen Grundlage. Nun ist er offenbar abgetaucht. Siehe auch: […]
Thomas Urmann verliert seinen Mietvertrag. Geprellte Abmahnungsopfer warten auf die neue Adresse
http://www.focus.de/digital/internet/_id_5173734.html Er mahnte Tausende Nutzer der Pornoseite Redtube ab und wurde wegen Betrugs verklagt. Das Verfahren gegen Thomas Urmann wurde jetzt zwar eingestellt. Seine Kanzlei muss er aber trotzdem aufgeben: In dem Gebäude entsteht eine Flüchtlingsunterkunft. Via Focus-Online v. Mittwoch, 23.12.2015, 21:55
Freispruch! Facebook-Abmahner mit früheren Kontakten zum Thomas Urmann
https://shar.es/1sRhxM Die beiden ehemaligen Geschäftsführer von „Revolutive Systems“ (ehemals Binary Service GmbH) und deren Rechtsanwalt haben über 600 Facebook-Nutzer abgemahnt. Dafür standen sie vor Gericht. Der Vorwurf lautete auf „gewerbsmäßigen Bandenbetrug“. Es gab auch Kontakte zu dem berüchtigten Porno-Abmahn-Rechtsanwalt Thomas Urmann. Update 18.6.: Das Gericht sprach die Angeklagten frei.
Gutachten zur Streaming-Spähsoftware GLADII 1.1.3
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/Gutachten_zur_Software_GLADII_1_1_3.pdf Die Medienrechtskanzlei MMR veröffentlichte heute das Gutachten einer Münchner Patentanwaltskanzlei, welches die Grundlage für die Auskunftsanträge von RA Daniel Sebastian beim LG Köln in Sachen der Redtube-Abmahnungen war. Auffällig ist, dass es sich offensichtlich nicht um eine lokal zu installierende Software, sondern nur um ein bereitgestelltes Webinterface handelte. Dies lässt es zwar trotzdem zu, […]
wbs-law: The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsführer vmtl. wegen Ermittlungen der Schweizer Behörden
http://bit.ly/1j7ogLF Wie auf der Webseite von kowabit.de berichtet wird, ist The Archive AG (die vermeintliche Rechteinhaberin der abgemahnten Filme im Redtube Verfahren) umgezogen und zwar von Bassersdorf nach 8484 Weisslingen, in die Grabenwiese 10. Der Sitz der Firma befindet sich also nach wie vor in der Schweiz.
Die Redtube-Abmahnwelle im BR-Magazin Quer
So weit gingen die Anwälte noch nie: In den vergangen Tagen bekamen Zehntausende eine kostenpflichtige Abmahnung von einer Regensburger Anwaltskanzlei. Sie hatten angeblich urheberrechtlich geschützte Erotikfilmchen auf dem Porno-Portal Redtube abgespielt. Wohlgemerkt: nur abgespielt, nicht heruntergeladen. Rechteinhaber: quer mit Christoph Süß: Sehen was quer läuft!; Quelle: http://www. youtube.com/watch?feature=player_profilepage&v=NbyK0la24Dg; Lizenz: Standard-YouTube-Lizenz
Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahnungen
http://www.fr-online.de/digital/1472406,25702114.html In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden. Mittlerweile liegt eine Strafanzeige gegen Thomas Urmann vor, http://www.konsumer.info/?p=29947. Zur “Genese” des Skandals vgl. http://bit.ly/JQJsXW; tagesaktuelle Mitteilungen auch unter wbs-law.de
Über einen kleinen Unterschied, den Umgang mit dem Fernmeldegeheimnis sowie die Frage, wann das Landgericht Köln im 21. Jahrhundert ankommt
http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online Das Betrachten gestreamter Videos als strafbare Verletzung des Urheberrechts durch einen Nutzer zu ahnden ist schon höchst fragwürdig, nicht zuletzt, da Nutzer nicht immer eindeutig erkennen können, ob der Anbieter des Streams über eine Lizenz verfügt. Dass der Umgang mit dem Fernmeldegeheimnis in dieser Republik durchaus eingehenderer Diskussionen bedürfte, soll an dieser Stelle nicht […]