#irrsinn ‚Ich habe eine relativ neue Briefkastensituation‘. Wie Thomas Urmann versucht, sich um einen Haftbefehl und ein Säumnisurteil zu winden
http://www.regensburg-digital.de/haftbefehl-wegen-300-euro/09052016/ Die Einschläge kommen näher. Vergangene Woche unterlag Ex-Abmahnanwalt Thomas Urmann nicht nur vor dem Arbeitsgericht, sondern wurde dort auch noch vom Gerichtsvollzieher empfangen.
wbs-law: ArbG Dessau – Kündigung wegen Betätigung des Like-Buttons
Nutzer von facebook haften für Aussagen, welche Sie mit dem Like-Button betätigen. Solche Aussagen werden als die Aussagen des Nutzers gewertet, der den Like-Button betätigte. Insbesondere durch das “liken” unwahrer Postings kann man sehr schnell juristisch haftbar gemacht werden. Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke unter http://www.wbs-law.tv