Zeit, das Berliner „Neutralitäts­gesetz“ zu ändern!

von Sabine Berghahn

Dieser Beitrag ist Teil der Reihe „Streit um das Kopftuch“

Schaufensterpuppen in Ankara

Schaufensterpuppen in Ankara. Foto: Sabine Berghahn

Die Wogen schlagen derzeit hoch rund um das Berliner „Neutralitätsgesetz“. Die Initiative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ sammelt seit November 2017 Unterschriften für ihre Erklärung und hat schon eine beträchtliche Anzahl von Unterstützer*innen, darunter auch Prominente aus Politik, Schule und Bildung, gefunden. Die Anhänger dieses Gesetzes erhalten zudem Rückdeckung aus der Berliner Regierungspolitik, zumindest aus der SPD und von Senatsmitgliedern. Und das, obwohl etwa ein Kommentar im  Tagesspiegel berichtet, dass “kein namhafter Jurist“ die Verfassungswidrigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes in seiner jetziger Form bezweifele. Diese Konstellation – ein Landesgesetz, an dem regierende Politiker*innen festhalten, obwohl seit drei Jahren feststeht, dass es grundgesetzwidrig ist – irritiert und ist er­klärungsbedürftig.

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Quelle: https://barblog.hypotheses.org/1986

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Eine Frage der „Neutralität“? Diskriminierungsschutz als Recht auf öffentliche Sichtbarkeit

Not discouraged von der Künstlerin Tuffix, tuffix.net

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von Sophie Arndt

Während lange Zeit soziale wie rechtliche Normen die Bedeckung des weiblichen Körpers vorschrieben und dies an vielen Orten der Welt auch immer noch tun, weist eine aktuelle Entwicklung in Europa in die entgegengesetzte Richtung. Die rechtliche Regulierung der Körper von Frauen dient dabei der Abgrenzung gegenüber dem „Anderen“, „Fremden“. Diesmal sollen Frauen sich – zum Zeichen dafür, dass sie auf dem Boden der geteilten abendländischen und demokratischen Werte stehen – nicht bedecken. Dies äußert sich nicht zuletzt in staatlichen Regelungen, die unter Berufung auf das Neutralitätsprinzip religiöse Symbole und damit auch Kopftücher für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Lehrer*innen im Öffentlichen Dienst oder zukünftig Richter*innen untersagen. Diskutiert und an manchen Orten auch durchgesetzt werden Verschleierungsverbote zudem für den öffentlichen Raum. Vereinzelt gab es sogar Versuche, die Pflicht, Haut zu zeigen, auf handgreifliche Weise durchzusetzen, so im vergangenen Sommer an der französischen Mittelmeerküste.



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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1359

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